Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 22 (1.6.1864)
- Date
- 1864-06-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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289 amtlicher Unthätigkeit, Unentschlossenheit und Thatlosigkeit lesen, so können wir nicht umhin, in demselben nichts als Böswilligkeit zu erblicken, die um so verwerflicher ist, da Referent in fraglichem Artikel selbst die Gelehrsamkeit und Toleranz des Verewigten anerkennt. Was anders konnte aber auch des Verfassers Absicht gewesen sein? Doch nicht etwa, einen Nekrolog zu schreiben? Begnügt er sich doch mit der kürzesten Mittheilung von dem Hingange dieses Rabbi! Wollte er aber nur mit seinem Referate das Leichenbegängniß besprechen, die allgemeine Theilnahme beschreiben, nun, so stehet ja dies ganz im Widerspruch mit der Anklage der Unthätigkeit und Thatlosigkeit. Leichenbegängnisse, bei denen allgemeine Theilnahme sich zeigt, sind ja die sprechendsten Zeugen von der allgemein anerkannten Wirksamkeit eines Mannes. Die öffentliche Meinung, dieser oberste Richter der menschlichen Handlungen, gehet an dem Leichenzuge eines thatlosen Menschen ohne alle Theilnahme vorüber; ist aber ein Mann durch die Kraft seines Geistes, durch den Glanz seiner Tugenden die Zierde, gleichviel ob seiner Familie, seiner Gemeinde oder seines Vaterlandes geworden, so ist die Theilnahme an seinem Leichenbegängnisse eine allgemeine, es versammelt sich Alles in Ehrfurcht bek seiner Asche; sein Name wird niemals ohne Ehrerbietung ausgesprochen — sein Grab wird Allen ein Denkmal der Verehrung, wie sein Tod allgemeine Betrübniß hervorgerufen hat. Und also war das Hinscheiden dieses Verehrten, also auch dessen Leichenbegängnis Der Unthätigkeit und Thatlosigkeit kann er nicht geziehen werden, denn er wirkte so, wie Maimonides das Wirken eines Rabbiners in Hilchot Talmud Thora, Hilchot Deot und Jeßode Thora vorschreibt. Eine Reihe von Jahren hatte er sich dem ehrenvollen und segensreichen Beruf eines Lehrers gewidmet, um die zum Rabbineramte sich bildenden Jünglinge in allen rabbinischen Wissenschaften zu unterrichten, und viele Rabbinen der Jetztzeit sind aus seiner Jeschibah hervorgegangen. Welch' segensreiche Thätigkeit! Oder sind dies etwa keine sprechenden Zeugen seiner amtlichm Wirksamkeit? Ausgerüstet mit einem Reichthume vielseitiger Kenntnisse in dem Gebiete des Talmuds und der Poskim, war seine Thätigkeit bis zu seinem Tode fortwährend aus allen Gegenden Europas in Anspruch genommen, wovon eine Menge hinterlaffene Schriften und Responsen auch sprechendes Zeugniß geben. Und was seine amtliche Thätigkeit in der Gemeinde betrifft, wie bedurfte es da der thä Ligen Kraft, um das Schiff durch die Brandung des ewigen Negirens und Reformirens unversehrt hindurch zu führen k Den Borwurf: er wußte nicht, wohin er sich wenden sollte, muß ich mit Entschiedenheit zurückweisen, weil er mit Leib und Seele dem orthodoxen Judenthume angehörte; seine Freundlichkeit und Leutseligkeit gegen Andersdenkende war durchaus kein Zulächeln, kein Bejahen ihrer Denk- und Handlungsweise; er huldigte damit dem rabbinischen Grundsätze: mußte er manchmal mit der Linken abstoßen, so suchte er mit der Rechten wieder herbeizuziehen. Ms Schüler dieses hochgeehrten Mannes fühlte ich mich dazu verpflichtet, den ersten Theil des Referats, den Rabbiner betreffend, soweit zu berichtigen. Was Referent aber in Betreff des Brennmaterialieu- Vereins zum Besten gibt, beruht entweder auf Unkenntniß der Sache oder auf absichtlicher Entstellung. Ich überlaffe die Berichtigung der Verwaltung dieses Vereins: den Herren Js. Pfungst, Earl Dosenheim, H. Edinger und Salomon Scheuer, und glaube ich, aus der Ehrenhaftigkeit dieser Männer schließen zu dürfen, daß sie dem Mephisto unsrer Gemeinde gebührend begegnen werden. Moses Mannheimer. Worms. Es hat einigen hiesigen Ochlokraten beliebt, das Gerücht hier auszustreuen, als sei ich der Verfasser jener Anmerkung in Nr. 13 d. Bl. vorigen Jahres, den hiesigen Rabbiner betreffend, oder doch intelectueller Urheber derselben. Ich fordere hiermit Wohllöbliche Redaction auf, der Wahrheit gemäß eine desfalsige Erklärung abzugeben. Wahl wäre es überflüssig, dies zu thun, denn welch rechtlicher Mann bekümmert sich um Verläumdungen solcher Elenden, die aller Ehre baar sind; aber ich fühle mich dazu veranlaßt, um den Bessern gegenüber onni gerecht zu werden. Moses Mannheimer. (Wir entsprechen hiermit dem im Vorstehenden dargelegten Wunsche und bezeugen, daß Herr Mannheimer aus Worms der Abfassung des gesammten Artikels in Nr. 13 v. I., datirt Mainz, den 24. März, sammt allen Anmerkungen durchaus fremd war, und daß er uns auch keinerlei Material dazu geliefert hat. Der Artikel rührt von einem Mitgliede der in demselben besprochenen Versammlung her, der Herrn Mannheimer weder kennt noch von ihm gekannt ist. D. Red.) Gera, 15. Mai. Unser Landtag hat gestern seine Sitzungen geschloffen und sich auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Zulassung und Aufnahme der Juden war mit in die Reihe der Berathuugsvorlagen aüfgenommeu, wurde aber als nicht dringlicher Natur der Vertagung mit überwiesen. (Weim. Ztg.) Hamburg. 20. Sitzung der Bürgerschaft. Nr. 3 der Tagesordnung: Mittheilung des Senats in Bezug auf den