Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 21 (25.5.1864)
- Date
- 1864-05-25
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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279 Von der „Neuzeit" wurde nämlich in ihrer gewöhnlichen, in diesen Blättern bereits characterisirten Manier das Gerücht verbreitet, daß in Folge der bei dem Kompert'schen Preßproceffe abgegebmen Zeugenaussagen von orthodoxer Seite die Intervention der Staatspolizei angerufen und um statistische Erhebungen petitionirt worden sei. Daß diese Erdichtung, so lange sie sich blos in der „Neuzeit" befand, nicht einmal eines Dementi gewürdigt wurde, versteht sich von selbst; denn wer wird sich so weit erniedrigen, einen Skribenten, wie den Redacteur der Wiener „Neuzeit", einer Widerlegung werth zu halten? Auffallenderweise hat aber die von dem genannten Blatte verbreitete Lüge auch bei der Redaction der Wiener „Presse" Glauben gefunden, und in diesem Organe, Nr. 124 <lä. 5. Mai, einen gegen die sonstige Haltung dieses Blattes kontrastirenden, durch die trivialsten Aeußerungen an den alten Hep-Hep-Ruf erinnernden Artikel hervorgerufen, in welchem die Behauptung ausgesprochen wird, daß die Rabbinen, von denen die bekannte, durch die Zeugenaussagen der Herren Horowitz und Mannheimer provozirten Erklärung ausging, „die Hilfe des weltlichen Armes" angerufen, und „die wohllöbl. Polizei um ihre Vermittlung als Gewissens- Curator gebeten" hätten. Dieses durch die Verdächtigungssucht verbreitete Gerücht wurde nun von Seiten der offiziösen „Wiener Abendpost" durch Folgendes dementirt: „Die Vertreter der isr. Cultusgemeinde in Wien „haben ein Gesuch bei der Polizei-Direktion eingebracht, „in welchem gebeten wird, die Bewilligung zur Errichtung von Privatbetstuben für die hohen jüdischen „Festtage nur über Einrathen der Cultusgemeindever- „treter zu bewilligen. Dieses Gesuch hat einerseits „die Beschränkung der Zahl der Betstuben der orthodoxen Juden zum Zwecke, während andererseits die „Orthodoxen sich weigern, die von der Cultusgemeinde „ausgemittelten Räume zu Andachtsübungen zu benützen. Die Wiener Polizei - Direction, welche nach „den in Kraft bestehenden Vorschriften kompetent ist, „die Bewilligung zur Eröffnung von Betstuben zu er- „theilen, mußte, um diesen Gegenstand sachgemäß zu „erledigen, notwendigerweise Erhebungen über die „Zahl und die Räumlichkeiten der Betftuben und folgerichtig auch über die Zahl derjenigen Juden in „Wien pflegen, welche diese Betstuben zu ihren An- „dachtsübungen in Anspruch nehmen. Diese Zählung „dient daher nur zu einem ziffermäßigen statistischen „Behelfe und ist nach ihrem Wesen und nach der Art „der Ausführung blos eine statistische Maßregel. In „konfessionelle und dogmatische Fragen und Erörterungen wird sich hiebei gar nicht eingelassen." Diese Aufklärung läßt jede weitere Charakteristik der Wiener „Neuzeit" und der von ihr vertretenen Reformpartei als überflüssig erscheinen. Wir haben wieder einen neuen eklatanten Beweis, wie nicht die orthodoxe, sondern eben die sog. Reformpartei es ist, welche zur Ausübung des Gewissenzwanges „die Hilfe des weltlichen Armes, die Intervention der Staatspolizei" anruft; die Reformpartei es ist, die sich als die alleinberechtigte anerkannt wissen, die Prinzipien der Freiheit ausschließlich für sich in Anspruch nehmen und auf die Orthodoxen fortwährend den schmählichsten Druck, eine auf einem verrotteten Bevormundungssysteme beruhende Gewissen knechtende Tyrannei üben möchte; die Reformpartei es ist, die sich stets in den Mantel der Toleranz zu hüllen sucht und zur Lüge ihre Zuflucht nimmt, um die zur Durchführung der eigenen Ansichten gewählten Maßregeln im Dunkeln schleichender Verfolgung und Verdächtigung den Orthodoxen zu vindiziren; die Reformpartei es ist, die vor keinem Mittel zurückschrickt, um die Gesetzestreuen durch die politische Tagespreise verdächtigen und verhaßt machen zu lassen. So schmerzlich es nun auch berühren mußte, daß ein Organ wie die Wiener „Presse" von den boshaften Erdichtungen der „Neuzeit" sich Hinreißen ließ, durch den „Jüdischer Ultramontanismus" betitelten Artikel die Bekenner des alten und einzig wahren Judenthums der öffentlichen Verachtung preiszugeben, und unsere Religionsurkunden durch pöbelhafte Ausdrücke, wie „talmudisch-theologischer Krimskrams" u. s. w. herabzuwürdigen: so glauben wir dennoch, daß auch dieser Vorgang nicht ohne vortheilhafte Folgen sein wird. Zunächst erscheint uns die Annahme berechtigt, daß ein Organ wie die Wiener „Presse" sich in Zukunft wohl schwerlich mehr von der „Neuzeit" mystifiziren lassen wird. Ein Anzeichen hiefür liegt schon darin, daß die Redaction der „Presse" in Nr. 129 ckck. 10. Mai ihrer dem angeführten Dementi beigefügten Anmerkung gemäß „von der Sache kaum Notiz genommen" haben will, obgleich sie in der Wirklichkeit wenige Tage vorher die vermeintliche Anrufung der Intervention der Staatspolizei von Seiten der Orthodoxen als eine unzweifelhafte Thatsache darstellte und ausdrücklich als die einzige Veranlassung ihres erwähnten Artikels bezeichnet^ Dieser von der Redaktion der „Presse" eingeschlagene Rückzug enthebt jeder ausführlichen Besprechung jenes Artikels, in dessen Titel schon die unbegreifliche Gedankenlosigkeit und Begriffsverwirrung liegt, und dessen Inhalt mit dem an der Spitze jenes Blattes sich befindenden Motto: „Gleiches Recht für Alle" im diametralsten Widerspruche steht. Ein anderer, höher anzuschlagender Vortheil scheint uns darin zu liegen, daß durch jenen Artikel wiederholt konstatirt wurde, daß von denjenigen, denen es nicht um eine spezielle Verteidigung des Herrn Horowitz zu thun ist, seine Zeugenaussage fortwährend trotz aller Verklausulirungen als eine mit der Aeußerung des Herrn Mannheimer vollkommen identische betrachtet