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Der Israelit · 1864-05-25 · Heft 21 (25.5.1864) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 21 (25.5.1864)
Date
1864-05-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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277 4 Z H .4 Der jetzige Zustand ist so gegen den Geist der Zeit, die keinen religiösen Zwäng dulden will, daß sein Ende früher oder später kommen muß; eine Synode hat mit ihrem Anstrich von Volksthümlichkeit und Constitutionalismus den Schein für sich; käme sie zu Stande, so würde die Gesetzestreue ein neues Joch zu tragen, neue Vexationen auszuhalten haben. Der Parlamentarismus ist auf jüdisch-religiösem Boden nicht zu Hause : hier gilt das Gesetz und nur das Gesetz, keine beliebigen Mehrheitsbeschlüsse. Eine lustige Zumuthung! Alle die Gesetzesübertreter, Sabbatschänder und Thoraleugner sollen das Recht haben, ihre Vertreter in die Synode zu schicken, und letztere alle paar Jahre darüber verhandeln und beschließen, ob wir Juden nach Crailsheimer, Ulmer, Buchauer oder Stuttgarter Mode werden müssen, oder solche nach hergebrachter Weise bleiben dürfen. Nein, meine Herren, wir danken schön. Die Herren OOr. L. A. Z. sind recht wackere Leute, aber zu Curatoren unserer Religion wollen wir sie nicht aufstellen, wie geschickt sie auch sein mögen, einer Versammlung zu präsidiren. Eine Synode setzt die innere religiöse Einheit sämmtlicher Juden eines Landes voraus. Diese Einheit ist leider nicht vorhanden, es ist aber ein Unsinn, eine Form schaffen zu wollen für eine Sache, die nicht existirt. Eine administrative Einheit scheint uns nicht unmöglich zu sein, und wir haben nichts gegen den Fortbestand einer Behörde, in welcher diese Einheit gipfelt; feierlich aber protestiren wir gcgen jede Einrichtung, die den Zweck hat, den Gemeinden oder d.n Einzelpersonen irgendwelchen religiösen Zwang anzuthun, es sei eine Behörde oder eine Synode. Uns ist das überkommene Judenthum ganz recht, wer daran ändern will, der mags für sich thun, soll aber uns in Ruhe lassen. Betreffs der Anstellung der Rabbinen verweisen wir auf die Schrift .2^12 2.22:2 S. 96— 106, wie denn unsre Anschauungen in dieser Broschüre überhaupt auseinandergesetzt sind. Die gesetzestreuen Israeliten aber mögen sich bei der demnächst abzuhaltenden Versammlung recht zahlreich einfinden, um sich zu organisüen, einen geschäftsleitenden Ausschuß zu bestellen und die Zielpunkte und Mittel ihres Strebens eingehend zu berathen. Mainz, 15. Mai. Das Leben eines Frommen und Edlen za zeichnen, sein Denken und Fühlen vor unserem Auge zu enthüllen, uusern Blick hinzulenken auf die reichlichen und vorzüglichen Geistesfrüchte, die es getragen, ist ein verdienstliches Wirken; denn es zeigt uns den Menschen in seiner höheren Vollendung, und, um mit einem großen Schriftsteller zu reden: „In einem einzigen Menschen vereinigt sich des wahrhaft Menschlichen oft mehr, als in Tausenden seines Geschlechts." Und wie wir staunend vor einem körperlichen Abbilde stehen, wenn es dem Maler gelungen, uns in den Zügen des Antlitzes das geistige Regen und Fühlen anzudeuten, so werden wir von noch größerem Staunen ergriffen, wenn das geistige Abbild eines Edlen vor unserem Blicke entrollt wird; denn dieses Bild ist kein stummes; es spricht zu unserm Herzen, und indem es uns die Kräfte, die in uns liegen und die höhere Vollendung, die wir erreichen können, zum Bewußtsein führt, spornt es nicht selten an zur thatenre chen Nachahmung. Es ist darum eine durch die Religion gebotene Sitte in Israel, zu verweilen bei dem Bilde edler Mensch n, die uns durch den Tod entrissen wurden, ihr Andenken nach dem Worte der Schrift .-12127 p'12 -221 zum Segen zu erwähnen und, wie'§"2 zu m 2^22 aus den Worten: '2'X2 -;2r< '2 p'22 folgert, das vollständige Lob des Frommen in seiner Abwesenheit vernehmen zu lasten. Das Bild eines solchen Frommen wurde uns Montag, den 15. Mai bei der dem Andenken des verstorbenen Rabbiners Jakob Bamberger aus Worms, dessen Tod seiner Zeck in einer von Herrn Mannheimer von dort verfaßten Biographie in diesen Blättern gemeldet wurde, gewidmeten Trauerfeier gezeichnet Zahlreich, wie an hohen Festtagen, hatten sich die Mitglieder der Religionsgesellschaft im Gotteshause eingefunden. Unter den Anwesenden bemerkte man Mitglieder der isr. Gemeinde aus Worms, die dem Andenken ihres allverehrten Rabbiners hiedurch eine rührende Huldigung brachten. Herr Or. Lehmann, ein Freund und Verehrer des Verstorbenen bei dessen Lebzeiten, hielt die cklageeede (den 222.2) in einer Weise, die Zeugniß gab, daß er den hohen Werth des Dahingeschiedenen kannte und fühlte. Anlehnend an Nechemja Cap. 9, V. 9 und 10 suchte der Redner voce.st darzuthun, daß die Trauerfeier deßhalb verzögert worden sei, damit nicht die Freude der ftattgehabten Festtage durch traurige Erinnerungen getrübt werde; dann auf das eigentliche Thema übergehend, suchte derselbe die religiöse Verdienstlichkeit der menschlichen Theünahme beim Heimgange eines Frommen aus den Worten der Weisen: „Wer um einen Frommen nicht klagt, verdient lebendig begraben zu werden," dadurch zu erläutern, daß er an die Schristworte anknüpfte: »^'2' bL2 1'^2!? UM8 12'2) '2 „Wir sind Pilger vor dir; wie Schalten unsere Tage." Der Mensch, sagen die Weisen, gleicht nicht einmal dem Schatten der Mauer oder dem des Baumes, sondern dem des dahinfliegenden Vogels. Das Bild des bleibenden Schattens der Mauer erinnere an die unveränderlichen, wenn auch vergänglichen Dinge der Welt, das einem Vogelfluge gleich schnell

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