Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 21 (25.5.1864)
- Date
- 1864-05-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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276 Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Frankfurt n. M., den 15. Mai. Der großen Menge der Neologen, welche die gesetzestreuen, an dem Proteste in der Kompert'schen Proceßangelegenheit betheiligten Rabbinen mit Schimpsworten wahrhaft überschütten, schließt sich neuerdings auch der Herr Seminardirector Dr. Z. Frankel in Breslau an; im Maihefte seiner Monatsschrift schimpft er weidlich auf „die 121 bannwüthigen Protestanten" los. Wir können einem zweideutigen Character nur dankbar sein, wenn er sich manchmal offen producirt, und bitten einen bekannten hiesigen r. K. davon Notiz zu nehmen, wie gewisse Leute in Br. 5212 sind. Nürnberg, den 9. Mai. Von* dem allgemeinen Satze ausgehend, daß nach den im Regierungsbezirke Unterfranken bestehenden Einrichtungen die Führung der amtlichen Civilstandsregister für die Israeliten den katholischen und protestantischen Pfarrämtern obliegt, erklärt die k. Regierung des genannten Regierungsbezirks im Kreisamtsblatt die An-, zeige der unter Israeliten vorkommenden Trauungen an die betreffenden Pfarrämter für eine Verpflichtung der Rabbiner und erläßt Dem entsprechende Emzelvorschriften, an deren Schluß die Erwartung ausgesprochen wird, „daß die Rabbiner dieser Verpflichtung jederzeit pünklich Nachkommen und der kgl Regierung jeden Anlaß zu unliebsamen Erinnerungen und Einschreitungen ersparen werden". (N. C.) Aus Württemberg. Hiermit möchte ich mein Versprechen, die Ulmer Beschlüsse von orthodoxem Standpunkte zu beleuchten, erfüllen. Die Ulmer Versammlung ist, ganz abgesehen von den Resultaten ihrer Verhandlungen, ein Ereigniß, das die gesetzestreuen Israeliten Württembergs gewiß nur mit Freuden in diesen Geschichtsblättern regiftriren können. Noch vor einem halben Jahre leugnete man mit der größten Keckheit das Bedürfniß irgendwelcher Aenderung unsrer als unverbesserlich ausposaunten Zustände; heute bezeugen die größten und der Reform am meisten geneigten Gemeinden, daß unsre kirchlichen Einrichtungen einer gründlichen Reorganisation bedürfen. Aber auch die Beschlüsse selbst enthalten indirekt das Geständniß, daß alle Mängel, die wir ans Tageslicht gezogen, wirklich vorhanden sind und der Abhilfe harren, ein Geständniß, dem gegenüber man künftig nicht mehr sagen wird: Alles, was die Orthodoxen behaupten, ist einfach erlogen. Wenn man in Ulm beschlossen hat, die Mitglieder der Oberkirchenbehörde sollen warme Anhänger des JudenthumS sein, so hätte dieser sich von selbst verstehende Satz gewiß keinen Sinn, wenn nicht damit gesagt werden wollte, die Ulmer Versammlung erblicke in den bisherigen Mitgliedern keine mit solcher Gesinnung ausgerüstete Männer; das war ja unsre erste und lauteste Klage. In dem Beschlüsse, die Oberkirchenbehörde soll von einer Synode controlirt werden, liegt nichts Anderes, als die Anerkenntniß unsrer Klage, es sei unerhört, daß eine Staatsbehörde die Vollmacht habe, fast unbeschränkt über die Religion zu verfügen und jede beliebige Aenderung derselben zu befehlen. Gewiß aber werden wir die Unterschrift des Satzes beanspruchen dürfen, daß bei der Bildung der Rabbinen und Lehrer besondere Fürsorge für die Aneignung specifisch - jüdischer Wissenschaften und Kenntnisse getroffen werden soll. Jemehr es uns freut, daß die Gemeinden des Donaukreises unsre Beschwerden anerkennen, destomehr bedauern wir, daß wir uns nicht, wie der Bericht in Nr. 99 der Ncckarzeitung voraussetzt, mit diesen Beschlüssen beruhigen können. „Die Mitglieder der O. K- B. sollen warme Anhänger des Judenthums sein." Das ist uns nicht mehr und nicht weniger als eine nichtssagende Phrase. Fraget die jetzigen Mitglieder der O K. B., ob sie nicht vom ersten bis zum letzten behaupten, sie seien warme Anhänger des Judenthums. Heutzutage gibt man dem, was Judenthum heißt, häufig einen sehr weiten Begriff, daß ein solcher Satz nicht die geringste Garantie bietet und es nach wie vor möglich machen wird, daß Leute in die O. K. B. kommen, die den Sabbat schänden, die Speisegesetze vernachlässigen und überhaupt nur insofern Juden genannt werden können, daß sie in dieser Religion geboren sind und ihren Austritt aus derselben nicht förmlich ausgesprochen haben. Erst müßte man uns sagen, was man unter Judenthum versk ht — wir verstehen darunter die Bibel und ihre traditionelle Auslegung — ehe wir in diesem Satze irgend etwas Beruhigendes finden können. Ist uns demnach dieser Beschluß ein gleichgiltiger und nichtssagender, so fordert der Vorschlag einer aus Laien und Geistlichen zusammengesetzten Synode unsre strengste Gegnerschaft heraus, so daß wir uns des Ausrufs: u-r dp nicht enthalten können. Zu administrativen Zwecken bedürfen wir eben so wenig — ja bei der Einfachheit der isr. Gemeindeverwaltung noch viel weniger — einer Synode, als die polit. Gemeinden, für welche ein analoges Institut nicht besteht. In administrativer Hinsicht haben wir zu der K. Regierung volles Vertrauen, auch gegen die O. K. B im Wesentlichen kein Mißtrauen. Auf religiösem Gebiete erscheint uns eine Synode, welche die religiöse Autonomie der Gemeinde adsorbirt, noch weit gefährlicher als eine Staatsbehörde.