Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1864)
- Date
- 1864-05-18
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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s»s auch der Direktor der kaiserl. Oper, Perrm aus Paris, und eine lange Wageureihe, eröffnet durch die sechsspännigen Galawagen Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, wie der königlichen Prinzen. Als der von einer dichten Menge umwogte Zug am Opernhause angelangt, ward eine große Trauerfahne dort entfaltet, der männliche Opernchor trat auf die Rampe und sang: „Was Gott thut, das ist wohlgethan." Die Choristen reihten sich dem Zuge ein, der überall große Zuichauermaffen herbeigezogen. Er hatte sich durch die Linden, den Kastanienwald, die neue Friedrichs-, Burgstraße, ueue Promenade, Rosenthaler- und Schönhauserstraße nach dem jüdischen Begräbnißplatze vor dem Schönhauser-Thore bewegt. Hier waren Eingang und Halle schwarz decorirt. Unter der letzteren ward der Sarg abgesetzt, der Theaterchor sang Schiller's „Rasch tritt der Tod" nach B. A. Weber's Composition, der Rabbiner hielt die hebräische Trauer-Liturgie und sprach ein deutsches Gebet. Nunmehr wurde der Sarg in der Familiengruft neben des Verewigten, ihm vor 10 Jahren vorangegangenen Mutter beigesetzt. Die jüngste Tochter des Meisters begleitete ihren Vater bis zum Grabe. Eine schöne Frühlingssonne leuchtete der Feier. Gau jüdischer Armen- und Pilgermshriungen in Jerusalem. Wir haben dieser Tage an das löbl. Central- Comitß zu Amsterdam die Summe von 1452 st. 28 kr. übersandt, die sich folgendermaßen vertheilt, für obigen Zweck 839 fl. 24 kr.; für die neue Synagoge in Jerusalem: 140 fl. 27 kr.; für Abr. Rumpf in Jerusalem: 35 fl. 33 kr.; für d A. d. h. L., für T. CH. u. s. w.: 437 fl. 4 kr. — Die Gesammtsumme der von uns für das Bauunternehmen allein gesammelten und übermittelten Gelder beträgt demnach 8191 fl. 28 kr. — Die Veröffentlichung der in den jüngsten Wochen eingelaufenen Gelder erfolgt in der nächsten Nummer. geitunKsnaHrichten und Correfpondenzen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Der „Const. Oesterr. Ztg " entnehmen wir folgende Korrespondenz aus Lemberg 20. mit der Aufschrift: Ein Polizeibericht über die Juden in Galizien. Ein politisches Aktenstück, das seinem Verfasser Ehre macht und den Beweis liefert, daß in der Administration unseres Landes Männer stehen, die von der Höhe der Zeit ihre Aufgabe überblicken, darf nicht im Bureau vergraben bleiben. Der Lemberger Magistrat hat, aufgefordert oder ungebeten, der galizischen Statthatterei ein Memorandum über die Stellung und die Rechte der Juden in diesem Kronlande und über das, was nach seiner Anschauung etwa noch ihnen zu gewähren sei, unterbreitet; über den Inhalt und Gehalt eines Memorandums konnte Niemand auch nur einen Moment in Zweifel sein, wer die Reden, die Verfügungen und die Entscheidungen des Lemberger Magistrats, den Juden gegenüber, kennt. Diese unverkennbar einseitige, den Thatsachen nicht entsprechende Beleuchtung konnte offenbar der Statthalterei nicht genügen. Sie forderte die Lemberger Polizei-Direction daher auf, ein Gutachten über das Gutachten des Magistrats vorzulegen und sich über die Judenfrage auf Grund ihrer gemachten Wahrnehmungen und auf Thatsachen begründet, auszusprechen. Hr. Polizeidirector Hammer hat sich dieses Auftrages in einer Weise entledigt, die seinem Geiste sowohl als seinem Herzen, seiner Auffassung und seiner Rücksichtslosigkeit zur Ehre gereichen. Die Lemberger Polizeidirection verurtheilt den Ausspruch des Stadtmagistrats als die Ausgeburt verrotteter anti-civilisatorischer Ansichten, die mit dem Zeitgeist durchaus im Conflicte und von kleinlichen, jpiesbürgerlichen Particularinterefsen eingegeben sind. Die Negierungserlässe, auf welche sich der Magistrat stützt, gehören einer abgeschloffenen Periode an. Es wird behauptet , fährt die Polizei-Direction in ihrem hier nur stellenweis berührten Referate fort, daß die Pression der öffentlichen Meinung eine Gleichberechtigung der Juden in Galizien unthunlich mache; wer aber die öffentliche Meinung hier zu Lande kennt, und wie sie durch Wenige gemacht wird, und welche egoistischen Motive die Leiter der öffentlichen Meinung beherrschen, der kann es durchaus nicht gut heißen, daß eine konstitutionelle, im Fortschritte begriffene Regierung sich von einem Acte der Humanität und der Billigkeit zum Nachtheile des Rechts und der Wahrheit abhalten ließe. Eben so wenig wie die anderen Motive des Magistrates kann der Eittwurf desselben stichhalten, daß aus der Unflätigkett (?1) der in einen engen Bezirk zusammenpferchten Juden ein Nachthell für die allgemeine Gesundheitspflege erwachsen könnte, wenn eine Annäherung stattfände. Es ist ist notorisch, daß jene Israeliten, die das Ghetto verlassen konnten und dursten, in Wohnung, Kleidung, Reinlichkeit, in der Erziehung ihrer Kinder und in ihrer ganzen Erscheinung sich durch Nichts von ihren Mitbürgern unterscheiden, und wenn bei der untern Volksschichte allerdings jene Reinlichkeit vermißt wird, die der Magistrat zur Bedingung für die