Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1864)
- Date
- 1864-05-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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251 und zur Uebernahme von Gevatterschaften bei denselben (ri'-o,i D->w) hat seinen achten Jahresbericht ausgegeben. Es wurden 117 Wöchnerinnen unterstützt, von denen 118 Kinder, und zwar 72 Mädchen und 46 Knaben geboren worden waren. Die Verwaltungskommission sagt in ihrem Berichte: „Wenn nun auch die an unseren Verein gestellte Unterstützungs-Gesuche in Zunahme begriffen, so befinden wir uns dennoch im Stande, beim Abschluß unserer Bilanz eine Vermehrung unseres Kapitalstocks hervorheben zu können. — Dieses Resultat wurde jedoch nur dadurch erzielt, weil uns namhafte Legate und Geschenke zugeflossen sind, für welche wir den edlen Gebern hiermit den verbindlichsten Dank abstatten, und dieselben, so wie alle Freunde des Vereins, um die Fortdauer ihres Wohlwollens bitten. Es tritt aber die Mahnung an uns heran, unsere frühere Bitte zu erneuern, daß auch die jüngere Generation, so wie die in den letzten Jahren sich hierher etablirt habenden Fremden, nunmehrige Gemeinde- Mitglieder, unserem Vereine beitreten mögen. Der Zweck unseres Vereins empfiehlt sich schon dadurch von selbst, daß er armen Wöchnerinnen theilnehmend und liebevoll die dringendsten Bedürfnisse reicht, und bedarf es keines weiteren Nachweises, daß die Erfüllung solcher Bestrebungen, ganz abgesehen von der religiösen Tendenz dieses Vereins, nicht von der Ungewißheit der uns allenfalls zufließenden Spenden abhängig sein dürfe. Mögen daher namentlich die würdigen Frauen unserer Gemeinde unserem Vereine lebendigere und werkthätigere Theilnahme widmen, auch darch Zusendung von Kindergeräth und Weißzeug deren Anschaffung auf Kosten des Vereins nicht erforderlich machen." Der Verein hat im verflossenen Jahre bei einer Einnahme von 2677 fl. 39 kr verausgabt 1745 fl. 12 kr., so daß ihm für das Jahr 1864 ein Saldo von 932 fl. 27 kr. verbleibt. Alzey, 17. April. Der hiesige Realschul Directory Hr. Winterstein hat bei dem Schluffe des Wintercursus die vorgeschriebene „gemeinsame" Andacht dießmal von dem Rabbiner, welcher Religionslehrer an der Anstalt ist, abhalten lasten. Augsburg, 24. April. Die zweite dießjährige Schwurgerichts-Session naht ihrem Ende; a!'er es bedarf die in diesen Blättern üiedergelegte Skizze ihrer Thätlgkeit noch der Vervollständigung durch Kenntnißgabe eines Aktes bemerkenswerther, zeitgemäßer Humanität, dessen Eindruck ein wohlthuender sein muß, wo immer man von ihm Kunde erhalten wird. Bei der Sitzung vom 20. April d. I. stellte nämlich der Herr Geschworne Ignaz Bach, Großhändler von Al tenstadt, das Gesuch: ihn wegen des vom Donnerstag den 21. bis Samstag den 23. April einfallenden jüdischen Osterfestes, zu dessen religiöser Feier im Familienkreise, ferne von öffentlichen Geschäften, er dwch fein Glaubensbekenntniß verpflichtet sei, für die bezeichnete Dauer vom Geschwornendienste zu enthebe»; welchem Ansuchen der Schwurgerichtshof entsprach, in Erwägungen, die wir in Folgendem richtig wieder zu geben glauben; dieselben sprachen aus: daß, wenn einerseits bei den christlichen Religionsgenoffen jede Kollision staatsbürgerlicher und religiöser Pflichten dadurch vermieden wird, daß an christlichen Feiertagen keine politischen Geschäfte anberaumt werden, anderseits diese Rücksicht der Humanität einem Israel. Glaubensgenossen gegenüber verletzt wäre, wenn er an den höchsten Feiertagen seines Kultus zu öffentlichen Geschäften gezwungen würde, und aus diesem Zwange auch eine moralische Unmöglichkeit für den Betreffenden entstehen müßte, dem öffentlichen Dienste mit jener Ruhe und Gewissenhaftigkeit obzuliegen, wie eS insbesondere der Berus eines Geschwornen erheischt. (A. Anzbl.) Aus Ulm berichtet die halbofficielle Neckarzeit.: „Unter den Israeliten des Landes herrscht seit einem Jahre bedeutende Gahrung über die religiös-cultuelle Vertretung derselben durch die israel. Oberkirchenbehörde und besonders aus Franken sind Beschwerden und Wünsche an die K. Regierung und die Kammern eingebracht worden; nun haben auch die Israeliten im Donaukreise eine Versammlung am 24. d. M. in Ulm veranstaltet und haben hauptsächlich „sechs" Punkte auf ihr Programm gesetzt: 1) Ueber den Fortbestand der Oberkirchenbehörde; 2) Ueber die Schaffung einer Landessynode und deren Wirkungskreis; 3) Die Vorbildung der Rabbiner uno Vorsänger; 4) Die Besetzung der Rabbinate und Vorsängerstellen; 5) Die Stellung der Rabbiner und Vorsänger zum Vorsteheramte; 6) Die Aufhebung der Personalsteuer. Beschlossen wurde : ^.<1 1. Die Oberkirchenbehörde soll fortbestehen, jedoch sollen die Mitglieder derselben warme Anhänger des Judenthums sein und der Oberkirchenvorsteher nicht .von der Regierung ernannt, sondern durch die Landessynode gewählt werden, 2. Eine Landessynode wird zu 2/z aus Laien und höchstens 13 aus Geistlichen in direkter Wahl bestellt, periodisch berufen und dieselbe kontrolirt das Wirken der Oberkirchenbehörde und hat das Recht, Anträge an dieselbe zu bringen, 3. Bei der Bildung der Rabbinen und Lehrer soll besondere Fürsorge für die Aneignung specifisch-jüdischer Wissenschaften und Kenntnisse getroffen werden, Xck 4. Die Rabbinen sollen zwar von der Regierung ernannt, aber die Wünsche der Gemeinden gehört werden. Die Vorsänger werden von den Gerneinden gewählt, 5. Rabbiner und Vorsänger sind nicht mehr die Vorsitzenden der KirchenvorsteherLmter und haben nur berathende