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Der Israelit · 1864-05-11 · Heft 19 (11.5.1864) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 19 (11.5.1864)
Date
1864-05-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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L52 Stimme irr denselben; nur in Glauberissachen wird ihre Stimme gezählt. Xck 6. Die Personalsteuer wird aufgehoben und die Beiträge zur Centralkirchenkaffe «erden nach einem-billigen Modus auf alle steuerzahlende Israeliten des Landes umgelegt. Die Versammlung war von 3 Rabbinen, 1 Lehrer und 24 Kirchenvorstehern beschickt. Die Beschlüsse werden in einer Petition dem K. Kultministerium überreicht. Die gesetzestreuen Israeliten im Unterlands können sich mit den Beschlüssen, die in Ulm gefaßt worden sind, wohl beruhigen, tda man besonders sich bestrebt hat, eine Einigung unter allen Israeliten des Landes zu erzielen." Die gesetzestreuen Israeliten mögen sich durch diese Beschlüsse weder bestechen noch einschläfern lassen. Fürchten wir die Danaer, selbst wenn sie Geschenke bringen. Wir werden, wenn möglich, in der nächsten Nummer diese Beschlüsse und ihre Gefährlichkeit für die orthodoxe Sache näher beleuchten. Bis auf Weiteres warnen wir vor jeder Unterschrift einer von dieser Seite kommenden Kundgebung. Gabiah ben Psisa. P r e u H e n. Berlin. Eine Uebersicht über die hiesigen jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten zu geben, welche auch nur einigen Anspruch auf statistischen Werth hätte, ist noch weniger ausführbar, als eine genaue Zusammenstellung der anderweit bestehenden Anstalten dieser Art, weil unter den jüdischen Stiftungen sich manche befinden, welche schon nach dem ausgesprochenen Willen des Stifters sich der Oeffentlichkeit durchaus entziehen muffen. Der Hauptkasse der jüdischen Gemeinde fließen an regelmäßigen Beiträgen der Mitglieder 50,060 Rlhlr. zu. Für die Armenpflege werden von dieser Summe Zuschüsse im ungefähren Betrage von IIMOTHalern verwandt, das neue Krankenhaus der Gemeinde ist mit einem Kostenaufwands von 150,000 Thalern erbaut worden. Zur Verpflegung von jüdischen Kranken, theils in der Anstalt, theils in der Stadt, werden mehr als 17,000 Thaler jährlich aufgewendet. Die jüdische Krankenverpflegungsanstalt ist schon im Jahre 1703 gegründet; man hatte ursprünglich nur den. Zweck im Auge gehabt, Leidende zu trösten, mit ihnen zu beten. Erft fünfzig Jahre nach der Stiftung begann man das Hauptaugenmerk auf materielle Unterstützung bedürftiger Kranken zu richten, und es wurde ein Krankenhaus gegründet. Noch fünfzig Jahre später erhielt die Anstalt einen festen Kapital-Fond unter dem Namen „Keren Hajobel", das ist der Jubel- Fond der Krankenbesucher-Gesellschaft. Die Armencommission verausgabt über 12,060 Thaler an laufenden oder außerordentlichen Unterstützungen, die Alterversorgungsanstalt verwendet beinahe den gleichen Betrag. Von den allgemeinen Stiftungen heben wir die nachstehenden hervor. Der Moses Mendelssohn'schen Waisen-Erziehungsanstalt, im Jahre 1829 errichtet, schließen sich noch zwei Auerbach'sche Waisen-Erziehungs-Institute an, das eine, für Knaben bestimmt, im Jahre 1822, das andere, für Mädchen, im Jahre 1842 gegründet; daß freier Unterricht für arme Kinder in ausgedehntestem Maße gewährt wird, haben wir schon früher hervorgehoben. Die Bekleidungsanstalt (zur Versorgung Armer mit Kleidungsstücken) gibt jährlich über 1000 Thaler zu diesem Zwecke aus. Neben ihr besteht eine besondere Anstalt zur Bekleidung dürftiger Schüler. Die Anstalt zur Versorgung Armer mit Brod und Holz verwendet jedes Jahr an 3000 Thaler. Das Miethe-Untersiützungs-Jnstttut geht von dem gleichen Grundsätze aus, wie die in unserm vorigen Artikel genannte von Kottwitz'sche Anstalt. Die Anstalt Sandikin für arme Wöchnerinnen hat die folgende höchst interessante Einrichtung. Zu jeder Wöchnerin in der jüdischen Gemeinde, arm oder reich, werden zwei Bücksen, A. und B. bezeichnet, geschickt und bleiben einige Zeit bei derselben stehen. Die Büchse A. enthält eine Summe Geldes, der Schlüssel zu derselben wird jeder Wöchnerin eiugehändigt, welche das in der Büchse befindliche Geld herauszunehmen hat. Doch steht es ihr frei, das Geld entweder für sich zu behalten, oder in die zweite mit B. bezeichnete, versiegelte Büchse hineinzuthun, wohl auch dasselbe aus ihrem eigenen Vermögen zu vermehren. Die Büchse B. bleibt ein ganzes Jahr mit dem Siegel der Anstalt verschlossen, damit nicht zu ersehen ist, welche Wöchnerin das Geld aus der Büchse A. für sich behalten, welche es in die 2. Büchse zurückgelegt oder auch noch aus eigenen Mitteln vermehrt hat. Da reiche Wöchnerinnen oft sehr ansehnliche Gaben in die Büchse legen, so besteht die Anstalt vortrefflich und wirkt sehr segensreich. Es besteht außer ihr noch selbstständig ein Verein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen. Es werden in jedem Jahre über 1500 Thaler zur Unterstützung der hier durchreisenden armen Juden verwandt, welchem Zwecke eine besondere Kasse dient. Die Gesellschaft zur Ausstattung der Bräute stammt schon aus dem Jahre 1721; ihr Zweck ist, zunächst jungfräulichen Töchtern der Mitglieder, demnächst auch, so weit es angeht, den Töchtern unbemittelter Nichtmitglieder bei ihrer Verheirathung auf Antrag eine Ausstattung zu gewähren. Die letztere beträgt für die Töchter von Mitgliedern der Regel nach 250 Thaler, vorausgesetzt, daß die der Braut im Ehevertrage versprochene Mitgift nicht 1200 Thaler übersteigt. Nichtmitgliedern kann, wenn sie 5 Jahre der

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