Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1864)
- Date
- 1864-05-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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248 Herrn Rabbiner bei der Regierung verleumdet und hatten ihn angeschuldigt, gegen das Christenthum gepredigt zu haben, woran natürlich kein wahres Wort. Ohne die geringste Untersuchung einzuleiten, ließ die Regierung, oder vielmehr ein Minister, den Rabbiner nach Sarsi führen und ihn dort ins Gefängniß werfen, wo er die Sabbatnacht in Gesellschaft von Dieben und Räubern zubringen mußte. Am heiligen Sabbattage wurde er auf einem Schifferkahn über die türkische Grenze nach Rustschuk transportirt. Dieses Verfahren ist wahrhaft empörend! Ohne Recht, ja ohne jede Untersuchung wird ein hochstehender Mann, einer der größten Männer der Wissenschaft, der Oberrabbiner einer bedeutenden Gemeinde, ein Mann von hervorragender socialer Stellung — er bezog einen Gehalt von 1000 Ducaten jährlich —, feiner Familie, seiner Stellung entrissen, wie ein Verbrecher ins Gefängniß geworfen und auf einem Schiffernachen über die Grenze transportirt! Und das Alles auf die Verleumdung einiger persönlicher und principieller Feinde hin, unter denen sich vielleicht ein Restaurateur befindet, dessen Wirtschaft der Rabbiner geassert, weil der Inhaber öffentlich den Sabbat entweiht hat! Herr Rabbiner Malbim hat sich um Hilfe an den preußischen Consul gewandt, der auch sofort gegen diesen Act der Gewalt Protest eingelegt und die lebenslängliche Auszahlung des Gehaltes, wie dieselbe in dem mit der Gemeinde abgeschlossene» und von der Regierung bestätigten Contracte bedungen ist, verlangt hat. Allein auf dreimaliges Schreiben hat der preußische Consul keine Antwort von der Negierung der Donaufürstenthümer erhalten. Derselbe hat nun die Angelegenheit dem preußischen Gesandten in Constantinopel übergeben. Wir sind fest überzeugt, daß, wenn Herr Rabbiner Malbim englischer oder französischer Unterthan wäre, ihm eine glänzende Genugthuung verschafft werden würde. Wir ersuchen daher unsere geehrten Leser in Berlin, nicht allein im Interesse des Herrn Rabbiners Malbim, sondern auch im Interesse der deutschen und namentlich der preußischen Nationalehre, daß sie diese Angelegenheit zur Kenntniß der dortigen hohen Behörden "bringen, damit zur Wahrung der Rechte dieses ausgezeichneten Mannes und preußischen Staatsbürgers energische Schritte geschehen. Herr Rabbiner Malbim hat sich zugleich in einem Bittgesuche an die ^His.uv6 Israälils urüvsrssUe zu Paris, deren Präsident der berühmte ehemalige Minister Herr Adolphe Crömieux ist, und an Sir Moses Montefiore in London gewandt. Wir, die wir die hervorragenden Verdienste des Genannten um die rabbinische Literatur genau kennen, vereinigen unsere Bitten mit den feinigen; wir fordern zugleich alle unsere Freunde und Gesinnungsaenossen auf, denen irgendwie Einfluß an den HösM der europäische» Großmächte gegönnt ist, und wir glauben deren in London, Paris, Petersburg, Wien, Bermr und an andern Orten zu besitzen, daß sie diesen Tnskuß zu Gunsten des vertriebenen Oberrabbiners voRBPArest geltend machen; es gilt nicht allein, einen-ri', einen vorzüglichen Talmid Chacham zu schien, es ist auch ein Ehrenpunkt der jüdischen OrthodoM, eines ihrer hervorragendsten Mitglieder gegen den Fanatismus der sogen. Reform in Schutz zu nehmen. Möge dem edlen Märtyrer bald ausreichende Hilfe weMn! Die obigen Mttheilungen, soweit sie den Thatbestand betreffen, sind uns aus authentischer Quelle und von verschiedenen Seiten geworden. Wer an der Wahrheit derselben noch zweifelt, der lese die versuchte Rechtfertigung einiger sogen. Bukarester Reformer in Nr. 18 der a. Z. d. I-, durch welche sich das Sprüchwort glänzend bewahrheitet: „Wer sich entschuldigt, klagt sich an". Dort wird Herr Rabbiner Malbim angeklagt, „er habe sich mit allen Anhängern des Aberglaubens verbunden". Doch, was nennen jene Herren „Aberglauben"? Wir wissen nur zu gut, daß leider heutzutage von vielen abgefallenen Söhnen unserer Nation, die sich Reformer nennen, die Heiligung des Sabbats und die Enthaltung von verbotenen Speisen und Getränken als Aberglaube bezeichnet wird. Dort wird ferner gesagt, der Rabbiner habe eine drp'ip „aus der Hefe der Gemeinde gebildet". Wahrscheinlich hat der Herr Rabbiner eine Chebra Kudischa gebildet, zu der keine Abarjanim zugelaffen wurden. Da sich nun die sogen. Reformer stets als diejenigen geriren, die im Alleinbesitze der Intelligenz und des Vermögens seien, so schimpfen sie die gesetzestreuen Israeliten „die Hefe der Gemeinde". „Endlich," schließen jene Herren ihre Selbstvertheidigung oder vielmehr Selbstanklage, „gelangten sie (die bösen Thaten des Rabbiners) zur vollen Kenntniß unserer hohen rumänischen Landesregierung." Wer aber brachte sie zu Kenntniß der Regierung, wer stellte verleumderisch, getrieben von Haß und Rachsucht, das Wirken des Rabbiners als Verbrechen, als Angriff gegen die chr. Religion (wovon die Herren wohlweislich schweigen) dar? Ihr, die ihr eure Namen jener Erklärung in der a. Z. d. I. beigefügt habt, ihr habt diese Namen mit einem unauslöschlichen Makel behaftet, ihr habt euch selbst an de» Pranger vor den Augen von ganz Europa gestellt; möchtet ihr zeitig genug bereuen und eure Sünde durch eine ehrenvolle Zurückberufung eures allverehvten Rabbiners wieder gut machen; möchtet ihr wenigstens zu eurem eignen Heile Allesaufbieten, die Verzeihung des schwerbeleidigten Mannes zu erlangen!