Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1864)
- Date
- 1864-05-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Kr Verbesserung der Schule gesprochen. Durch diese grauenhafte Lüge entschlüpfst Du meinem, derOberkirchenbehörde gemachten Hauptvorwurf, daß sie die Bildung der Lehrer vernachlässigt. Es mögen meine eigenen Worte hier stehen, fie werden der veste Beweis für Deine Wahrheitsliebe sein. Ich sage E. 26 und 27: Die Oberkirchenbehörde hat die religiöse Bildung der Lehrer ganz und gar vernachlässigt. Die Schulamtszöglinge «erden in's Seminar ausgenommen, ohne daß auch nur gefragt würde, ob sie hebr. lesen können. Sie erhalten jetzt täglich eine Stunde — vor noch nicht langer Zeit viel weniger hebr. Unterricht, und kommen so in's Amt, ohne einen Vers ordentlich übersetzen zu können, geschweige eine Stelle in Raschi oder Mischna. Es versteht sich von selbst, daß sie ebensowenig Liebe zum Judenthum mitbringen, alsmün ihnen Kenntniß desselben verschafft — der den jungen Lehrern eigene Dünkel, den sie mit ihrer Ignoranz verbinden, macht sie den Gemeinden oft geradezu unerträglich. Auf solchen Leuten beruht dieZukunft des württembergischen Judenthums, und wie ein Alpdruck lastet auf uns die Sorge, was werden sie aus unfern Söhnen und Enkeln machen! Bei so beschaffenen Lehrern ist es eigentlich gleichgiltig, ob die Gemeinden sie wählen, oder die christl. Schulbehörde sie schickt — sie können, ohne es eigentlich verschuldet zu haben, ihrer Aufgabe nicht genügen, und derWeinberg des Herrn der Heerschaaren verwildert unter ihren Händen. Das sind meine eigenen Worte, und ich frage: Wie wenig vernünftige Gründe mußt Du für die Sache haben, die Lu vertrittst, daß Du zu der Infamie herabsinken konntest, in diese Worte den Sinn einer Feindseligkeit gegen die Schule zu legen? Aber zu Deinem Zwecke, unser lauteres Streben zu verdächtigen, den Gemeinden, die doch anderseits so sehr urteilsfähig sein sollen, ein Schreübild von dem Lobulebau aruob, dem größten aller Ungeheuer, vorzuhalten, insbesondere aber, das Judenthum zu verleumden, sind Dir alle Mittel heilig. Indem ich mir Vorbehalte, auf das, was Du über JoreDea246, 4. und Orach Chajim 807, 16. sagst, zurückzukommen, und indem ich erkläre, daß meine Gesinnungsgenoffen nicht das mindeste an der Schulgesctzgedung geändert wünschen, sondern nur eine Verbesserung des Religionsunterrichts innerhalb dieser Gesetzgebung anstreben, stelle ich hier zur Ehrenrettung der jüdischen Schulgesetzgebung deren wichtigsten Sätze auf. „Die Gemeinde hat kein größeres Heiligtum, als die Statten, die fie der Thora erbaut, — als ihre Schulen. — Lhoralehrer der Jugend find in jeder Gemeinde zu halten, und die Gemeinde, in der kein Jugendthoralehrer sich befindet, verdient Bann und Vernichtung; denn der Hauch lernender Schüler ist die Stütze der Welt. — Man übergibt das Kind der Schule nach zurückgelegtem 5. o. 6. Jahre. Auch das unfähige entnehme man der Schule nicht, es kann sich im Zusammenleben der Usbrigen entwickeln. — Der Lehrer züchtige nicht durch heftige Schläge, nicht mit Ruthen, nicht mit Stock, höchstens mit leichten Riemen. — Er unterrichte den ganzen Tag und einen Theil der Nacht, um sie ans Thoralernen Tag und Nacht zu gewöhnen. — Nimmer werde die Schule ausgesetzt, außer am Tage vor Sabbat- und Festtagen in der letzten Hälfte des Tages; gälte es selbst den Tempel zu erbauen, dürfte die Schule nicht ausgesetzt werden. — Am Sabbat werde repetirt. — Für 25 Schüler genügt ein Lehrer, bei mehr als 25 bis 40 habe er einen Gehülfm, mehr als 40 fordern 2 Lehrer. — Ein Lehrer, der seine Schüler verläßt und hinaus geht, oder der bei ihnen noch ein anderes Geschäft treibt, oder in seinem Unterricht nachlässig ist, unterliegt dem Ausspruch: „Fluch, wer das Werk Gottes trüglich treibt!" Darum setze man nur einen gottesfürchtigen, fähigen Lehrer ein. Hat man Gelegenheit, einen Lehrer mit einem fähigeren zu vertauschen, so unterlasse man es nicht. Ämter zwei Lehrern, von denen der Eine Vieles lehrt, aber nicht' das richtige Verständniß erzielt, der Andere wenig lehrt, dabei aber durch's Verständniß den Geist entwickelt, gibt man dem Letzteren den Vorzug. — Wo möglich sei der Lehrer verheirathet. — Kein Lehrer darf einen Andern hindern, daß er neben ihm auch eine Schule eröffne, denn jemehr Lehrer, desto mehr Lehre — i"' 245, siehe auch 242. 251, 13. 53, 24. (Choreb v. S. R. Hirsch.)" An einer andern Stelle sagt der Verfasser: „Nicht der patriarchalische Zustand, daß eine und dieselbe Behörde Staat und Kirche gegenseitig vertritt, ist es, der bei uns Anstoß erregt, wie viel sich auch dagegen sagen ließe; nein, daß wir von Leuten vertreten*) werden, uns nach Willkür leiten lassen muffen, die so offenkundig die Grundsätze unsrer Religion verleugnen, wie ich dieß in der angehängten „neuen Frage" nachgewiesen und dabei gezeigt habe, daß die christlichen Regierungsorgane, bei aller Weisheit, wegen der allzugroßen Verschiedenheit, jüdische Angelegenheiten nie ganz durchschauen können. Du selber hast mehr als ich die Schroffheit gezeigt, in welcher wir einander gegenüberstehen. Du sprichst von „reiner Mosislehre", von „Ausgleichung der *) Fast wäre mir das dem V so naheliegende Z aus der Feder geschlüpft!