Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 16-17 (20.4.1864)
- Date
- 1864-04-20
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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315 der Wiener Zeitung, auf die Hr. H. sich wiederholt beruft. Aus derselben geht hervor, daß „durch die „beschworenen Aussagen der Zeugen I. N. Mannheimer und Lasar Horowitz, der Beweis gebracht erscheint, daß in dem Gesammtjudenthume kein Schisma „besteht." Nach dieser von Hrn. H. beschworenen Aussage (bei der er sich nach dem von ihm nicht widersprochenen Berichte der nichtoffiziellen Blätter mit Hrn. Mannheimer ausdrücklich als einverstanden erklärte) mußte natürlich der Gerichtshof annehmen, daß zwischen Hrn. Horowitz einerseits, und zwischen den Herren Dr. Grätz und Mannheimer andererseits keine wesentliche Differenz bestehe; daß Derjenige, der die Göttlichkeit von .12 n-nri leugnet, ebenso auf dem Boden des Judenthums stehe, wie Derjenige, der sie nicht leugnet; daß überhaupt das Judenthum ein so dehnbarer Begriff sei, daß entweder Niemand bestimmen könne, worin das Judenthum bestehe, oder das Judenthum nichts weiter als der einfache Deismus sei. Dreß sind, wie schon aus der Auffassung des Gerichtshofes hervorqeht, die Consiquenzen, welche sich aus der Horowitz'schen Zeugenaussage ergeben. Hr. H. hätte nicht, wie er in seinem Rundschreiben bemerkt, zu behaupten brauchen, daß es „zweierlei Judenthum" gebe; er hätte aber, insbesondere, nachdem die Mannheimer'sche Zeugenaussage der seinigen vorausgegangen, erklären muffen, daß es allerdings nur ein Judenthum, nämlich das in Bibel und Talmud gelehrte Judenthum gibt, daß aber unter denen, welche den Namen Juden führen, sehr viele — darunter auch Prediger, Rabbiner, Rabbinerseminarslehrer — exiftiren, die vom wahren Judenthume abgefallen sind, und daher zwischen diesen und den wahrhaften Juden in der Wirklichkeit eine große Spaltung existirt. Hinsichtlich der Messiaslehre steht der Bericht, den Hr. H. in seinem Rundschreiben über seine Aussage gibt, mit der Wiener Zeitung, auf die er sich bezieht, in Widerspruch. Denn in der letzteren heißt es, daß dieZeugenI. N. Mannheimeru. LasarH 0r 0 witz beschworen, daß „bezüglich der Messiaslehre eine „verschiedenartige Anschauung i m Judenthume herrsche, „indem ein Theil den persönlichen Messias erwarte, „während der größere Theil die Messiasprophetieen „auf das Volk selbst beziehe." Nach diesem Berichte, dem wir, so lange Hr. H. nicht einen offiziellen Widerruf erwirkt haben wird, vollkommen Glauben schenken, hat Hr. H. allerdings beschworen, daß Derjenige, der keinen persönlichen Wessias erwartet, mit seinem Messiasglauben sich ebenso auf dem Boden des Judenthums befinde, wie Derjenige, der an die Ankunft eines persönlichen Messias, eines mu'v — wie Hr. H. in seinem Rundschreiben sagt, — glaubt. Wäre aber diese in der Wiener Ztg. veröffentlichte Auffassung eine unrichtige, warum schweigt Hr. H. dazu? Wir gehen nun zu dem Bericht über, dm Hr. H. in seinem Rundschreiben über seine Zeugenaussage gibt. Auf die Frage, ob er in dem inkriminirten Artikel eine Verspottung oder Herabwürdigung des Judenthums erblicke, antwortete er seinem. eigenen Berichte gemäß: «b 2120, erklärte also, durchaus nichts Anstößiges in jenem Artikel gefrmden zu haben. Hätte aber Hr. H. nichts Anstößiges darin finden sollen, daß in jenem Artikel von einem exilischen Jesajas die Rede ist? Hätte er nichts Anstößiges darin finden sollen, daß in jenem Artikel dieser exilische Jesaja zu einem Leugner der Lehre von einem persönlichen Messias gestempelt wird? Hätte er nichts Anstößiges darin finden sollen, daß in jenem Artikel der Verfasser des 137. Psalms als ein „schwärmerischer Dichter" dargestellt wird? Hr. H. war allerdings nicht verpflichtet, vor den Schranken des Gerichtshofes seine Ansicht über nicht inkriminirte Stellen des Grätz'schen Artikels auszusprechen; daß er aber auf die Frage, ob er in jenem Artikel irgend eine Verletzung der jüdischen Lehre erblicke? xb LMLO antwortete, also den ganzen Artikel als der Lehre des Judenthums entsprechend bezeichnet^ das läßt sich nur dadurch erklären, daß er entweder mit Or. Grätz vollkommen übereinstimmt, oder daß er etwa darum, weil sein Sohn ein Schüler des Seminars ist, an ldem Or. Grätz wirkt, diesem keinen Verstoß gegen die jüdische Lehre zuschreiben wollte. Unbegreiflich ist es aber, wie es Hrn. H. beifallen konnte, zu behaupten, daß der Glaube an einen persönlichen Messias „in dem Innern eines Jeden" lief wurzle. Hr. Mannheimer hat ja unmittelbar vor ihm erklärt, daß Manche sich den Messias nur als „moralische Person" denken; wie konnte daher Hr. H. behaupten, daß Jeder an einen persönlichen Messias glaubt, wenn er nicht etwa dem Ausdrucke: „persönlichen Messias" ebenfalls eine doppelte Deutung: einzelne und moralische Person — geben will? Höchst befremdend erscheint es ferner, daß Hr. H. sich veranlaßt sah, beizufügen, daß es unbekannt sei, wie und wann der Messias kommen wird. Hierüber ist er nicht gefragt worden, und in seinem Sendschreiben will er sich ja den Anschein geben, daß er nur solche Erklärungen ertheile, zu denen eine wirkliche Veranlassung vorhanden ist. Eine offenbare Unwahrheit ist es, daß, wie Hr. H. erklärt, die Neuerungen, welche in unseren Zeiten hinsichtlich des Gottesdienstes in manchen Bethäusern eingeführt wurden, nur die Liturgie, nämlich die Pijutim und Melodieen betreffen, indem er sagt. Es ist bekannt, daß auch in österr. Synagogen, wie z. B. in Pesth, Arad, Brünn eine Orgel eingeführt ist: ist die Orgel nach der Ansicht des Hrn. H. vielleicht gesetzlich erlaubt? Sollte er