Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1864-04-20 · Heft 16-17 (20.4.1864) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 16-17 (20.4.1864)
Date
1864-04-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2447141-2447158--02574-2457918
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S14 fen die flüchtige Gegenwart, auf daß sich bald nahe die langersehnte, freudvolle Zukunft. Und wenn die Jetztzeit manchmal gar trübe erscheint, wenn unser Weg zu beiden Seiten durch steile Felsen gehemmt ist, zugleich hinter uns der verfolgende Feind heranstürmt, vor uns aber das gewaltige Meer sich ausbreitet, ja, jenseits des Meeres sich keine Aussicht bietet, denn die öde, kahle, leere Wüste, so brauchen wir dennoch nicht zu verzweifeln; auch unfern Aeltern hat Gott das wogende Meer gespaltet, die Verfolger hinein versenkt und die Wanderer der Wüste mit Allem versorgt, dessen sie bedurften. So wird Er auch uns leiten und schützen immerdar. Das Rundschreiben des Rabbiners Ayar Horawitz in Wie». Herr Rabbiner Horowitz in Wien hat an mehrere Rabbinen ein gedrucktes vom 11. Adar Haschen: datirtes Rundschreiben ergehen lassen, in welchem er sich das Zeugniß gibt, in ganz Israel als ein mit seinem ganzen Herzen, seiner ganzen Seele und seinem ganzen Vermögen an Gott und Seiner Lehre anhänglicher Mann bekannt zu sein, und an die Adressaten die Bitte richtet, zwischen ihm und seinem Gegner ein schiedsrichterliches Urtheil abzugeben. Wir müssen gestehen, daß dieses Rundschreiben, wenn es nicht durch eine Angelegenheit veranlaßt wäre, die das Herz jedes wahrhaften Juden mit tiefstem Schmerze erfüllen müßte, uns als eine Lächerlichkeit erscheinen würde; denn obschon Hr. H. zu einem schiedsrichterlichen Urtheile auffordert; obschon er sich in seiner Ehre tief gekränkt erklärt; obschon er behauptet, daß man Verleumdung und falsches Zeugniß gegen ihn ausgesprochen habe: hat er dennoch nicht den Muth, Denjenigen, den er für seinen Gegner hält, namentlich zu bezeichnen; ist er dennoch so vorsichtig, die Angriffe, über die er sich beklagen zu müssen glaubt, Denjenigen, an die er sich wendet, nicht mitzmheilcn. Wie ist es aber möglich, das Nichteramt in einer Anklage zu üben, die weder in objektiver noch in subjektiver Beziehung entwickelt wird? Wie ist es möglich, zwischen Hrn. H. und seinem Gegner ein Urtheil abzugeben, wenn man nicht den Gegner und nicht einmal die Angriffe kennt, deren sich derselbe schuldig gemacht haben soll? Der einzige Beschwerdepunkt, dessen Hr. H. ausdrücklich erwähnt, ist die in Folge des Kompert'schen Preßprozesses von einer großen Anzahl Rabbinen unterschriebene Erklärung. Wie konnte aber Hr. H. diese Erklärung als einen Angriff gegen seine Person betrachten, da doch in derselben gar kein Name genannt ist? Wie konnte Hr. H. in dieser Erklärung ein Objekt seiner Anklage auf Verleumdung und falsches Zeugniß erblicken, nachdem er ausdrücklich sagt, daß jeder wahrhafte Jude mit jener Erklärung einverstanden sein muß, und er selbst zur Unterfertigung derselben bereit wäre, wenn nur die geringste Veranlassung dazu vorläge? Der ganze Tadel, den Hr. H. gegen jene Erklärung zu richten weiß, besteht daher darin, daß dieselbe in deutscher Sprache und wie er glaubt, ohne wirkliche Veranlassung abgegeben wurde. Indessen, wenn die von Hrn. H. vor dem Gerichtshöfe abgegebene Zeugenaussage mit dem Inhalte jener Erklärung konform war; wenn er sich von der Negation, die in jener Erklärung als Offenbarungsleugnung bezeichnet wird, vollkommen frei hält: was kümmert es ihn dann, daß die Erklärung ohne Veranlassung gegeben wurde? Hat vielleicht einer der Rabbinen, welche dieselbe unterfertigten, Hrn. H. um Beistand gegen die von Seiten der Reformpartei in Folge jener Erklärung ausgegangenen Angriffe ersucht? Glaubt Hr. H. in jener Erklärung eine Verdächtigung seiner Person, eine Verletzung seiner Ehre erblicken zu müssen: warum erhebt er seine Anklage nicht gegen Alle, welche dieselbe unterschrieben haben? Weiß Hr. H. nicht, daß er eben dadurch, daß er nur Einen für dieselbe verantwortlich machen will, gegen Alle, die derselben beitraten, die Bleidigung ausspricht, als ob sie sich von Einem hätten mystificiren lassen? Indessen, wir wollen an Hrn. H. keine weiteren Fragen stellen; wollen ihn auch nicht fragen, warum er, nachdem jene Erklärung schon in der ersten Hälfte des Adar harischon in die Oeffentlichkeit gelangte, er mit seiner Vertheidigung bis zum 11. - soll wohl heißen 12. — des Adar hascheni, bis zu der Zeit wartete, zu der schon der unter seiner Aufsicht fabrizirte Zucker NO2 zum Verkaufe kommen sollte? — Der unter den orthodoxen Juden Oesterreichs und Deutschlands und unter unseren Brüdern im heiligen Lande rücksichtlich seiner Gelehrsamkeit und seine» aufopferungsvollen Hingebung für unsere heiligsten Interessen mit Recht hochgefeierte Rabbiner, gegen den die Schmähungen des Hrn. H. wohl gerichtet sind, bedarf nicht unserer Vertheidigung; die Reinheit seines Charakters ist selbst in solchen Kreisen, in denen man den von ihm vertretenen Grundsätzen nicht huldigt, sich aber noch ein unbefangenes Urtheil für Jeden bewahrt hat, so anerkannt, daß uns jedes Wort zur Zurückweisung der von Hrn. H. in seinem Rundschreiben ausgesprochenen Verdächtigungen als überflüssig erscheint. Wir wenden uns vielmehr zu der Frage, ob denn wirklich keine Veranlassung zu der von Hrn H. perhorreszirten Erklärung vorhanden war? Wir zitiren keines der offiziellen Blätter, welche den Kompert'schen Preßprozeß darstellten, sondern halten uns blos an

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.