Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 15 (13.4.1864)
- Date
- 1864-04-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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IW „Isl.a lit" zu nennen. *) — Jedenfalls wird Herr Rabb. Hör. cmsehen, daß er voreilig in seinem Urtheile war. Indem ich mich als den Verfasser der besagten Artikel zu nennen verpflichtet suhle, bedaure ich jedenfallsdieursprüngliche Veranlaffung, die mich zum Schreiben derselben nöthigte, halte aber jedes dort niedergeschriebene Wort in seiner vollen Bedeutung aufrecht. — Tiefer und inniger aber bedauere ich, daß Herr Rabb. Hör. noch immer nicht den richtigen Weg ge funden habe mp 'pro, wozu wir ihm den Willen keineswegs absprechen, aber dann hat sein Protest die wahre Adresse verfehlt Diese rft allein die Redaktion der „Wiener Zeitung", in welcher, Nr. 12, doch ganz deutlich in seinen: Namen als beschworne Aussage steht: „es würde also ein Angriff wider ein „voin Gesammtjndenthurn sich scheidendes, „orthodoxes Judenthum unter die Strafsection „der 123 lit. tr. und 303 St.-G. niemals fallen „können. Abgesehen hievon erscheint durch die be „schwornen Aussagen der Zeugen I. N. „Mannheimer und L. Horowitz der Beweis gebracht daß.eben be „züglich der Messiaslehre eine verschiedenartige Anschauung im Judenthume herrsche, indem ein Theil „den persönlichen Messias erwarte, während der grö- „ßere Theil die Messiasprophetien auf das „Volk ielbst beziehe. In einer Ausschließung der „Einzelpersönlichkeit des Messias kann daher nach diesen Aussagen eine Verspottung und Herabwürdigung der Lehren des Judenthums „objectrv nicht erkannt werden" u.s.w. u. s.w. Nach der Österreich, gesetzlichen isr. Eidesformel hat der zu Beeidende ausdrücklich zu erklären: daß er seine Aussage im Sinne des Gerichtes ohne jeden geheimen Vorbehalt rc. beschwöre; lag nun eine wie oben bezeichnete Auffassung den Worten des Herrn Rabb. Hör. ferne, warum protestirt er nicht offen und gerade gegen die ihm in der Wiener Amlszeitung zugemuthete Aeußerung? Ließen aber seine unter Eid abgegebene Aeußerungen wirklich die ihm zugeschriebene Meinung zu, dann darf er sich doch nicht gegen die abgegebene Erklärung der 152 Rabbiner beklagen, vielweniger gegen den Miturheber (Herrn Dr. Hildesheimer) die schimpflichsten Beschuldigungen aussprechen, nachdem er selbst feierlichst erkannt, daß er im Principe mit der Erklärung der genannten 152 Rabbinen nbereinstimme und hiezu als Jude auch heiligst verpflichtet sei. Nicht gegen vr. Hildesheimer, als dessen Gesinnungsgenosse in religiöser Beziehung sich Herr Rabb. Hör. früher doch stets gezeigt und auch noch jetzt in diesem fernem Schreiben geriren will, hat Herr Rabb. Hör. seine spitzen Worte zu richten, sondern gegen seinen eignen Anwalt, Herrn Rabb. Fasset, der Ln Nr. 12 der „Neuzeit" neuerdings den dumm-dreisten Grundsatz aufstellt, „daß die auch von Herrn Rabb. Hör. in seiner Verteidigungsschrift als unverrückbar zugegebene Behauptung, daß das Negiren des persönlichen Messias der Leugnung der sinailischen Offenbarung gleich sei, Wahnsinn , gotteslästerlich, unsere geheiligte Religion schändend sei". Will Herr Rabb. Hör. O'QL? 'i' -rrn' vor Gott und Welt seine Pflicht erfüllen , wie er es in feiner bebr. gedruckten Verteidigungsschrift ausspricht, dann protestire er gegen die ihm von der „Wiener Zeitung" Nr. 12 in der Begründung des Urtheils zugeschriebene Meinung, spreche sich los von solchen Anwälten und Vertheidigern, wie Herr Fasset Einer ist, und bezeichne sie als das, was sie nach seinen eigene» Worten sind: Bajazzo's und Gefertigter hat eine, diesen Gegenstand ausführlich besprechende Broschüre bereits der Presse übergeben; er würde sich ganz glücklich fühlen, wenn es ihm noch gegönnt wäre, die Berichtigung des .Herrn Rabb. Horowitz in der gewünschten Weise nachtragen zu Runen. Kaposvür, 28. März 1864 (20. Adar 11.5624). Salomon Kutna, Bez.-Rabbiner. Gau jüdischer Armennnd Pilgermohnunge« in Jerusalem. (F. d. A. d. h. L. durch Heller zu Oppenheim 2 fl. h kr. Machazit Haschekel.) — Ungenannter aus B. *) (f. W. u. W. in Jerus.) 1 Thlr. — Durch Lehrer H. I. Hirsch in Miltenberg bei dessen Hochzeit gesammelt 4 fl. 40 kr., von ihm selbst 5 fl. 20 kr.; zus. 10 fl. (davon die Hälfte f. d. A. in Jerus.) — Durch Rabb Breiner in Särvär 1 fl. 50 kr. ö-W. — Durch Nabb. Adler in Burgreppach: bei der Hochzeit des PH. Borreuter in Sulzdorf ges. 1 fl. 42 kr. Löwi Schönemann in Burgreppach bei der Bar- Mizwah seines Sohnes: Ist. Mos. Reinhard von Järkendorf 18kr. Pfeifer Friedmannin Schweiushaupten 11 fl.; zus. 14 fl.; abz. Porto 13 fl. 40 kr. — Durch Lehrer Oppenheimer in Theilheim ges.: bei der Hochzeit des L. Baumblatt aus Theilheim mit Babette Stern von Karlstadt 5 fl., bei derselben Hochzeit (f. d. T. CH. im h. L. 2 fl. 6 kr.; abz. Porto 2 fl. 4 kr.) von W. Klau 30 kr., von S. Rosenbaum 1 fl. Bei einer Besch. 1 fl. 36 kr. Bei der Verls- Anm. der Red. Wird hiermit bestätigt. *) Jrrthümlich in voriger Nummer nicht «NgeHeilt.