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Der Israelit · 1864-04-06 · Heft 14 (6.4.1864) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 14 (6.4.1864)
Date
1864-04-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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186 bei der Hochzeit des A. Zeno mit Helena Forchheimer gesammelt 3 fl. 48 kr.; abz. Porto 3 fl. 38 kr. — Durch L. Berlinger in Berlichingen gesammelt bei der Hochzeit des S. L. Würzburger von Bieringen 2 fl. 10 kr., außerdem 1 fl. 24 kr. Bei der Hochzeit des Rabbinen Berlinger in Braunsbach 7 fl. 12 kr. (f. d. n. S. in Jerus. 4 fl.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Hamburg. Jüngst fand die alljährliche öffentliche Prüfung der Schüler der Talmud-Thora- Schule statt, welcher der Vorstand der israelitischen Gemeinde und eine zahlreiche Zuhörerschaft beiwohnten. Sieben Clafsen wurden der Prüfung in den Hauptfächern: Hebräisch, Neuere Sprachen, Naturwissenschaften, Rechnen, Mathematik, Geographie rc. unterzogen, wobei die Schüler die erfreulichsten Beweise sowohl von ihrem Fleiße als von der Güte der Lehrmethode gaben. Die Zahl der Schüler nimmt stetig zu und beträgt gegenwärtig in 8 Claffen 307. Hamburg, den 20. März. Der zur Begutachtung des Gesetzes über die Verhältnisse der hiesigen Israelitischen Gemeinden niedergesetzte Ausschuß (S. I. Horwitz, Berichterstatter, S. Israel, I. E. Lafurgne, Vr. Ree, G. L. Ulex) empfiehlt die Annahme des Gesetzes mit einigen Abänderungen desselben. Der Ausschuß weist zunächst darauf hin, daß die jetzigen Zustände in den israelitischen Gemeinden mit dem Art.. 110 der Verfassung nicht im Einklang stehen, und daß der Antrag des Senats eine Verwirklichung jener Verfaffungsbestimmung bezweckt. Die wesentlichen Abänderungen sind die folgenden und zu §. 3 wird vorgeschlagen, daß die jetzigen Gemeindemitglieder nicht blos binnen 3 Monaten nach Publikation des Gesetzes ohne weitere Verbindlichkeit (abgesehen von den Liquidationsbeiträgen) sollen austreten dürfen, sondern daß ihnen der Austritt auch von da an bis 3 Monate nach Publikation der neuen Gemeindestatuten freistehen soll, nachdem sie ihren Beitrag für das laufende Jahr doppelt geleistet haben, nach dieser Frist dagegen nur in Gemäßheit der statutenmäßigen Bedingungen. Mündig werdende Angehörige von Gemeindemitgliedern sollen 3 Monate nach erlangter Großjährigkeit ihren Austritt aus der Gemeinde ohne fernere Verpflichtung, mit Ausnahme derjenigen für die Liquidation, durch schriftliche Anzeige an den Vorstand erklären dürfen. Zu §. 4 wird vorgeschlagen, daß die austretcnden Gemeindemitglieder die Liquidationsbeiträge auch für den Fall zu leisten haben, daß sie zu einer anderen vom Staate anerkannten religiösen Genoffenschaft übertreten oder aus dem hiesigen Staatsverbande entlassen werden. Endlich soll im ß. 6 ausgedrückt werden, daß die Gemeindestatuten von den Vorsteher-Collegien unter Zuziehung von gewählten Gemeinderepräsentanten festzustellen sind. Aus Mittelfranken. Wenn der Tod unseres allgeliebten Königs Maximilian H. wohl dm Lesern dieser geschätzten Blätter aus politischen Zeitungen schon bekannt sein dürfte, so verdient es wohl der edle Verblichene dennoch, daß auch die jüdische Presse dieses tief erschütternde Ereigniß bespreche und dem edlen Fürsten wohlverdientes Lob und wohlverdiente Anerkennung zolle. König Max starb am 10. März nach kaum eintägigem Krankenlager! Schon die telegraphische Kunde von dessen Erkrankung verbreitete allgemeinen Schrecken und ganz besonders bei unseren Glaubensgenossen; von welch erschütternder Wirkung war erst die Nachricht von seinem Hintritt I Man kann kühn behaupten, daß die Israeliten Bayerns noch nie sich solcher gesetzlichen Freiheit und damit solchen Wohlbefindens zu erfreuen hatten, als unter der erhabenen Regierung Max II.! Aber auch nur ein Gefühl ergriff unsere Glaubensgenossen bei der schrecklichen Kunde: Das des tiefsten aufrichtigen Schmerzes. König Max war es, unter dessen glorreicher Regierung die Last des Matrikel-Gesetzes von uns genommen ward, König Max war es, der Handel und Wohlfahrt auch uns zugängig gemacht. König Max war es, dem auch das Wohl jüdischer Unterthanen wahrhaft am Herzen lag. Wie oft ertheilte König Max an Israeliten Audienzen, und wie oft suchte er auch diese auszuzeichnen. König Max war es wieder, der — obwohl wir nicht völlig emancipirt, dennoch — bei Einführung der neuen Gerichtsorganisation auch Israeliten zu hohen Stellen und Aem-

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