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Der Israelit · 1864-03-30 · Heft 13 (30.3.1864) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 13 (30.3.1864)
Date
1864-03-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Nr. 13 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzeir. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 25. März. Se. k. k. apost. Majestät haben mit Allerh. Entschließung vom 5. März d. I. die vom Rabbi Nath. Coronet aus Jerusalem unterbreiteten 4 hebräischen Handschriften als eine interessante Bereicherung der k. k. Hofbibliothek anzunehmen geruht und Habendemselben durch den k. k. Hoftvechsler Ignatz Deutsch die goldene Ehrenmedaille für Kunst und Wissenschaft zustellen lassen. Wien. (Gleichberechtigung der Confessio ne n.) Vor einiger Zeit kam ein Israelit um die Verleihung einer Praktikantenstelle im hiesigen Stadtbauamte ein. Das Stadtbauamt wendete sich an den Gemeinderath mit der Frage: ob dies Gesuch mit Rücksicht auf die Confession des Bewerbers stattzugeben fei. Die betreffende Section hat nun darüber entschieden, daß das Glaubensbekenntniß kein Hinderniß für die Verleihung der Stelle bilde. , Presse.) Br«««. Am hiesigen Theater sollte dys bereits in Berlin aufgeführte Charakterbild. Roth-Schild zur Vorstellung kommen. Es wird in diesem Stück die Genesis jener Jncarnation des Reichthums im Ghetto zu Frankfurt a. M. dramatisch behandelt. Vor der Aufführung wurde nun von der Theaterleitung das Manuskript dem Rabbiner der hiesigen Cultusgemeinde vorgelegt, um zu prüfen, ob keine das Gefühl und das religiöse Bewußtsein der Israeliten verletzende Stellen darin Vorkommen. Die Durchsicht fiel zu Gunsten des Stückes aus. Eine solche rücksichtsvolle Theaterzensur verdient allgemeine Anerkennung. Preßburg, 9. März. Die Zeitungen vom heutigen Datum bringen Folgendes: „Die ungarische Hofkanzlei hat im Einvernehmen mit dem Kriegs- und Staatsministerium die ungarische Statthalterei dahin angewiesen, daß hie Militärbefreiung für die an der Rabbinatsschule zu Preßburg studirenden Kandidaten nur in dem Falle zuerkannt werden darf, wenn der Befrerungswerber bereits durch sechs Jahre diesem Institute angehört, fortwährend mit Erfolg ftudirt hat und sich hierüber mit einem vom Justitutskommissär bestätigten Zeugnisse ausweisen kann." M. Therestopel, im März. Die Leser dieser Wochenschrift haben nur selten Gelegenheit, die Fehl- und Uebergriffe, welche die Wiener Neuzeit auf dem halachischen Gebiete sich zu Schulden kommen läßt, besprochen zu sehen, denn dieselben sind zumeist Früchte, welche der Muthwille und die Verirrung Anderer zur Reife gebracht, und nur weil sie der negirenden Tendenz der „Neuzeit" entsprechen, füllen sie einen großen Raum dieses Blattes aus und werden für dessen Leser als ergötzende Augenweide zur Schau gestellt. Die würdigen Mitarbeiter des „orthodoxen Israeliten" sind nur bemüht, dem auf irreligiösem Boden wurzelnden Unkraut, und der zum Nachtheile des Glaubens ausschießenden Wucherpflanze der Willkür und Böswilligkeit die Blatterkrone abzunehmen, Zweige und Aeste abzuschneiden, jedoch den mit fremden Federn geschmückten Vogel lassen sie ungehindert herumflattern, nach Herzenslust schnattern und an dem lebensfrifchen, unverletzlichen „Baum der Thora" den Krummschnabel sich wund hacken. Der Herr Redacteur der „Neuzeit" mißversteht aber diese Nichtbeachtung und hiedurch ermuthigt fährt er fort in seinem wühlerischfatyrischen Tone mit verdächtigenden Ausdrücken und rechthaberischer Zuversichtlichkeit, legt z. B. in Nr. 9 den Theologen die Frage vor, ob das Chalizagesetz von den heutigen Rabbinen den modernen Bedürfnissen gemäß nicht umgestaltet werden könnte, und eröffnet mit Vergnügen für die betreffenden Aeußerungen die Spalten seines Blattes; ferner gibt er in Nr. 10 den Gemeindevorständen, deren Rabbinen den Glauben an einen persönlichen Messias als unleugbar bestätigten, einen (versteckten) Wink, ihre Seelsorger über diesen Vorgang zur Rechenschaft zu ziehen, und endlich schwillt ihm der Kamm so hoch an, und bekommt er eine solche hohe Meinung von sich, daß er als Talmudgelehrter sich gebcrdet, und zur Widerlegung der von 121 Rabbinen vertheidigten Glaubenswahrheit auf folgende Halacha sich beruft: „Uebrigens heißt derjenige schon ein Bekenner der ganzen Thora, der

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