Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1864)
- Date
- 1864-03-23
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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,164 gebet verlassen die Meisten den Saal, um ihre Wohnung aufzusuchen, und gar Mancher wunderte sich darüber, wie ein einfacher Sium so vielen Stoff zum Nachdenken bieten konnte. Z. R. Feuilleton. Die Juden in Tetuan und Marokko* *) Alle Städte des Festlandes von Afrika, besonders die der Berberstaaten zählen unter ihren Anwohnern eine größere oder geringere Zahl jüdischer Familien, die in Stämme vereinigt schon seit Jahrhunderten inmitten der maurischen Masse leben, ohne sich mit derselben zu -vermischen oder deren Sitten und Gebräuche anzunehmen, ohne ihren charakteristischen Überlieferungen untreu zu werden. — So unverkennbar der jüdische Typus auch aller Orten ist, hat sich derselbe doch nirgends so unverändert und ohne Zweifel in seiner ursprünglich-n Reinheit erhalten, als hier, wo nie eine Verbindung mit andern Raffen gestattet wurde, und namentlich zeichnet sich das weibliche Geschlecht, wenigstens bis zu einem gewissen Alter, durch regelmäßige Schönheit aus, wenn selbige auf offener Straße auch nur selten zu erkennen ist nnd hier meist unter der ärmlichsten Verhüllung verborgen wird. Ueberall in Nordafrika in besondere Stadtheile verwiesen, die mit dem Namen Barrios (Ghettis) bezeichnet werden, sind sie innerhalb dieser, wo sie sich ganz gehen lassen und ihren Gebräuchen treu bleiben können, ganz andere Menschen, als außerhalb derselben; welches Land man aber auch besuchen mag, der Barrio der Juden trägt überall in seinen Emzelnheiten den gleichen Charakter, sei es in Afrika oder Südeuropa, in einzelnen Städten Deutschlands, wo der jüdische Volksstamm einer allmäligen Emanzipation entgegenreift und nicht überall mehr auf besondere Stadtheile beschränkt ist, oder in der Türkei. Ueberall findet man in den Barrios die gleichen engen, schmutzigen Straßen, die gleichen Niedern, wurmstichigen, innen mit Balken verbarrikadirbaren, außen mit Vorlegeschlössern versehenen Thüren, die gleichen sorgfältig vergitterten Fenster, welche mehr zum Schutz gegen räuberische Angriffe bestimmt zu sein scheinen, als um das Licht des Tages herein zu lassen, und die Bewohner derselben sind aller Orten, im Handel nnd Wandel, in Sitten, Gebräuchen und Bestrebungen sich durchgehends ziemlich gleich, sei es in Frankfurt, Wien oder Prag, in Konstantinopel, Venedig, Genua, in Jerusalem, Kairo oder Marokko. Versammlung unter Vorsitz meines Schwagers des ehrw. Herrn Spitzer." *) Aus „das Buch der Welt" 1863. 10. Lieferung. In Marokko sind alle jüdischen Einwohner in einem Barrio vereinigt, der eine besondere Stadt in der Stadt bildet und ihnen hinlängliche Sicherheit gegen muhamedanische Intoleranz gewährt; und Zu Tetuan, Tanger, Rabat, Larache, Erzilla und Mogador, sowie schließlich in allen Städten des Küstenlandes von Nordafrika und den wenigen Städten des Innern, wo eine jüdische Bevölkerung sich ansässig zu machen wagte, ist dieselbe auf einen gewissen Stadttheil angewiesen, außerhalb desselben sie sich nicht betreffen lassen darf, ohne nachdrücklich in Strafe gezogen zu werden; auch Ist ihnen die Benutzung von Pferden, als für sie zu ehrenhaft, verboten, und als Fußbekleidung sind ihnen nur Babuschen, eine Art Pantoffeln, gestattet. — Die Juden Marokko's leben unter dem ärgsten Drucke und werden von ihren maurischen Mitbürgern auf's Aergste mißhandelt. Größtentheils sind sie Nachkommen der aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden, nur wenige stammen aus noch früherer Zeit Nirgends auf Erden ist der unglückliche (?) Nachkomme Israels verachteter und geplagter, als hier. Jede andere als die schwarze Farbe ist ihnen verboten. Sie müssen eine eigene Tracht tragen, die in weiten Hosen, einem bis an die Knie reichenden Rock und einem auf der Seite hängenden Burnus oder Mantel, in Babuschen und einer kleinen Mütze, einer Art Fes, besteht; und alle diese Kleidungsstücke müssen schwarz sein bis auf's Hemd, dessen lange Aermel unbedeckt sind und herabhängen; nur gegen die Frauen ist man etwas nachsichtiger, doch dürfen sie nicht verschleiert ausgehen. Früher durften die Juden Marokko's nur auf Eseln reiten, jetzt ist ihnen erlaubt, außerhalb der Städte sich der Maulesel zu bedienen. Vor den Thoren der Stadt sind sie genöthigt von ihren Thieren zu steigen; vor jeder Moschee, sowie vor dem Hause des Richters müssen sie die Babuschen ausziehen und barfuß vorübergehen; jedem angesehenen Manne müssen sie weit ausweichen, und in demüthiger Stellung warten, bis er vorbeigeschritten rst; sie dürfen keinem Brunnen nahen, so lange ein Muselmann daraus trinkt, und in vielen Städten ist ihnen nur das Wasser einzelner Brunnen gestattet; auch dürfen sie sich in Gegenwart eines vornehmen Mauren nicht niedersetzen. — Alle erniedrigenden Handlungen und Geschäfte liegen ihnen ob. Die maurischen Buben laufen ihnen auf den Straßen nach, höhnen und necken sie, und spucken ihnen in's Gesicht; Jedermann erlaubt sich Hegen sie, was er will, und ein Judenmord wird in Marokko nur selten oder nie bestraft. Erhebt ein Jude die Hand und sei es zur Selbstvertheidigung, so wird er peinlich eingezogen; verläßt er die Stadt, in der er heimisch ist, so muß er Kaution stellen, und fallirt er und hat muhamedanische Gläubiger, so verfällt er, als des Betrugs schon im Voraus überwiesen, dem Gerichte und seine Glaubens-