Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 12 (23.3.1864)
- Date
- 1864-03-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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15S An Seine Scheriffianische Majestät, den Sultan von Marocko. Möge es Eurer Majestät gefallen! Ich komme, unterstützt von. der Genehmigung und Billigung der Regierung Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien und im Aufträge meiner Glaubensgenossen in England, meinem Vaterlande, sowohl wie in jedem Theile der Welt, Eure Majestät zu bitten, in den Beweisen der Gunst und HZnade gegen meine Brüder in Eurer Majestät Reichen fortzufahren. Möge es Eurer Majestät gefallen, gemessene Befehle zu ertheilen, daß die Juden und Christen, die in allen Gegenden von Eurer Majestät Staaten wohnen, vollkommen geschützt werden, daß sie Niemand in irgend einer Weise belästige, HreNuhe und Sicherheit störe; und daß sie eingesetzt werden in den Genuß derselben Vortheile wie alle anderen Unterhanen Eurer Majestät, wie diese die irr den Hafenstädten wohnenden Christen bereits genießen. Solche Rechte wurden durch meine Vermittelung von Seiner Kaiserlichen Majestät Abdul Medjrd, dem vorigen türkischen Sultan, verliehen, und der betreffende Firman, datirt vom 12. Remazan 1256 wurde mir zu Conftantinopel übergeben. Dieser Firman wurde im jüngstvergangen Monat Mai von Seiner Kaiserlichen Majestät, dem jetzigen Sultan der Türkei, Abdul Azrz, bestätigt. Es sei mir gestattet, Eurer Majestät meine dankbare Gesinnung auszudrücken für die gastfreundliche Aufnahme, mit welcher Eure Majestät mich beehrt haben, und zugleich Eurer Majestät darzulegen, meine herzinnigen Wünsche für Eurer Majestät Gesundheit und Glück und für das Wohlergehen der Staaten Eurer Majestät. — Das Edict, welches auf diese Eingabe erfolgte, haben wir zwar schon in voriger Nummer mitgetheilt, wollen es aber der vollständigen Uebersicht halber hier wiederholen: „Im Namen Gottes, des Barmherzigen und Gnädigen! Es gibt keine Gewalt, als bei Gott, dem Hohen und Allmächtigen. (Siegel.) — Allen sei durch dieses unser königliches Edict — möge Gott seinen Zweck segnen und gnädig auf dasselbe blicken, wie auf Sonne und Mond! — kund und zu wissen, daß es unser Befehl ist, daß alle in unseren Besitzungen wohnenden Juden, möge der Allmächtige sie in eine Lage gesetzt haben, wie sie auch sein mag — von unseren Gouverrreuren, Verwaltern und allen unseren Unterthanen mit Gerechtigkeit und Milde behandelt, und daß ihnen von den Gerichten dasselbe! Recht, wie alle unsere übrigen Unterhanen es genie-! , ßen, zugesprochen werden soll; so daß auch nicht die kleinste Ungerechtigkeit gegen sie begangen,! noch ein Druck auf sie ausgeübt wird. Weder die! Behörden, uoch irgend sonst Jemand, sollen einem Ju-! den, sei es an seiner Person, oder an seinem Eigenj thum, Unrecht thun; noch soll irgend ein Handwerker oder ein Künstler unter ihnen wider seinen Willen zur Arbeit gezwungen werden. Die Arbeit eines Jeden soll ihm gebührend bezahlt werden; denn Ungerechtigkeit hier auf Erden ist Ungerechtigkeit im Himmel, und unserer Würde widerstrebt es, irgend Jemandem, sei es ein Jude oder ein Gläubiger, Unrecht zu thun. Alle Menschen in unserem Reiche haben gleichen Anspruch auf Gerechtigkeit. Wenn irgend Jemand einem Juden Unrecht thut, so werden wir ihn mit Hilfe Gottes bestrafen. Die in diesem Firman gegebenen Befehle sind bereits früher ertheilt worden, aber wir wiederholen r-nd veröffentlichen sie, damit desto größere Furcht vor ihrer Uebertretung bestehe. Dies Decret ist mit dem Segen Gottes veröffentlicht am 26. Shaban des Jahres 1280 (5. Febr. 1864) Friede!" In London werden große Vorbereitungen zum Empfange des edlen Greises getroffen; auf Montag, den 14. März, war ein Meeting (Volksversammlung) angesagt, in der das Nähere beschlossen werden sollte. Herr Oberrabbiner Or. Adler wird in allen Synagogen des Königreiches einen besondern Dankgottesdienst abhalten lasten; es wäre zu wünschen, daß dasselbe auch in allen Synagogen des Continents geschehe. *) Möge Gott den edlen Greis zum Wohle seiner Glaubensgenoffen noch lange gesund und kräftig erhalten. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stnttgart, 5. März. (14. Sitzung der Kammer der Standesherrn.) Ministertisch: unbesetzt. Da über das Jsraelitengesetz jetzt Uebereinstimmung zwischen beiden Kammern herrscht, so wird die Endabstimmung vorgenommen und dasselbe einstimmig genehmigt. Der Fürst v. Hohenlohe-Waldenburg gibt jedoch eine Erklärung zu Protokoll, worin er sich entschieden dagegen verwahrt und ansspricht, wie beider zweiten Berathung dieses Gesetzes im anderen Harste mehrere Mitglieder des letzteren (z. B. Becher, Ludwig Seeg er) sich gegenüber der Abstimmung in diesem Hause über den Art. 1. rr. (über die Mischehe zwischen Juden und Christen) ausgesprochen haben. Darmftadt, 6. März. Gestern besuchten wir zum ersten Male unsere schöne, neuerbante Synagoge. Alle Mitglieder unserer (orthodoxen) Religionsgesell- *) Auch im Parlamente wurde von Seiten der Regierung dem aufopferungsvollen Vertheidigcr und Retter seiner Brüder öffentliche Anerkennung.