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Der Israelit · 1864-03-23 · Heft 12 (23.3.1864) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 12 (23.3.1864)
Date
1864-03-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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157 gleichsam wie eine Uhrfeder, die sich biegt, aber nie! bricht; sie haben dem Drucke allzeit die Energie ihrer! Geduld und einer beispiellosen Ausdauer entgegenge-! setzt. Alle Herrscher, unter deren Zwang die Juden! seufzten, haben sich an ihnen abgenützt. Der Juhe! beugt sich, aber er bleibt da und dauert aus. Man sagt, es gebe auch Berberstämme, welche sich zum Judenthume bekennen, namentlich in der Region der ' Ued - Nun, also im Südwesten und unter den Amazirghen. Im Tripolitanifchen fanden die Araber im i siebenten Jahrhundert dergleichen Stämme, über jene > in Marokko fehlen uns eingehende Nachrichten; es . heisit, sie sprächen ein verderbles Chaldäisch. Gewiß j bleibt, daß ein großer Theil der marokkanischen Js-! raeliten aus Europa nach Afrika gekommen ist, namentlich in Folge der blutigen Judenhetzen, welche , durch die christlichen Fanatiker, Barbaren und Räuber! 1290 in England, 1395 in Frankreich und seit 1492 in Spanien stattfanden. Die Nachkommen der Flüchtlinge aus der Pyrenäischen Halbinsel sind bei weitem überwiegend; fast alle Juden in Marokko reden das z Spanische als ihre Muttersprache; Urkunden fertigt! man in den Synagogen „nach castilianischem Brauch" i aus, und noch heute sind Trauerfeste zum Andenken! an die Mordthaten nicht abgekommen, mit welchen die, Auto's da fe liebende, spanische Geistlichkeit einst j in überschwänglicher Fülle die „wahren Gläubigen"! ergötzte. In Marokko freilich war der 1859 verstorbene Sultan Mule*) Abderhaman, der Vater des! gegenwärtigen Sultans, der erste Herrscher, welcher! das Blut der Juden nicht leichtfertig vergoß. Vor; seiner Zeit fanden die Scherifs, diese Landesherrscher, , es manchmal angemessen, ihren Truppen den Sold! in der Weise auszuzahlen, daß die Mellahs, das heißt die Judenviertel in den Städten, der Plünderug , überantwortet wurden. Denn der Jude npuß in : einem Ghetto wohnen, und dieses Mellah, I d. h. das „schmutzige, dürre, verfluchte,! Land", wird am Abend von maurischen Wächtern verschlossen. Der Jude muß hohe! Steuern zahlen, aber er darf keinen Acker- - bau treiben und außerhalb des Mellah! keinen Grund und Boden besitzen. Die! Gesetze verbieten ihm ferner,, unbewegliche! Güter in Pfand zu nehmen, im Angesicht einer j Stadt ein Pferd zu besteigen, er darf nur auf einem Esel reiten und nicht einmal zu eigener Vertheidigung gegen einenMuselmann die Hand erheben, es sei denn in seiner eigenen Wohnung. Vor Gericht kann er nicht als Zeuge austreten und wenn er verhört wird, muß er nieder kauern. Einen Musel¬ *) Mule bedeutes Herr. Man darf nicht Mule» sagen. mann beim Einkäufe von Lebensmitteln zu überbieten, ist strafbar; in manchen Straßen und allemal in der Nähe von Moscheen muß er seine Schuhe in die Hand nehmen und sich in dunkle Farben kleiden. Und bei allen iesen entwürdigenden Verboten und Beschränkungen ist der Jude noch argen Mißhand- Handlungen von Seiten der Moslemim ausgesetzt. Wir Europäer sprechen allerdings mit Entrüstung über solche Barbarei der Mohamedaner, aber unsere Vorfahren, haben es um kein Haar besser getrieben. Der Charakter der Juden in Marokko ist uur, was er unter einem solchen Drucke sein kann. Aber ich nehme keinen Anstand, zu behaupten, daß trotz alledem die Juden das einzige wirklich kulturfähige Element in Marokko bilden. Es liegt eine Art von poetischer Gerechtigkeit darin daß der Christ und Europärer auch heute noch fast ebenso vogelfrei, eben so verachtet und auch so gehaßt wird, wie der Jude. Die Negierung weiß allerdings die Gewalt der fremden Kanonen zu würdigen und hat sich zum Abschluß von Vertrügen herbei gelösten, aber das Volt im Innern kümmert sich nicht darum. Englands Unterthanen sollen, laut dem Inhalt eines Tractats, frei und ungehindert rm Lande reisen dürfen, und doch wird keiner ein solches Wagniß unternehmen. Als der englische Consul Drummoud Hay in der Stadt Merrakfch (Marrakasch, Marokko) sich befand, um dem Kaiser seine Huldigung darzubringen, tonnte er binnen vier Wochen nicht ein einziges Mal das Judenquartier verlassen, in welchem er so gut wie eingesperrc war. Außerhalb Tangers, des Hauptsitzes der Konsulate, wo die Zahl der Christen einige hundert Köpfe beträgt, sind vielleicht kaum 50 andere Europäer im ganzen Reiche. Jeder Christ muß im Judenqnartier wohnen; er gilt für so unrein, daß seine Gegenwart die mohammedanischen Stadttheile besudeln würde; nur in Tanger, aber auch dort allein, findet eine Ausnahme statt. Die Christen dürfen nur in dem Consulatsgebäude Gottesdienst halten, keine Glocken haben, keines .üreuz sichtbar werden lassen, müssen überhaupt Alles verborgen halten, was an ihre Religion erinnert. Zwar ist ihnen ein Leichenacker gewährt, um auf demselben ihre Leiber und Knochen vermodern zu lassen aber sie müssen den Tobten in aller Stille dorthin schaffen und ohne religiöse Feierlichkeit beischarren; die Leiche eines Christen, der außerhalb der Stadt gestorben ist, darf nicht in diese gebracht werden, denn sie gilt den rechtgläubigen Marokkanern für „Aas von einem Hunde." — " Nach dieser Darstellung wird es interessant sein^ die Eingabe Montefiore's an Seine Maurische Majestät zu lesen; dieselbe lautete :

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