Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 11 (16.3.1864)
- Date
- 1864-03-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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144 Wägung gezogen werden solle. Vier Tage darauf erhielt Sir Moses Moutefiore eine Ausfertigung des nachfolgenden Firmans: „Im Namen Gottes, des Barmherzigen und Gnädigen! Es gibt keine Gewalt, als bei Gott, dem Hohen und Allmächtigen. (Siegel.) — Allen sei durch dieses unser königliches Edict — möge Gott seinen Zweck segnen und gnädig auf dasselbe blicken, wie auf Sonne und Mond! — kund und zu wissen, daß es unser Befehl ist, daß alle in unseren Besitzungen wohnenden Juden, möge der Allmächtige sie in eine Lage gesetzt haben, wie sie auch sein mag — von unseren Gouverneuren, Verwaltern und allen unseren Unterthanen mit Gerechtigkeit und Milde behandelt, und daß ihnen von den Gerichten dasselbe Recht, wie alle unsere übrigen Unterhanen es genießen, zugesprochen werden soll; so daß auch nicht die kleinste Ungerechtigkeit gegen sie begangen, noch ein Druck auf sie ausgeübt wird. Weder die Behörden, noch irgend sonst Jemand, sollen einem Juden, sei es an'seiner Person, oder an seinem Eigenthum, Unrecht thun; noch soll irgend ein Handwerker oder ein Künstler unter ihnen wider seinen Willen zur Arbeit gezwungen werden. Die Arbeit eines Jeden soll ihm gebührend bezahlt werden; denn Ungerechtigkeit hier auf Erden ist Ungerechtigkeit im Himmel, und unserer Würde widerstrebt es, irgend Jemandem, sei es ein Jude oder ein Gläubiger, Unrecht zu thun. Alle Menschen in unserem Reiche haben gleichen Anspruch auf Gerechtigkeit. Wenn irgend Jemand einem Juden Unrecht thut, so werden wir ihn mit Hilfe Gottes bestrafen. Die in diesem Firman gegebenen Befehle sind bereits früher ertheilt worden, aber wir wiederholen und veröffentlichen sie, damit desto größere Krrcht vor ihrer Uebertretung bestehe. Dies Dekret ist mit dem Segen Gottes veröffentlicht am 26. Shaban des Jahres 1280 (5. Febr. 1864) Friede!" Der Sultan hat durch diesen Firman bewiesen, daß ihn ein Geist freisinniger Toleranz beseelt und daß er die Pflichten eines Herrschers gegen seine Unterthanen genau kennt. Es ist kaum zu erwarten, daß nach einem so langen Zeiträume der Tyrannei und der Unterdrückung jeder Act von Grausamkeit und Ungerechtigkeit sofort aufhört; nichtsdestoweniger ist durch diesen Firman ein neuer Geist der Milde angebahnt, der sich, von den europäischen Mächten befördert, immer mehr Bahn brechen wird. — Sir Moses wird nun zu den Bequemlichkeiten seiner englischen Heimath zurückkehren, erwartet von seinen dankbaren Glaubensgenoffen, die Mr ihn beteten und mit dem beglückenden Bewußtsein, daß dieses mühevolle Werk seines hohen Alters die Krone seines thatenreichen Lebens sein wird. — Literarischer Erricht. § Mainz, 7. März. 7I">M -L2. Die 613 Gesetze der h S. und die 7 Hauptgebote der Rabbinen in hebr. Sprache poetisch bearbeitet von M. E. Stern. Wien 1864. I. Schloßberg's Buchhandlung. M. E. Stern, der allbekannte hebr. Meistersänger, hat seine bewährte Feder diesmal auf ein besonders schwieriges Gebiet geführt, hat aber die sich gestellte Aufgabe glücklich gelöst. Die Gesammtheit unserer Religionsgesetze tritt uns hier in einer wahrhaft poetischen Gewandung entgegen, und ist das Ganze ein Lehrgedicht im vollsten Sinne. Jede einzelne iimv wird in dem engen Rahmen einer achtzeiligen Stanze treffend dargestellt; und zur besondern Ausschmückung dient die passende Einflechtung von kurzen Bibelsprüchen Ln jedem Schlußrerm, wobei der Verf. eine sprachliche Gewandtheit an den Tag legt, die dem kundigen Leser zeigt, bis zu welch hohem Grade von Schmiegsamkeit ihm der gefammte Wortschatz unserer h. S. zu Gebote steht. Um die angenehme Lectüre dieses Gedichts auch nützlich zu machen, ist jeder ein kurzer Nachweis ihrer Quelle in der h. S. so wie ihrer Entwicklung im Talmud und in den Casuisten, als Glossarium beigedruckt. q- * * r-.DN Lp LL'L-e. Hebr. Zeitschr. für rabbinische Wissenschaft und Exegese, herausgegeben von pLnri' in Wilna. Quartformat in Monatsheften. Diese vor mehreren Monaten begonnene Zeitschrift verspricht ein bedeutendes Interesse. Laut dem uns vorliegenden Prospect und Heft 1 wird durch dieselbe eine gewiß von Vielen gefühlte und erkannte Lücke unserer jüdischen Journalistik ausgefüllt werden, der Mangel nämlich einer periodisch erscheinenden Sammlung sowohl neuer, als auch alter ungedruckter religionswiffenschaftlicher Gutachten: nniwL. Die Zeitschrift erfreut sich der schriftstellerischen Theilnahme der berühmtesten polnischen und russischen Rabbinen, und enthält auch gediegene Aufsätze kritischexegetischen Inhaltes. Wir können nicht umhin, die Verbreitung derselben auch in unserer jüdischen Gelehrtenwelt auf's Angelegentlichste zu befürworten. * Chaldäisches Lesebuch aus den Targumim ausgewählt, und mit erläuternden Anmerkungen und einem vollständigen, erklärenden Wortregister versehen. Von vr. G. B. Wiener, ordentl. Professor in Leipzig. Nach des Verfassers Tode neu bearbeitet von Di. Julius Fürst. Zweite, durchaus ver-