Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1864)
- Date
- 1864-03-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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126 rum liest man allsabbatlich etwa ein Drittel des Abschnitts, den man anderswo liest und glaubt damit, was auch vielfach gelungen, den oberflächlichen Hörer zu täuschen, zu bestechen. Es ist uns nicht bloß eine lächerliche Geschmacklosigkeit, die, wenn auch nicht systematisch, doch organisch angelegte, dem Entwicklungsgänge der Offenbarung und des Gottesreiches folgende heilige Urkunde so zu zerfleischen, nein es ist uns ein grober Frevel, es ist uns Sacrilegium. Das kann man nur thuu, wenn man die Thora nicht mehr für heilig achtet, wenn sie höchstens noch eine Domaine ist, von deren Ertrag Rabbiner und Vorsänger ernährt werden müssen. Von solch fühllosen Zerfleischen der Thora, wie viele Schritte sind noch zur Ausscheidung gewisser, dem Geschmacke der Zeit nicht mehr entsprechenden Stellen! Seid nur fein still, ihr friedfertigen Leute, stört ums Leben den Gang der Ereignisse nicht! Chronos hat noch nicht alle seine Kinder verschlungen, auch die Stuttgarter Thoraleseweise ist noch einer großen Vervollkommnung fähig. Uns ist aber die Thora das Heiligste, Ursache und Endzweck der Schöpfung, und dieses unser Heiligthum hat man verhöhnt in dieser Einrichtung, und die sie getroffen, das sind diejenigen, die das Gesetz uns als Wächter dieses unseres Heiligthums bestellt, die uns hindern, es selbst zu bewachen, die uns diese Verhöhnung bereits zur Nachahmung empfohlen haben, die uns, wären nur die Zeiten günstiger, kraft ihrer Amtsgewalt dazu zwingen könnten, — denn Alles ist schon dagewesen. (Fortsetzung folgt.) Noch einmal die Chorfrage. Aus Oberungarn. Wiewohl Rechthaberei und Disputirsucht nicht zu unseren Schwächen gehören, so finden wir uns doch, wenn auch unliebsank, veranlaßt, unsere in Nr. 48 v. I. ausgesprochene Behauptung: der Choralgesang in seiner allgemein und auch in M. gebräuchlichen Weise sei ein -nO'-r, wider die Einrede des ehrw. Herrn S. H. Fischmann in Nr. 1 l. I. inr Interesse d^r heiligen Sache zu verfechten; zumal wir schon die dieser Behauptung widerstreitende Ansicht offensiv bekämpft, demnach das Schweigen unsererseits der erwähnten Einrede gegenüber als Zugeständniß, als ,-ip'ru7 angenommen werden könnte, und wir also mit unserem ersten Angriff der heiligen Sache eher geschadet als genützt haben würden. Je mehr Widerspruch eine Wahrheit findet, desto beharrlicher muß sie von demjenigen, der sie erkannt zu haben sich bewußt ist, und besonders von dem, d r für sie bereits in die Schranken getreten, behauptet werden. Beruht dies Bewußtsein auf unzuverlässigen Gründen, so soll, so wird es ihn freuen, wmn er durch die Polemik eines Bessern belehrt wird. Herr Rabb. S. H. F. schickt dm Widerlegungen unserer Behauptung den Vorwurf voraus, wir hätten ihm, da er vom s'-> gesprochen, Ueberzeugungen entgegengehalten, und fragt seit wann man MO'-e nach Ueberzeugungen entscheidet? Wir wissen nicht, womit wir ihm auch nur die geringste Veranlassung zu diesem Raisonnement gegeben. Haben wir dmn nicht unsere Behauptung mit motivirt? Das von uns Eingangs ausgesprochene „fest überzeugt" kann durch den Context nicht anders aufgefaßt werden, als daß dieses Ueberzeugtsein der Beweggrund zum Proteste, aber nicht, daß es als Beweisgrund für unser Urtheil (was schon an und für sich gar nicht denkbar) ausgestellt war. Wir aber fragen, seit wann man ohne Ueberzeugung so entschieden behauptet, und ob denn der H. Rabb. F. von der Richtigkeit seiner Behauptung, die er überhaupt,-wb.i ausgesprochen, nicht überzeugt zu sein glaubte? Herr Rabb. F. sagt weiter, daß wir die zur Begründung unserer Behauptung benützten Stellen aus dem Sch. A., die allgemein bekannt sind, nicht wörtlich angeführt, weil sie gegen uns und für ihn sprechen. Da zeiht er uns eines Betruges, wo er uns billigerweise, selbst wenn das Recht auf seiner Seite wäre, nur eines Jrrthums zeihen sollte, und sündigt somit gegen die Sittenlehre r>i2k 2187! ^>2 n.-i, die allgemein bekannt ist Die Stellen haben wir der Kürze halber nicht wörtlich angeführt; wir bedauern nur, daß wir den Syllogismus, auf rechnend, nur andeutungsweise vorgelegt, und dadurch vielleicht dem H Rabb. F zu einem Mißverständmsse Anlaß gegeben. Von dem 'i'LN haben wir nur darum Notiz genommen, um einer grundfalschen Meinung zu begegnen, die sich geltend machen wollte und in der Erklärung des H. Rabb. F., daß der Sch. A. über die Gesangsweise nichts vorschreibt, Unterstützung fand; der Meinung nämlich, daß Töne, da sie nur von momentaner Dauer sind, in dem Verbote nicht mitbegriffen seien. Ist nun von '->'L72 erwiesen, daß O.-i'lupro, auch auf Gesang sich erstreckt, so ist die Nachahmung eines solchen Gesanges, der bei fremden Culten pim ist, ein ID'X M.-o PQ12 H. Rabb. F. hat also damit nichts gewonnen, daß der Schir Zion ausschließlich für unsere componirt ist; wir wußten das, sagten auch nicht, daß in M. Kirchenmelodien, sondern im Kirchenstyle componirte Melodien gebraucht werden, und das ist Thatsache. In keiner einzigen Synagoge war bis vor Kurzem diese Gesangsweise gebräuchlich, während solche in allen Kirchen Norm ist — Es kann uns ferner nicht zugemuthet werden, daß wir die Antiphonien in der ausgedehnten Bedeutung, wie es H. Rabb. F. ver-