Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1864)
- Date
- 1864-03-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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punkte des Staates aus das Eherecht zu regeln. In dieser Hoffnung könne er um soberuhigter gegenüber der Kämmer der Stattdesherren vbn seinem früheren Votum sür jetzt' zurücktreten. Hopf: Der Stattdpunkt der Civilisation und der Humanität müsse nach seiner" Ansicht in der vorliegenden Frage der maßgebende sein. Die Kammer möge das ihrige thun, möge fest beharren auf dem, was sie als Recht und als Pflicht der Civilisation erkannt habe. Der Justizmini ft er findet sich veranlaßt zu bemerken, daß die Staatsregierung den Standpunkt nicht theile, welchen die Kammer durch ihren Beschluß hinsichtlich des Konnubiums eingenommen habe, und daß es gewiß ganz staatsmannisch sei, wenn man in Fragen dieser Art der öffentlichen Meinung sich anschließe. Daß aber die öffentliche Meinung zu Gunsten des Konnubiums sei, werde man gewiß nicht behaupten' können. Sowohl die christliche Bevölkerung als die jüdische sprechen sich gegen die Aufhebung des Verbots aus. Wenn der Volksmund so entschieden sich ausspreche, so sei für diese Frage der Gesetzgebung der Weg vorgezeichnet, welchen sie zu gehen habe. Referent Duvernoy fügt bei, daß man nicht von einer Inhumanität reden könne, wenn man unter solchen Umständen das, was bisher Rechtens gewesen, festhalte, zumal wenn man auf die Natur der Ehe, auf welche es hier ankomme, das Augenmerk richte. Prälat v. Mehring: Nachdem man auf das Volk sich berufen habe, so müsse er aussprechen, daß nach seiner Wahrnehmung unter einem großen Theil des Volks eine entschiedene Entrüstung über den Beschluß der Kammer sich kundgegeben habe. L. Seeg er: Ein Unrecht sei es, wenn man zwischen Menschen und Menschen eine Kluft befestige. Man habe gesagt, es gebe keinen Rabbinen im Land, welcher eine solche Mischehe einsegnen werde; um so besser, sage er, man brauche ihn nicht, man schreite fort zur fakultativen, oder noch besser, zur obligatorischen Civilehe. Man sage, das ganze schöne Gesetz falle in die Brüche, wenn man an dem Beschluß festhalte; wenn aber dieses Gesetz fallen werde, so werde es gewiß nicht lange am Boden liegen bleiben. Möge aber auch das Gesetz durch den Widerstand des Herrenhauses fallen, — das Herrenhaus sei nicht ewig, abe*r die Wahrheit, das Recht und die Humanität sei ewig. (Schluß folgt.) Schleswig-Holstein. (Äus einem Briefe eines öfter. Soldaten an seine Angehörigen): Aller Plagen und Kriegsfatiguen ungeachtet, zu denen noch Mangel an gehöriger Menage hinzukömmt, befinde ich mich recht wohl. Unsere Mannschaft ist siegesmuthig und haben die jüdischen Oesterreicher zu den Gefallenen und Verwundeten redlich ihr Contigent gestellt. Besonders war es die Infanterie der Regimenter Martini und Prinz von Pteußen, die viele Galizische und Ungarische Juden in ihren Reihen haben und die da meist Chargen sind. — Wie ich höre, ist Lieutenant Morawetz , ein Böhme, unter den Verwundeten. Die ärztliche Branche, wobei Israeliten, wie bekannt, ziemlich vertreten sind, und die einen nicht minder beschwerlichen und gefährlichen Standpunkt haben, als der Soldat im Feuer, zeichnet sich durch Unerschrockenheit und menschenfreundliche Dienstleistung, sowohl im freien Felde als in den Lazarethen vortheilhaft aus und wird ihr Verdienst anerkannt. — Betet für uns und das Glück unserer Waffen. — (Z -St.) Feuilleton. Jus dem handschriftlichen Tagebuch einer Frau aus dem 17. Zahrh. (Mitgetheilt von Vei»SL»«.) 4. Schabthai - Zewi. In derselbigen Zeit (die Verfasserin spricht davon, daß sie ungefähr 21 Jahr alt war, also um 1666) hat man angefangen zu reden von Sck a bth ai- Zewi; aber weh' uns, daß wir gesündigt! und daß wir es nit erlebt haben, wie wir gehört und wie wir uns fast eingebildet haben! — Wenn ich gedenk an die große Buße, Mes, was von Jung und Alt geschehen ist, das nit zu beschreiben, wie es bewußt und bekannt (jackna ste.) ist durch die ganze WM,—.o, Herr der Welt! in der Zeit, wo wir gehofft haben,