Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 5 (3.2.1864)
- Date
- 1864-02-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447141-2447147--02407-2457740- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
auch die Wichtigkeit des Gebotes der Schaufäden! hervorhebt du -wi> riiüv iibipn j das Gebot der Schaufäden kömmt an Wicht gkeit der § Gesammtheit der Gottesgebote gleich (Menachoth 43 b.,! Schebuot 29 a., Nedarim 25 a.), und wie der Talmud an andern Stellen die Wichtigkeit der Sabbati ruhe darstellt. Herr PH. hat das Kaf Hadimjon, das vergleichende „wie" weggelassen und hat dadurch den citirten Talmudstellen einen ganz andern Sinn untergelegt. Fern sei es aber, daß der Talmud die ganze jüdische Glaubenslehre auf die einzige Negation des Götzendienstes beschränken will; der Talmud will nur i sagen, daß die Leugnung des Götzendienstes einerseits und die Bekennnng der gesammt.n Gotteslehre andererseits sich vollkommen gleichstehen; nicht aber, daß wer den Götzendienst leugnet, damit schon das ganze Judenthum bekennt. Ein ganz anderes Verhältniß, eine ganz andere Auffassung tritt uns jedoch in der Anwendung des obencitirten talmudischen Ausspruches von Seiten des Maimonides entgegen. Maimonides, den auch PH. anführt (mit einem „Vergleiche" und zwar so, daß ihn Niemand nachschlagen kann), hat die Stelle wörtlich so, wie sie PH. citirt, sogar in ihrer Umkehrung. Allein Maimonides sagt damit gerade das Gegentheil von dem, was PH. beweisen will. Die Stelle findet sich Hilchoth Ackum C. 2, K. 4, und um sie zu verstehen, ist es nothwendig, auch die vorhergehende Halachah zu citiren. Maimonides sagt: „Das Verbot des Götzendienstes umfaßt nicht nur diesen allein, sondern es ist uns auch verboten, irgend einen Gedanken zu fassen, der zuwege bringen könnte, einen Glaubenssatz der Thora arffzuheben; wir dürfen unfern Verstand nicht dahin wenden und nicht derartigen Gedanken folgen; denn der Verstand des Menschen ist nicht immer fähig, die lautere Wahrheit zu erfassen. Wenn nun Jemand den Gedanken seines Herzens stets folgen wollte, so würde er die Welt zerstören in Folge seiner mangelhaften Einsicht. Manch- - mal wird er götzendienerische Gedanken hegen, ein ander Mal wird er an der Einheit des Schöpfers zweifeln; er wird darüber nachsinnnen, was oberhalb, was unterhalb der Welt, was vor der Schöpfung war, was nach der Zerstörung der Welt sein wird; manchmal wird er an der Wahrheit der Aussprüche der Propheten zweifeln, ein ander Mal an dem göttlichen Ursprung der Thora." Nachdem also Maimonides den Begriff des Götzendienstes io allgemein gefaßt hat und jede Abweichung vom Gottgebotenen Glauben als Götzendienst bezeichnet, fährt er fort: „Das Verbot des Götzendienstes entspricht der Gesammtheit der Gottesgebote, denn also heißt es (4. B. M. C. 15, V.22): „„wenn rhr irrt und nicht Lhut alle Gebote,"" welchen Vers die Tradition auf den Götzendienst bezieht. Daraus lernst du, daß wer! den Götzendienst bekennt, die ganze Thora leugnet und alle Propheten und Alles, was den Propheten von Adam bis ans Ende der Welt befohlen worden, denn also heißt es (a. a. O. V. 23): „„von dem Tage an da Gott befohlen hat und weiter für Eure Nachkommen;"" und wer den Götzendienst leugnet, der bekennt die ganze Thora und alle Propheten und Alles, was den Propheten befohlen worden, von Adam bis ans Ende der Welt — und das ist die Grundlage aller Gebote." > Diesem Ausspruche des Maimonides wird kein gottesfürchtiger Israelit seine Zustimmung versagen; denn Maimonides faßt das Leugnen des Götzendienstes mit dem Bekennen der ganzen Gotteslehre als gleichbedeutend auf; da jeder unjüdische Gedanke, jeder Zweifel an den göttlichen Wahrheiten der Thora, jedes Höherstellen des kurzsichtigen menschlichen Verstandes als die geoffenbarten Wahrheiten götzendienerisch ist. Nach der Auffassung des Maimonides sind all die sogenannten Reformer, die Leugner geoffenbarter Wahrheiten, die grundsätzlichen Verletzer von Gottesgeboten — Götzendiener, da sie dem Verbote i-onri nv rm'O u O2227 '77IX zuwiderhandeln. Wir sehen also, daß nur die krasseste Ignoranz aus jenem talmudischen Ausspruche, man mag ihn auffassen, wie man will, folgern konnte, es gebe keine orthodoxe Judenlehre. Leider sind heutzutage nicht alle Juden über das Grundwesen unserer heiligen Religion einig; allein wiewohl es zu unserm tiefsten Schmerze so viele heterodoxe Juden gibt, so gibt es doch auch G. s. D. noch sehr viele rechtgläubige Bekenner der Religion Israels. Möchten sich diese, der wahrhafte Kern unseres heiligen Volkes, weder von der Unwissenheit noch von der Böswilligkeit in ihrem Glauben und Thun beirren lassen. Rückblick aas die staats- und gemeindcbltrgertichen Rechte der Israeliten Deutschlands. (Schluß.) Ein Gesetz vom 6. März 1650 über die Rechtsverhältnisse der Israeliten stellte im Großherzogthum Sachsen Weimar - Eisenach alle jüdischen Staatsbürger den übrigen Staatsbürgern hinsichtlich der Rechte und Verbindlichkeiten gleich, insbesondere in sämmtlichen Beziehungen zum Staate und zu den Gemeinden, sowie in allen privatrechtlichen Verhältnissen. Die einem andern deutschen Bundesstaate an-