Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1864)
- Date
- 1864-01-27
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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49 II. Zu meinem Bedauern geht mir die Belesenheit in den beiden Talmuden ab, welche dazu erforderlich ist, um beurtheilen zu können, ob nicht die Stelle im Talmud oder Midrasch ihre Quelle habe, sonst würde ich auf einen sehr nahe liegenden Beweis aufmerksam machen, daß wie Herr Or. Auerbach in Nr. 1 des Israelit nachgewiesen, wenigstens mit einzelnen Partien des bekannt war. Derselbe schreibt im Pentateuchcommentar wie folgt: ^2 '2 P11NL' 2170,-1 PN' O7L NO ^1 tt'NN 71^2 N1O' N'.-I' ON1N.-I Das Weggehen des Schattens in der Hoschana- Rabba-Nacht ist nun bekanntlich in der Soharstelle welche einen Theil der Vorträge für diese Nacht bildet, des Näheren ausgeführt. Hätte nun diese Ansicht vom Weggehen des Schattens rc. nicht eine Talmud-oder Midraschstelle zum Ursprung, so wäre damit nicht nur die Bekanntschaft des s'2"O"n mit einzelnen Soharstellen bewiesen, sondern es ließe sich ans dem Ausdruck: p-nw 7i^ schließen, daß er diese Bekanntschaft auch bei einem Theile der Leser seines Commentars voraussetzte. Ihr ergebenster Correspondent aus Württemberg. San jüdischer Armennnd Piigerwshrrungen in Jerusalem. David Feist aus Linz a. Rh. in Mainz beim Aufrufe zur Thora 1 fl. — Durch L. Cohen, Lehrer in Berken: H. Löwenstein bei einer Beschneidung bei S. Wind Müller gesammelt 1 Thlr. 3 Sgr. 11 Pf.; deßgl. bei H. Jonas 3Thlr. 10 Sgr.; Frau L. Windmüller 1 Thlr.; Mehrere beim Aufruf zur Thora 1 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf.; zusammen 7 Thlr.; abz. Porto 11 fl. 51 kr. — Lehrer B. Sinn in Philippsburg: bei der Verlobung der Tochter von G. Gutmann mit Moses Eichersheimer gesamnrelt 2 fl. 21 kr.; G. Gutmaun 1 fl.; Hannchen Löb 30 kr.; Ungenannter 12 kr.; zusammen 4 fl. 3 kr. — Lehrer Goldbach in Heßdorf bei der Hochzeit von G. Goldschmidt gesammelt 2 fl. 45kr.; abz. Porto 2 fl. 29 kr. — Durch Rabbiner Wetzlar in Gudensberg von N. N. bei einer fröhlichen Abendunterhaltung am Mozae Simchat Thora gesammelt 2^ Thlr.; Lehrer Tannenbaum in Zimmerode 1 Thlr.; zusammen 3^ Thlr. — R. R. in R. 5 fl. (für A. Rumpf 3 fl.; f. d. n. S. in I. 2 fl.). — Durch Distr.-Rabb. I. G. Adler in Burgpreppach: bei der Hochzeit des Lehrers M. Adler von Kleineibftadt gesammelt 6 fl. 21 kr.; bei einer Br. M. bei A. Hirschmann gesammelt 2 fl. 30 kr.; B. I. Kohn in Reckendorf 30 kr.; Epstein in Kleinsteinach 24 kr.; zusammen 9 fl. 45 kr.; abz. Porto 9 fl. 25 kr. — I. L. Schönfärber in Dornheim bei der Verlobung von S. Wallfisch mit Th. Raunecker gesammelt 5 fl. — (F. d. A. d. h. L. Ungenannter bei der Verlobung seiner Tochter gesammelt 10 fl. 15 kr.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 15. Januar. Herr Rabbiner vr. Hildesheimer zu Eisenstadt bei Wien hat in Bezug auf die jüngsten Vorgänge in Wien folgende Erklärung zur Unterschrift an die Rabbinen versandt: „In Folge der vor dem hohen k. k. Gerichtshöfe in Wien am 30. v. M. bei Gelegenheit eines Preßprozesses vorgekommenen Aeußerungen, die unter allen gläubigen Israeliten große Betrübniß und eine tiefe Bewegung Hervorrufen mußten, sehen sich die Gefertigten verpflichtet, Folgendes zu erklären: Das Judenthum besteht aus den in der schriftlichen und mündlichen Lehre von Gott uns mitgetheilten Gesetzen und Glaubenswahrheiten; wer irgend eine dieser Pflichten und Glaubenswahrheiten negirt, steht demjenigen gleich, der die ganze sinaitifche Offenbarung läugnet. Zu den erwähnten, durch die Offenbarung tradirten Glaubenswahrheiten gehört die unerschütterliche Zuversicht auf die einstige Ankunft eines persönlichen Messias aus dem Stamme Davids, weßhalb die Abrogation jenes Glaubens als Läugnung der an Israel ergangenen göttlichen Offenbarung betrachtet werden muß. Wer nach den talmudischen Schriften, in denen der Gesammtinhalt der mündlichen Lehre enthalten ist, und nach den auf denselben beruhenden religionsgesetzlichen Werken lebt, ist orthodox und kann nur in einem solchen Gemeindeleben seine Beruhigung finden, in welchem die Möglichkeit der genauen Beobachtung des jüdischen Religionsgesetzes verbürgt ist. Diese Kundgebung hielten die Gefertigten als dringende Nothwendigkeit, um den Mißverständnissen, welche durch die bei jenem Preßprozesse vorgekomme-