Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1864)
- Date
- 1864-01-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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17 2) „daß die israel. Oberkirchenbehörde nicht wün- „schen kann, daß staatsgesetzliche Beschränkungen der „Religion wegen fortbestehen, . „sich dahin anszusprechln: „daß die Oberkirchenbchörde irn Interesse der Religionsfreiheit es für wünschenswerth erachte, daß das „bürgerliche Ehehinderniß wegen Religionsfreiheit „aufgehoben werde, wobei sie von der doppelten Voraussetzung ausgehe, „a) daß die Bestimmung der Religion der Kin- „der aus einer Ehe zwischen Christen und Juden unbeschränkt dem Willen der Eltern überlasten bleibe, „und ,,d) daß ein Zwang gegen die Rabbinen zur kirchlichen Einsegnung einer solchen Ehe nicht ausgeübt „werden wolle, sondern daß entweder die Civiltrauung „allgemein eingeführt werde, oder die Schließung einer „solchen Mischehe von Staatswegen auf andere Weise „ermöglicht werde". Dem oben erwähnten Berichte der israel. Oberkirchenbchorde vom 0. März 1863 war nachstehender Auszug aus ihrem Protokolle von dem gleichen Tage angeschloffen: „Durch Erlaß des K. Ministeriums des Kirchen- „und Schulwesens vom 4. Februar d. I. wurde die „israel. Oberkirchenbehörde aufgefordert, sich zu äußern, „wie das Ehebinderniß der Religionsverschiedenheit „von der israel. Oberkirchenbehörde in kirchlicher „Beziehung angesehen werde und was dießfalls die „bestehenden kirchlichen Vorschriften enthalten. „Nachdem in der Sitzung vom 23. v. M. beschlossen worden war, daß zur Berathung und Beschluß- „nahme über diesen Gegenstand die beiden Rabbinen „vr. Wassermann aus Möhringen und Herz aus Jelenhausen in die heutige Sitzung einzuberufen seien, „und nachdem dieselben gemäß der an sie ergangenen „Aufforderung erschienen sind, wird von Herrn Kir- „chenrath Maier umfassender Vortrag erstattet, und „hierauf nach gepflogener einläßlicher Erörterung und „nachdem insbesondere auch die beigezogenen beiden „Rabbinen ihre Gutachten abgegeben hatten, beschlossen, sich auszusprechen, wie folgt: „durch die Herrath eines Juden oder einer Jü- „din mit einer Christin oder einem Christen wird kein „mosaisches Gebot übertreten. „Ebensowenig wird durch eine solche Ehe ein Ge- „bot des Talmud verletzt. Dieser dehnt zwar das „mosaische Gesetz, welches die Ehe mit den canaaniti- „schen Stämmen verbietet, aus alle götzendienerische „Völker aus, kann aber die Christen nicht darunter „verstanden haben, da nach einem klaren Ausspruch „desselben (Chulin Fol 12 b.) diese nicht unter jene „Kategorie fallen. „Die späteren Rabbinen indessen haben, was „die Eingehung von Mischehen zwischen Juden und „Christen betrifft, das talmudische Verbot aus alle „Nicht-Juden ausgedehnt." Die staatsrechtliche Kommission der Abgeordnetenkammer hat dagegen bemerkt, daß es sich als sehr wünschenswerth zeige, daß die israel. Oberkirchenbehörde über die ihr vorgelegte Frage überhaupt, insbesondere aber auch über die im Talmud hervortretende Auffassung hinsichtlich des Ehehindernistes wegen Religionsverschiedenheit ausführlicher sich geäußert hätte; denn mit der Darstellung der Vorschriften des Talmud im vostehenden Protokollauszuge steht in unmittelbarem Widerspruche Esra 9. 10, Jebamoth Fol. 45, Kiduschin Fol. 68, Maimonides hilchoth ischoth 4. 15, Eben Haezer 44. 8. Rabbiner Or. Maier spricht sich in seinen Grundsätzen des israel. Eherechts also aus: „Der einzige Grund, welcher die Regierung ab.- „halten dürfte, ein solches Verbot der Ehe zwischen „Christen und Juden aufzuheben, könnte vielleicht der „sein, um nicht durch die Schmierigkeiten, welche in „der Regel die Einsegnung der gemischten Ehen verursachen, sich neue Verlegenheiten zu schaffen; allein „ich glaube, diesen Schwierigkeiten ist ohne Einführung „der Civiltrauung,. die so sehr dem Genius des deutschen Volkes zuwiderstreben scheint, leickt zu begegnen. „Die Regierung dürfte nur die Beschränkung aufheben, „welcher zufolge die Trauung nur durch den zuständigen Geistlichen vollzogen werden darf, und den Verlobten gestatten, ihre Ehe von jedem Geistlichen des „Landes einsegnen zu lasten, der sich dazu versteht, „und alle Hindernisse sind beseitigt, indem es gegenwärtig unter allen Confessionen Geistliche gibt, die „freisinnig genug denken, den Segen der Kirche über „eine gemischte Ehe auszusprechen." Wahrscheinlich bekäme Rabbiner Maier in Stuttgart eine schöne Revenue durch solche Trauungsgebühren! . Sriefe aus Ungarn. r Die neuen Achasiten*) in Oesterreich. Seit Sie voriges Jahr die Anregung über Gründung oder vielmehr Erweiterung der hier zu Lande *) Anm. dc- Corresp. Nach Midi. Jalk. Meg. Hier Anfang Q"21 MKV , til« MV wonach Achaz „Angretfen" wegen des Angriffes gegen beiße. Daß die Usurpation des Namen Bet-Hamidrasch ein Attentat auf die wirkt. '271' 2 find, Braucht kaum gesagt zu werden.