Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1864)
- Date
- 1864-01-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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7 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Weilburg, den 25, Dezember. In der Beilage zu Nr. 48 Ihres vielgelesenen „Israelit" vom 2. d. M. wird kürzlich der Synagogen-Einweihung zu Diez erwähnt und wohlweislich der Rath ertheilt: a. dergleichen Festivitäten auf keinen Sabbath anzusetzen und d. von solchen immer einen „Festball" auszuschließen, da diese Vereinigung höchst unpassend erscheine." —Indem ich im Ganzen dieser Ansicht beipflichte, erlauben Sie mir zu Ehren der isr. Gemeinde zu Diez — deren Geistlicher ich bis zur neuen Rabbinats-Organisatiou im Jahre 1860, also beinahe 18 Jahre hindurch war*) — die Bemerkung, daß meines Wissens, der ich als Gast fungirte, Gottlob bei dieser Gelegenheit kein Chilul-Sabbath noch Chilul-Haschem vorgekommen ist. Was den Festball anlangt, für welchen ich gewiß keine Lanze brechen möchte, so gereicht es mir doch zur Befriedigung versichern zu können, daß dieser erst nm acht Uhr seinen Anfang genommen und als rein jüdischer Ball in allem Anstand und jüdischer Zucht bis gen Mitternacht gedauert haben soll; weß- *) Nicht also wie es in JostsWeuere Geschichte der Israeliten v. I. 1844 I'om I. knl. beißt: „Und Diez erwartet «och einen Geistlichen" — was ein böswilliger, lügenhafter Be- Bande S 255 steht unten: Und Diez erwartet noch einen Geistlichen. Dies ist unrichtig: Herr vr. Wormser, Bezirks- Rabbiner zu Diez, bekleidet sein Amt bereits seit dem Oktober Herr vr. Jost offene Mitteilung über die Persönlichkeit des Ouasi-Rabbiners, dein nicht einmal die talmudische Regel bekannt zu sein schien 7,21-17,, und der enttäuschte Historiker tröstete mich mit den Worten: Denn des Verläumders verwahrloste ^>I" halb die Worte Raf Nachman's (Nasir fol. 23 b.) sich darauf 'anwenden lasten: «vV riiUQv vr. S.S. Worms er, Bez.-Rabb. Ans Württemberg. Aus dem „Bericht der staatsrechtlichen Kommission der Kammer der Abgeordneten über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenosten," ä. 6. Dezbr. 1863, entnehmen wir folgende statistische Notizen. Unter der Herrschaft des Artikels 10, betreffend die Einwanderung ausländischer Israeliten, welcher ungeachtet der Einführung der Grundrechte des deutschen Volkes im Jahre 1849 seine Wirksamkeit nie verloren hatte, sind nach amtlichen Erhebungen, deren Ergebniste dem Berichterstatter von dem K. Ministerium des Innern auf das Bereitwilligste zugestellt wurden, seit dem genannten Jahre bis gegen das Ende des Jahres 1860 aus dem Auslände 86 Juden nach Württemberg eingewandert, und zwar in den Neckarkreis .... 49 in den Schwarzwaldkreis . . 0 in den Jaxtkreis.12 und in den Donaukreis... 25 86 Mit Genehmigung des K. Finanzministeriums wurde auch von dem Secretariate des K. statistischtopographischen Bureaus eine Reihe von Notizen dem Berichterstatter mitgetheilt. Nach demselben befanden sich im Jahre 1856 unter 730 Einwander. 21 Israel. „ „ 1857 „ 827 „ 28 „ „ 1858 „ 1,307 „ 12 „ „ 1859 941 10 „ 1860 „ 954 „ 8 „ „ 1861 „ 1,093 „ 14 „ „ 1862 „ 1,075 19 „ in 7 Jahren 6,927 „ 112 „ Dagegen waren i. Jahre 1856 unter 4,791 Auswand. 78 Israel. 1857 6,292 98 1858 2,989 27 „ 1859 3,480 60 „ 1860 „ 3,613 83 1861 „ 3,334 85 „ 1862 „ 3,165 109 und in 7 Jahren „ 27,664 540 „