Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1864)
- Date
- 1864-01-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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5 am Neujahrstag plötzlich starben und der in seiner Glaubenspflicht unerschütterliche Vater dennoch befahl, in seiner Gegenwart das Schofar zu blasen, um dem vorgeschriebenen Festgebot zu genügen, und gibt auch mit Grätz die Quelle dieses Factums an: n"x-> am Anfänge des Absch. IH. von M222. Allerdings steht also in i§"xi fast in allen unfern Talmud-Ausgaben ON2 1^2 N2QL' O222.-I :2OX PI N22:n :x'Li.->b .-NL1 Müßte aber nicht ein Sachverständiger schon beim ersten Blicke eruiren, daß hier ein Druckfehler vorliegt und nicht der O'pQ-> gemeint sein könne? Aus dem Zusammenhänge geht ja deutlich hervor, wie ^"xi die von einigen Gelehrten ausgesprochene Ansicht, daß, wiewohl unbezweifelt feststeht, an Werktagen dürfe der pix zur Erfüllung einer ."Mp 1^22 nicht zugelassen werden, derselbe jedoch an Feiertagen Mizwotpflichtig sei, damit als die richtige zu beweisen sucht, daß O2"2i der am Neujahrstag pix war, sich Schofar blasen ließ. Wenn aber L7"xi hier wirklich den O2"Q2 meinte, wie konnte er mit dieser Thatsache des 22'p^ irgend Beweis führen? Jstja 22"Q2 dissentirenderAnsicht, daß ein pix überhaupt auch an Werktagen Mizwot verrichten solle, -pp ^2L'->'!2 inp-, 2x wenn er die Kraft besitzt, sie besonnen und andächtig auszuüben (wie dies im I V. Absch. rv2b.2 und im x"p:"p -zov r,'2 deutlich zu lesen ist), um wie viel mehr noch an Feiertagen Aber der Ansicht des n"x2 und der großen Mehrheit der Poskim gegenüber, welche dem px strenge verbietet, an Tagen, wo die Beerdigung religionsgesetzlich stattfinden darf, eine rnr-2 anszuüden, kann das Benehmen des 122"^ als pix am Neujahrstage nicht im Entferntesten maßgebend oder argumentirend sein. Schon aus diesem Umstande mußte ein sachverständiger pob entnehmen, daß ^"xi hier nicht den 22"22 im Sinne, vielmehr ein Druckfehler sich hier eingeschlichen habe. Aber davon ganz abgesehen, ist es ja jedem jüdischen Gelehrten bekannt, daß der L'"x-> in rn222 derartige Facta (welche er mit den Worten 121 122x1 125121 beginnt) aus dem Commentar des .in' 1^22 entnimmt, dessen er auch fast auf jeder Seite erwähnt. Nun steht er aber im rin' 1^22 Tractat 511222 Absch. Ill am Schlüsse der ersten Verhandlung über denselben Gegenstand: 1512 ^'.2^ 12^ P2"2.2 '212d ,2L'P2^ 22^2 '2'X2 Pi 11P2'^ 21L1 2^L^2 L^X2 "x 21'2 1'^2b ^212 12212 ix'^'i2d 1'^2> 221^. Zweifelsohne stand im Msct. des L'X2"-p"22 und nur ein unwissender Abschreiber machte daraus L>2"22, sich freuend, den spätern Geschichtsschreibern eine neue schöne Nüance zum Charakter oes 22 "22 geliefert zu haben. Absichtliche Mystifikation wollen wir nicht unterstellen. Es gebricht niir an Zeit, noch mehrere Resultate meiner Untersuchungen über die jüdisch-historischen Raritäten-Sammlungen der neuesten Zeit mitzutheilen. Ich glaube — oapionti 8Ll. Schließlich eine Bitte. Wer von den geehrten Lesern dieser Blätter Auskunft über Inhalt und Verfasser des von den Tosefot Chulin 106 d. und Menachot 109 a. citirten 2'2i2 ISO zu geben vermag, wolle sie der verehrt. Redaction dieser Blätter zur weitern Veröffentlichung mittheilen. vr. A. Zur Chorfrage. Kecskemet, Ende December. Wir fühlen uns der verehrt. Redaction zu Dank verpflichtet, daß selbe über den Chorgesang sich so kurz und bündig ausgesprochen. Eben so angenehm ist es uns, unserem pseudonymer: Gegner in Nr. 48 d. Bl. die Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen, daß er seine Polemik gegen uns im allerfreunolichsten Tone geführt hat, was uns freilich nicht abhalten kann, seinen mit großer Entschiedenheit aufgestellten Behauptungen nicht minder entschieden als freundlich entgegen zu treten, weil durch dieselben die Frage von dem objectiven Standpunkte, den wir eingenommen, abgeführt und auf das vaste Gebiet der subjectiven Meinungen hinüber gespielt wird. Wir hatten behauptet, der Choralgesang sei an sich nicht gegen den p2, unser geehrter Gegner versichert dagegen, seiner festen Ueberzeugung nach wäre dieser Gesang ein 2122 nox. Aber feit wann entscheidet man denn 2221 212X nach Ueberzeugungen? Wenn wir vom pi sprechen, darf man uns nicht Ueberzeugungen entgegen halten; dies heißt ib 22121 pvii iipv die Stellen im Schulchan - Aruch, auf welche Gegner hingewiesen und die allgemein bekannt find, werden von ihm nicht wörtlich angeführt, weil sie gegen ihn und für uns sprechen. Daselbst heißt es: p 21L'P^ XbL? 12'2 P212 2'22^ '2'^2 P22L7 L"l71, in diese Kategorie können aber weder nach der Erklärung des 2"2ü"pv N!-0"2L'XP12, noch nach der des ,x"2 2'N2 22P2 die Choralgesänge gerechnet werden, welche ausschließlich für unsere 2P22 componirt sind. Wenn Herr Simonides sagt, der Chorgesang im neuen Tempel zu M. sei unleugbar eine schreiende, vielstimmige Gesetzwidrigkeit, weil die durch die Intonationen des Kantors und Responsorien der Choristen bewirkten Antiphonien einen unjüdischen Charakter haben, so brauchen wir nur anstatt des hier gebrauchten fremden Ausdruckes das ehrliche deutsche Wort „Wechselgesang" zu setzen und Jedermann wird sofort erkennen, oaß H. S. dem urältesten Gesang zum Preise des Allerhabensten, der 2'2 22'L> einen unjü-