Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1864)
- Date
- 1864-01-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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4 „wie viel weniger darf dies geschehen durch den „Gang zum öffentlichen Gebet. Besser ist darum, „im Hause einsam zu beten, als das heilige Studium unterbrechend, nach dem öffentlichen Gottes- „hause zu gehen". 2 Fragen sind hier vor Allem zu erörtern. 1. Woher weiß daß R. Jehuda Hannasi monatlich nur einmal betete. Weder im Babylonischen noch im Hierosalemischen Talmud findet sich meines Wissens eine Spur davon (die Stelle im Tractat gibt durchaus keinen Anhaltspunkt für das Verhalten desselben zum Gebet). Man braucht indessen nicht lange nachzusinnen, um die Corruptel iu unfern Ausgaben zu eruiren und durch eine kleine Correctur die ursprüngliche Lesart wiederherzustellen. Im Tractat Rosch - Hachana 35 a. wird erzählt, daß Rab Jehuda, weil er 29 Tage des Monats ununterbrochen der Thora widmete (S. nur einmal im Monat betete. Aus dem Rab Jehuda machten die ersten Abschreiber oder Drucker eine weit berühmtere Persönlichkeit, den Verfasser der Mischnah, Rabbi Jehuda Hannasi, zum Träger und Begründer der zu argumentirenden Halacha, daß derjenige, der ununterbrochen dem Thora-Studium obliegt, vom Besuch des Gotteshauses dispensirt sei, und dieses <iui pro guo ging sehr leicht von Statten, da Beide ein und dasselbe Nomen proprium führen, und es entstand in allen unfern Ausgaben statt Rab Jehuda, Rabbi Jehudi Hannasi. Schwieriger ist dagegen die Beantwortung einer 2. Frage. In dem erwähnten Passus heißt es: N. Simon ben Jochai betete von Jahr zu Jahr nur einmal. Beim ersten Anblick widerspricht das einer bekannten Stelle im Tractat Sabbat 1l a. Dort heißt es: R. Simon ben Jochai und seine Genossen hätten, eben weil sie sich ununterbrochen mit dem Studium der Thora befaßten, nicht gebetet und die Tosephot fügen hinzu, daß die Stelle Sabbat 33 6. wi lediglich auf das Schmäh zu beziehen sei. Woher weiß nun s"2v->, daß R. Simon ben Jochai einmal im Jahre gebetet habe? Gewiß aus keinem andern Schriftdenkmal als aus konnte das ermittelt haben. Im Sohar zu Paraschat xip'i erzählt R. Eleasar, Sohn des R. Simon b. Jochai: sein Vater habe nie das Gebet eines Vorbeters am Neujahrstage gehört, den er nicht 30 Tage vorher zu diesem Zwecke unterrichtet hätte. Damit nun kein Widerspruch bezüglich eines historischen Factums zwischen dem Talmud Sabbat tl a. und dem Sohar entstehe, nahm mit Recht an, daß, was der Talmud behauptet, R. Simon ben Jochai habe nicht gebetet, sich wohl auf alle Tage im Jahr, aber nicht auf den Neujahrstag bezöge. Denn an diesem Tage habe R. Simon sich zum Gebete verpflichtet gefühlt, oder, was dasselbe ist, das Gebet des Vorbeters gehört. Bedarf es nun auch keines weiteren Beweises daß mindestens gewisse Partien des Sohar kannte, so wollen wir zum Ueberflusse noch einen beifügen. In den Resp. des Nr. 242 wird der Brauch, nur an Tagen des Vollmonds, oder an solchen, wo die Mondscheibe im Zunehmen begriffen ist. Hochzeiten zu halten, wie auch der Brauch, kein Unternehmen am Montag oder Mittwoch zu beginnen, gegen den Vorwurf : es sei ein verbotener wni'L mit den Worten vertheidigt: „Es ist blos ein gutes Zeichen 822 u. s. w. — Sowohl die erwähnten Sitten als auch ihre Rechtfertigung finden sich im Sohar Paraschat und in den S. 131 a. Amft. Ausg. So viel von der Bekanntschaft des mit dw -2^-12. Was nun betrifft, so könnte ich aus dessen Resp. mehrere Stellen citiren (wie z. B. die schon vom '"2"1 ''O rin angeführten aus Resp. 169 „Man nehme zu Habdala die zum Fruchtgewinde des Lulaf gebräuchliche Myrthe," welche dem Sohar Paraschat v.ip'i entnommen), die unzweideutig beweisen, daß dem einige Gruppen des Sohar, wenn auch nicht unter diesem Namen, bekannt waren. Ich sehe aber eben, daß dies R. Moses Könitz in seinem Ben- Jochai durch die erwähnte und noch viele andere Stellen aus den Resp. des zuverlässig begründet. Somit scheint das „gewiß untrügliche" Zeugniß des N. Jehuda Chajot allerdings trüglich. Ich dachte, es wäre Zeit, dies Capitel für heute zu schließen. Doch weil ich vom sprach, so kann ich nicht umhin, auf einen Schnitzer aufmerksam zu machen, welchen der jüngste Biograph des in der vorigen Sommer erschienenen Schrift, betitelt rn^r, sich hat zu Schulden kommen lasten. Da ich das Merkchen kaum 1/4 Stunde in Händen hatte und meinen Blick mehr auf den Inhalt als auf das Titelblatt richtete, so kann ich des Verfassers Namen nicht angeben, weiß jedoch so viel, daß er ein ungarischer Rabbiner und in der ganzen Diction als erfahrner Lamden sich gerirt. Desto unverzeihlicher, daß er zu seinem historischen Zwecke Stellen aus Grätz excerpirt und daraus geschichtliche Facta uns vorführt, ohne zuvor die von Grätz angeführten Stellen einer nähern Prüfung zu unterwerfen. *) Er erzählt nämlich, nach Grätz, daß R. Mose ben Maimuns Söhne