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Der Israelit · 1863-12-30 · Heft 52 (30.12.1863) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 52 (30.12.1863)
Date
1863-12-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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646 Chor erlaubt? Eine solche Frage, beziehungsweise einen solchen Beweis als nickt stichhaltig darzustellen, ist eben der Zweck dieser Zeilen, und zwar: Erwähnter Beweis kann als ein wirklicher sür die allgemeine Zulässigkeit des Choral-Gesanges in der Synagoge durchaus nicht gelten, denn, es ist ein feststehender talnmdischer Grundsatz pr< nwpvn 'Sv, d. h. es darf von einem auf Grund eines rabbinischen Gutachtens entstandenen Faktums eine Analogie für die Hervorrufung eines ähnlichen Faktums so lange nicht gezogen werden, bis wir die Gründe, die jenen Ausspruch motivirten, genau kennen und als gleichmäßig anwendbar finden. Hierdurch unterscheidet sich erwähnter Grundsatz von jenem andern, ebenfalls talmu bischen, gerade entgegengesetzt scheinenden: si Und in der That glauben wir uns zur Annahme berechtigt, daß mancher orthodoxe Rabbiner den Chor einzuführen gestattet, nicht im Interesse der Andacht, sondern aus andern nicht überall Anwendung findenden Gründen, und daß mancher die Unterlassung des Choral Gesanges weit lieber als dessen Einführung gesehen hätte! — Es erhellt hieraus zur Genüge, daß dem Verlangen nach Einführung des Choral-Gesanges in die Synagoge, wenn auch ganz im Sinne erwähnter Nachbemerkung der Redaction nicht der Grund zur Seite stehen kann, weil derselbe auch in andern orthodoxen Gemeinden Eingang gefunden. Preußen. Königsberg, 13. Dezbr. Aus unserer Stadt find bekanntlich zwei Deputirte jüdischen Glaubens für das preußische Abgeordnetenhaus, die Aerzte Kosch und Jacoby, jener für unfern Kreis und dieser für Berlin gewählt worden, und beinahe waren bei der Nachwahl am 4. d. noch ein dritter Israelit aus der Urne hier hervorgegangen, wenn nicht das Princip der Wiederwahl obgesiegt hätte. Sie können hieraus wiederum auf die bei uns herrschende konfessionelle Vorurcheilslosigkeit schließen. Es war in der That bei dieser Nachwahl charakteristisch zu bemerken, wie unparteiisch Christen zu Gunsten des jüdischen Candidaten und Juden wieder zum Lobe des christlichen Bewerbers plaidirten. Königsberg ist in Bezug auf echte Toleranz fast als ein Unicum unter den Städten Deutschlands zu betrachten. — Der unter Murawiew in Wilna diesen Sommer verhaftete und später daselbst blos internirte junge Buchhändler (v'->sn> -oiv) Goldberg aus Berlin, der auch hier eine Commandite unterhielt und von dessen Schicksal ich Ihnen schon einmal früher Mittheilung machte, ist endlich auf vollständig freien Fuß gesetzt und für ganz unschuldig erklärt worden. Schon erwartete man hier stündlich seine Ankunft und die Schwiegereltern iv «xs sehen schon freudig seinem Erscheinen entgegen, allein kaum hat der strenge General den jungen Mann seiner Bande entledigte, so — fesselte er sich selbst in Wilna durch neue Liebesketten und vergißt darüber Heimath und Verlobte. Sonderbares Geschick! — Von der beabsichtigten Kultusreform ist weiter nichts zu hören. Ob es die schlechten Zeiten machen oder die vielen plötzlichen Todesfälle oder ob der Jndifferentismus dieselbe nicht aufkommen läßt, ich weiß es nicht zu sagen. Das alte Judenthum steht in Königsberg, der „Stadt reiner Vernunft", wie es genannt wird, trotz einiger reformatorischer Anläufe gottlob noch in voller Vlüthe. An Generaltaufen in manchen blasirten Familien fehlt es jedoch nicht. — Der junge fromme und talentvolle Stujdiosus Silbermann, der einzige Sohn des Herausgebers des „Hamaggid" hat sich zur Promotion in der hiesigen juristischen Facultät gemeldet, wird aber wohl unter dem gegenwärtigen preußischen Ministerium, wie früher schon ähnliche Rechtscandidaten, nicht zugelafsen worden und deshalb eine andere Universität noch beziehen müssen. Für jüdische Juristen sind überhaupt jetzt bei uns schlechte Aussichten. Wir hatten Gelegenheit, auf der Wallenrod t-' schen Bibliothek zu Königsberg ein Exemplar des berühmten theologisch-politischen Traktats von Spinoza aus dem Jahre 1670, mit eigenhändigen lateinischen Randglossen des Philosophen von Amsterdam versehen, persönlich anzuschauen, das nur wenige Augen selbst der Eingeweihten bisher erblickt haben. Zwar hat schon Hofrath Dorow im Jahre 1835 zu Berlin auf diese Königsberger Rarität hingewiesen, aber es bleibt immer für den Literarhistoriker interessant, sie selbst anzusehen. Das Titelblatt bezeichnet durch ein Autograph vom 25. Juli 1676, also von circa sieben Monaten vor des Verfassers Tode das merkwürdige Buch als zum Geschenk für den hochgelahrten Herrn

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