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Der Israelit · 1863-12-23 · Heft 51 (23.12.1863) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 51 (23.12.1863)
Date
1863-12-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
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638 modernen Reformatoren nicht anders leider als mit Spott und Satyre antworten, allerdings die stärkste Waffe, deren sich zu zuweilen auch die heilige Schrift bedient. Ich meine vielmehr, um auf Ihre Ksl-Nidre- Polemik zurückzukommen, das gleich nach derselben durch die Presse verbreitete Monstrum von pommerscher Rechtserkenntniß in Bezug auf den Zeugeneid gegen Christen, das im preußischen Staate nicht isolirt dasteht, wie die vorjährige Polemik in der „Oftpr. Ztg." zwischen einem russischen Neophyten und dem hiesigen Literaten M. Freystadt hinlänglich be^ wies. Wir betonten auch diesmal wieder im „Verfassungsfreunde," jenen auffallenden Umstand, daß trotz des Berliner Toleranz-Ediktes vom 23. Juli 1847 ein sonst hier geachteter Rechtsanwalt für jenen Neophyten gegen einen unbescholtenen Juden plaidirte, dessen Zeugniß er ebenfalls aus mittelalterlichen, längst für überwunden geglaubten Gründen anzugreifen suchte. Des Advokaten uns sofort emgesandte angebliche Rechtfertigung mußten wir durchaus zurückweisen. Das Kol - Nidre - Gebet also abschaffen heißt dem Feinde Concessionen machen, statt ihn zu belehren und das Maaß seiner Vorurtheile zu beschränken und möglichst zu vernichten. — Unsere Gemeinde entbehrt zur Zeit noch eines definitiven Predigers, der Nabbinatskenntniffe hat. Die vacante Stelle versieht einstweilen Hr. Lehrer Wolfsberg, der auch in . den Feiertagen die Synagogenoorträge hielt. Ueber kurz oder lang wird sich die Gemeinde nach einem tüchtigen Geistlichen umsehen muffen, wenn der Jndifferentismus nicht weiter um sich greifen soll. Hr. W., der auch seine Anhänger hat, kann eine schöne Rede hersagen, aber es fehlt an innerem Gehalt. — Vor acht Tagen hielt er wieder in der Synagoge die Gedächtnißfrier für die verstorbenen Wohlthäter des Waisenhauses ab, der wir grundsätzlich nicht beiwohnten. Die Frommen waren empört über das eitle Schaugepränge, bei dem man es abermals mit einem Orgelchen on miniature probirt hat. Sonst pflegte man nur Ehrenmänner in Israel (O'-arn O'p'irr) öffentlich zu betrauern, jetzt kann es Jedermann haben, der ein Paar Groschen hergibt für ein Waisenhaus, das zugleich — Findelhaus ist. M. Almoni. F e u L L l e t o r». Gab iah ben Psisa. Aus Württemberg. Die jüngst erschienene Broschüre: „Wohin kommen wir?" hat in Württemberg nicht nur unter den Jehudim, sondern auch im christlichen Publikum, in der Kammer der Abgeordneten und bei der Regierung so viel Aufsehen erregt, daß vielfältig die Frage gestellt wurde, warum der anonyme Verfasser den Namen Gabiah ben Psisa fingirte. Nachstehendes möge die Wahl des Namens rechtfertigen und aufklären. Einst erschienen einige in Palästina ansässige Afrikaner vor Alexander dem Großen, um ihre vermeinten Ansprüche auf Palästina gegen die damaligen jüdischen Bewohner desselben geltend zu machen. Ihr Dokument war ein Vers aus der heiligen Schrift, welcher (Num. 34, 2.) lautet: „Das Land K ans an nach seinen Grenzen." Wenn demnach, meinten sie, jetzt eben, bei der Angabe der Landesgrenzen, dieses Land von dem Gesetzgeber selbst, nach Kanaan, dem angenommenen Stammvater der Afrikaner, benannt wird, und erst späterhin, nachdem sich die Jsraeliien, in den Besitz desselben gesetzt hatten, den Namen: Land der Israeliten erhalten hat, so sei dieses ein hinreichender Beweis eines unrechtmäßigen Besitzes von Seiten der letzter» und zugleich ein triftiger Grund, dieses Land seinen ursprünglichen Bewohnern wiederum zurückzugeben. Erlaubt mir, sprach ein gewisser Gabiah ben Psisa zu den Gelehrten, daß ich hingehe und unsre Sache vor Alexander verfechte, welche bei mir in den besten Händen ist; denn besiegen sie mich, so wird es heißen, sie haben einen unbedeutenden Menschen besiegt; werden sie aber von mir besiegt, so wird es heißen, das Gesetz MosiS habe den Sieg davon getragen.*) — Als nun Gabiah diesen Auftrag wirklich erhielt, begab er sich sogleich zum Monarchen und fragte seine Gegner, worauf sie ihre Ansprüche zu begründen vermeinten? Auf Eure eignen Urkunden, war die Antwort, indem sie den angeführten Vers zitirten. Mein Gegenbeweis, entgegnete Gabiah, soll ebenfalls aus denselben Urkunden hergenommen werden, worin es heißt: (Gen. 9, 2ö.) Verflucht sei Kanaan! ein niederer Sklave sei er seinen Brüdern! Wenn aber ein Sklave Güter erwirbt, gehören diese nicht seinem Herrn? Ueberdies sind bereits so viele Jahchunderte verflossen, wo Ihr der aus der obigen Stelle für Euch hervorgehenden Pflicht, uns zu dienen, nicht genügtet, wonach wir *) Obiger Ausspruch hat den bescheidenen Verfasser der Broschüre veranlaßt, diesen Namen zu wählen. — Red.

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