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Der Israelit · 1863-12-23 · Heft 51 (23.12.1863) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 51 (23.12.1863)
Date
1863-12-23
Page
– (sequence 13)
Language
German
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639 noch obendrein an Euch bedeutende Ansprüche zu machen hätten. — Wißt Ihr diesen Einwendungen etwas Erhebliches entgegen zu setzen? fragte Alexander die Gegner, und gab ihnen auf ihr Verlangen drei! Tage Zeit, um dies zu bewerkstelligen; allein, da sie , nichts Begründetes vorzubringen wußten, so ließen sie ihre besäeten Felder «und ihre bepflanzten Weinberge im Stiche und ergriffen eiligst die Flucht, welches frohe Ereigniß Veranlassung gab, den 24. des Monats Nissan, an welchem es erfolgte, als einen Festtag für die Folgezeit einzusetzen. Ein ähnlicher Fall ereignete sich mit einigen! ägyptischen Einwohnern Palästinas, welche einst vor , Alexander erschienen, um von den Juden das Gold j und das Silber zurückzufordern, welches diese bei ihrem ' Auszuge aus Aegypten als Darlehen mitgenommen hat- ' ten. Sie gründeten ihre Forderung ebenfalls auf einen Vers aus der heiligen Schrift, welcher (Exod 12, 3ü.) also lautet: „Der Ewige aber verschaffte dem! Volke Gunst b.ei den Aegyptern, die ihnen! ein Darlehen gaben." Gedachter Gabiah erbot! sich abermals, ihnen die Nichtigkeit ihrer Ansprüche i zu beweisen. Da Ihr, sprach er , Eure Forderungen , durch die heilige Schrift zu begründen sucht, so sei es mir vergönnt, Euch durch dieselbe Urkunde zu widerlegen. „Der Aufenhalt der Kinder Israel in Aegypten," lautet diese Urkunde, „dauerte vierhundert und dreißig Jahre" (Exod. 12.? 40.) Da nun so viel Tausende der Unsrigen diesen > langen Zeitraum hindurch bei Euren Vorfahren ge- , arbeitet haben, so fordern wir jetzt den Lohn dafür, L der uns so lange vorenthalten worden. — Da nun 6 die ägyptischen Wortführer gegen die Gerechtigkeit dieser Forderung nichts einzuwenden wußten, so machten sie sich nach einer vergeblich gestatteten Frist von drei Tagen aus dem Staube. — Eine ähnliche Forderung suchten die Abkömmlinge von Jsmael und Ketura geltend zu machen, indem sie sich auf einen Vers beriefen, wo Jsmael ausdrücklich der Sohn Abrahams genannt wird, wie es (Gen. 25, 12.) heißt: „Dieses sind die Nachkommen des Jsmael, Sohnes Abrahams." Der mehrerwahnte Gabiah setzte ihnen aber die Verse (Gen. 25, 5. 6.) entgegen, welche lauten: „Und Abraham gab Alles, was er besaß, dem Isaak, den Kindern seiner Kebsweiber aber gab er Geschenke;" da nun der Vater bei Lebzeiten diese Anordnung getroffen, so seien dadurch alle fernern Ansprüche beseitigt, und daher Kläger x»uro abzuweisen, was auch geschehen ist. (Sanyedrin 91.) 4 H L K Es ist allgemein bekannt, daß unsere Verwal-! tung, welche sich unter Gottes Beistände schon über 50 Jahre der Einsammlung der für die Armen des; heiligen Landes gespendeten Gaben unterzieht, das; Princip des sel. Salomon Hirschel, Obberrabbiner zu London, adoptirt und dem Rundreisen der; sogen. Sendboten in allen jenen Gegenden, die z ihre Spenden für sämmtliche Armen Palästina's j uns einschicken zum Wohle dieser selbst stets mit al-! len Kräften, und nicht ohne Erfolg, entgegengetreten l ist. Eine Vereinbarung über den Modus der Veri theilung der Armengelder mit allen Gemeinden der ) vier h. Städte Jerusalem, Saffet, Hebron! und Tiberia ist auch nur unter der ausdrücklichen z Bedingung getroffen, daß sie keine Sendboten nach r jenen Gegenden, aus denen sie durch unsere VermiLz telung die Gaben empfangen, unter welcher Gestalt 1 es auch sein mag, abfertigen; wollen sie anders den Z ihnen gebührenden Antheil nicht zu Gunsten der übri- I gen Gemeinden einbüßen. Vor einigen Monaten kam der von der Gemeinde j Peruschim in Jerusal em zur Einsammlung von z Gaben für die Vollendung einer auf der sogen.! i'vn-i aufgeführten prachtvollen, I « « aber weil ihr noch Thüren, Fenster, äußerliche Ver-! zierungen und innere Ausstattung fehlen, dem Goti tesdienste noch nicht übergebenen Synagoge abge- - ordnete Rabbi Mordechai ben Salomon hier - an, die Bitte aussprechend, ihm unsere Zustimmung i zu erlheileu auch in hiesiger Gegend, gleichwie in Eng-! land, Wien, Berlin und Breslau, schon geschehen, - Sammlungen für den umschriebenen Zweck zu veranstalten, welche ihm zu verleihen wir nach obiger Aus-! einandersetzung selbstredend aber nicht befugt waren, da eine Abweichung von der allgemeinen Regel uns nicht statthaft erscheinen konnte. Nachdem wir aber die glaubwürdigsten Zeugnisse besitzen, daß erwähnte Synagoge, von der dringendsten Nothwendigkeit hervorgerufen, wirklich ein außerordentliches Gebäude! zu werden verspricht, und, dem Ewigen geweihet, , noch immer verwaist dasteht, durften wir den drin-! genden Bitten der Absender sowohl als des Abgesandten nicht ganz und gar widerstehen, und solcher-? gestalt unsere wohlthätigen Glaubensbrüder in den angränzenden Ländern der Gelegenheit berauben, auch ihr Schärflein zu diesem Gottgefälligen Werke beizutragen. Wir erklärten uns deßhalb unter der ausdrücklichen Bedingung, daß der Sendbote zur Ersparung weiterer Reisekosten nach seiner Heimath zurückkehre, zur Ehre Gottes bereit die Sammluag.

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