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Der Israelit · 1863-12-23 · Heft 51 (23.12.1863) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 51 (23.12.1863)
Date
1863-12-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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1 Beilage zu Nr. 51 des Israelit. Zeitungsnachrichten n. CorrespondrnM. Deutschland. Aus Württemberg, Die Charmkatage haben den Israeliten Württembergs ein erfreuliches Geschenk gebracht, ihre vollkommene bürgerliche Gleichstellung. Wenn auch der Umstand, daß man im Voraus der Annahme des erngebrachten Gesetzes- Entwurfes und der Commissionsanträge sicher war, Viele die Sache gleichgiltig aufnehmen läßt, so hat doch die Kammerdebatte alle freudig überrascht. Es wurde kaum ein judenfeindliches Wort vernommen, dagegen den Israeliten manches günstige Zeugniß ausgestellt. Das Gesetz hatte nur einen principiellen Gegner; selbst die Vertreter der Kirchen waren nicht gegen dasselbe und verlangten nur Kautelen zur Wahrung des christlichen Staatsyrincips und der Sonntagsfeier von Seiten der Juden, beruhigten sich aber, als von Seiten des Mimstertisches die Versicherung gegeben wurde, daß ersteres durch das Gesetz nicht berührt würde, und daß im Betreff der Sonntagsfeier die bestehenden Polizei - Vorschriften ausreichen. Ein Antrag auf vorgüngige allgemeine Debatte wurde verworfen, was besonders darum gut war, daß manches unangenehme Wort, das der oder jener auf dem Herzen trug, unausgesprochen blieb. Der Hauptparagraph des neuen Gesetzes, Art. 1, lautet: „Die im Königreiche einheimischen Israeliten find in allen bürgerlichen Verhältnissen den gleichen Gesetzen unterworfen, welche für die übrigen Staatsangehörigen maßgebend sind, sie genießen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten und Leistungen zu erfüllen. Derselbe wurde mit 82 gegen 1 Stimme angenommen. Der Art. 1 a., dm Sie in Nr. 45 schon mitgetheilt haben, gestattet die Mischehe zwischen Juden und Christen und führt für diesen Fall die Civilehe ein. Diese Bestimmung wurde am meisten angefochten. Es wurde mit Recht der religiös-sittliche Charakter der Ehe, die Kindererziehung hervorgehoben, ein Gewicht darauf gelegt, daß durch die Annahme dieser V Bestimmung die religiösen Gefühle sowohl der Christen, als der Israeliten verletzt würden, während ein eigentliches Bedürfniß hiezu nicht vorliege, auch von keiner Seite das Verlangm darnach ausgesprochen worden sei. Der Herr Domcapitular v. Longner sprach unter Anderem: „Wenn er gegen dm Antrag spreche, so möge man das nicht für Unduldsamkeit oder Fanatismus haltm. Er habe als Landpfarrer lange unter den Judm gelebt und gefunden, daß sie bei näherem Umgang höchst achtenswerth erscheinen; aber dm Wunsch habe er nie von ihnen aussprechen hören, daß sie das Recht erhalten möchten, sich mit Christen zu verehelichen. Wenn die Kammer gegen die Israeliten liberal sein wolle, so möge sie ihnen ein anderes Geschenk machen, sie möge ihnen den Pfahl aus dem Leibe reißen und sie von der Bureaukratie ihrer Oberkirchenbehörde befreien. Uebrigens wurde der Artikel mit 49 gegen 34 Stimmen angenommen; allein das verbürgt besten Bestand noch nicht. Die Regierung hat zwar dem Punkte keinen so starken Widerspruch entgegen gesetzt, daß man annebmen könnte, sie werde der durch die Commiffionsmehrheit, nicht durch die Initiative der Regierung, in das Gesetz gebrachten Bestimmung weitere Schwierigkeiten machen; ob aber die erste Kammeü zustimmt, das ist noch sehr fraglich. Daß die Sa che an sich den gesetzestreuen Israeliten gleichgiltig sei, haben wir bei einer andern Gelegenheit ausgesprochen; was uns aber angesichts der Beharrlichkeit, mit welcher die Vertreter der Kirchen sich der Sache entgegestellten, tief verletzt, das ist die Tbatsache, daß sich die Oberkirchenbehörde mit den zwei von ihr zu Rathe gezogenen Rabbinen, denHerren Herz in Jebenhausen und vr. Wassermann in Mühringen, dafür ausgesprochen hat;*) die beiden Herren sagten nämlich, dieses Eheverbot sei weder mosaisch noch tal- *) Wir können nicht umhin, hier an den hockwürdi;en Herrn, »reicher die jüngste Aeußeruug der würtr. Nabbinen über den Eid so umfänglich veröffentlichte, die Frage zu richten, warum er nicht auch diese» Gutachten v. 9. Marz a. c. veröffentlickte. Sollte cs a-.heim bleiben? lntt, LppLr»/kit;

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