Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 49 (9.12.1863)
- Date
- 1863-12-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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vor Namen der Religion gefordert und der Synagogenordnung nur beiläufig erwähnt. Unser Angriff auf die Oberkirchcnbehörde beruht auf dem Satze: Männer, die nicht auf dem Boden des traditionellen, ja nicht einmal des biblischen Judenthums stehen, seien moralisch — wir meinen selbst ihrer eigenen Ehre, ihrem Gewissen gegenüber — nicht berechtigt, die religiösen Angelegenheiten von Gemeinden, die ja auf diesem Boden stehen, in ihren Händen zu haben. Es erfordert ganz sicher einen gewissen Grad von Muth und Ueberzeugungstreue, einer Behörde gegenüber und Angesichts eines Schwarms lobhudelnder Schleppträger solches so offen auszusprechen, wie es unserseits geschehen. Dagegen erscheinen die der Oberkirchenbehörde gespendeten Lobeserhebungen, selbst -wenn sie wahr wären, von Seilen eines untergeordneten Rabbiners gegen die ihm Vorgesetzte Behörde als eine solche Schmeichelei, zu der kern Mensch, der sich ein Quentchen Schicklichkeitsgefühl und Manneswürde bewahrt hat, wird hergeben wollen; ein Lesepublikum aber, das von solchem Treiben nicht von Ekel erfüllt wird, muß wahrlich durch lange Uebung daran gewöhnt worden sein. Nun sind aber diese Lobeserhebungen nicht begründet, und wir fordern Herrn vr. E. aus, uns für seine Behauptung, die Oberkirchenbehörde sei mit unermüdlichem Eifer bestrebt, die Religion zu fördern, auch nur eine einzige Thatsache als Beweis anzuführen, uns einen einzigen von ihr ausgegangenen Akt zu bezeichnen, der darauf berechnet wäre, den in manchen Städten fast erloschenen Docht des religiösen Lebens neue Nahrung zuzuführen, das Thorastudium zu heben, der immer weiterreißenden Fluch der Sabbatschändung einen Damm entgegen zu fetzen. Bleibt uns Herr vr. E. aber diesen Beleg schuldig, läßt er seine Phrasen unbegründet, dann wäre es an uns, chm gewisse Schriftstellen in's Gedächtniß zu rufen, und wir würden da einen Vers, der mit den Worten „.-ninbeginnt, dessen Schluß wir aber vergessen haben, vielleicht nicht unpassend finden. Wir wissen, daß sich in dem von Herrn vr. E. zu den religiösen gezählten Bezirke Laupheirn ein Vorsänger — (d. h. Religionslehrer, Vorbeter und Hilfsprediger) — befindet, welcher zugleich onn? ist und auf den Namen seiner Frau ein großartiges Putzge- 'schäft betreibt, welches an Sabbat- und Festtagen offen ist; wir wissen, daß die betreffende Gemeinde, obwohl nicht orthodox, an dieser plumpen Verhöhnung dex Religion, diesem groben vni Aeraerniß nimmt, «nd wiederholt bei der Oberkirchenbehörde Beschwerde geführt hat, aber vergebens. Ist das nicht ein hübsches Pröbchen von „segensreicher Wirksamkeit", von „unermüdlichem Eifer, die Religion zü fördern"? O, wie blind seid ihr außerwürt. Gemeinden, daß ihr uns nicht um die vortreffliche Einrichtung einer so segensreich wirkenden Oberkirchenbehörde beneidet! Wie viel verliert ihr hiedurch! Wenn sich in irgend einem Winkel Deutschlands ein Herr vr. Soundso befände, der in einigen Monaten oder Jahren seine kündbare Stelle verlieren könnte, und ihr bedürftet gerade eines Rabbiners, dann wäre gleich eine solche Behörde bereit, ihn euch zu verschaffen, ohne euch darum zu fragen, ohne überzeugt zu sein, daß er für euch taugt, ihr hättet dabei gar nichts zu thun, gar nichts zu reden, und dem guten Manne wäre geholfen; wäre das nicht vortrefflich? Warum seid ihr so blind und beneidet uns nicht? Die Sache hat aber noch andere Vortheile. Denn wenn der Herr vr. Soundso in der ihm etwas ungewohnten sichern Stellung ein wenig anspruchsvoll würde, denn Menschen bleiben auch die Herren Doktoren, wenn ihm die Stille des Landlebens, die religiöse Peinlichkeit der albernen Landjuden nicht ganz behagte, und er ließe den Wunsch laut werden, in der benachbarten Stadt zu wohnen, wo man es mit der Religion nicht so genau nimmt, wo man, wenn auch weniger Thora lernen, doch mehr Vergnügen haben kann, dann wäre eine solche Oberkirchenbehörde gleich erbötig, den Herrn Vr. Soundso in seinem bescheidenen Wunsche zu unterstützen; eure Rabbinerwohnung stünde wohl leer; sie würde der benachbarten Stadtgemeinde zumuthen mit einem Aufwand von etwa 200 fl. jährlich den Rabbinen in ihren Mauern zu beherbergen. Daß diese Stadtgemeinde, welche sich erst vor zwei Jahren constituirt, noch keine Synagoge, keinen Vegräbmßplatz, kein Frauenbad, keine n-.m ''Lv rc. rc. har, das wäre gleichgiltig, der gute Herr Doctor, der jetzt eine sichere Stellung hat, soll doch auch in der Stadt wohnen. Wenn dann das für das Landleben berechnete Einkommen in der ziemlich großen Stadt nicht reichen würde, dann würde die Oberkirchenbehörde vielleicht aus den den sämmtlichen Gemeinden des Landes gehörigen Mitteln der Centralkasse Aufbesserungen verschaffen, der gute Herr Doctor muß in der Stadt doch auch leben können! Sagt, ihr mit egyptischer Finsterniß geschlagenen Gemeinden, die ihr uns absolut nicht beneiden wollt, wäre es nicht vortrefflich, wenn man für euer Geld das Alles so machen könnte, ohne euch darum zu fragen? Wahrlich Herr vr. E. in Lehrensteinsfeld hat doch Recht, unter gewissen Umständen ist so eine Oberkirchenbehörde doch eine vortreffliche Einrichtung, und es dürste sich manchmal der Mühe lohnen, für sie eine Lanze zu brechen. Was Schmeichelei, was Wahrheit, «ir leben im neunzehnten Jahrhundert! Wir haben noch einen kurzen Gang mit Herrn vr. E. zu machen, der uns in der That sauer an-