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Der Israelit · 1863-12-02 · Heft 48 (2.12.1863) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 48 (2.12.1863)
Date
1863-12-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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SS5 Zeitungsnachrichten u. Correfpsndelyen. Deutschland Darmstadt, 20 Nov. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde eine Reihe von Beschwerden erledigt. Fast überall wurden die Ausschußanträge ohne jede Discussion und einstimmig, oder doch mit bedeutender Majorität angenommen. Von allgemeinerem Interesse war die Berathung über eine Beschwerde der Gemeinde Sickenhofen wegen Ortsbürger-Ansnahme, bei der es sich um einen in der Gemeinde heimathsberechtigten Juden handelte. Der Gemeinderath hatte die Aufnahme verweigert und sich dabei darauf gestützt, daß der Betreffende keinen guten Ruf habe. Unter Anderem hatte der Gemeinderath in einer Erklärung an das Kreisamt die Befürchtung ausgesprochen, daß, wenn dem Betreffenden die Durchsetzung seines Necurses gelinge, in Kürze sümmtliche Juden des Ortes seinem Beispiele folgen und die Ortsbürger-Aufnahme verlangen würden, „wofür Gott sein wolle, denn alsdann hätten sie die Judenpest in der so alten christlichen Gemeinde, und es wäre ihnen die größte Geißel aller Zeiten auferlegt". Weiter wurde bezüglich des Rufs des Juden wörtlich erklärt: „wie Bittsteller sich anschmiegt, kann ihm der Gemeinderath, im Einzelnen genommen, kein Lob spenden, die Juden sind bekanntlich ohnedieß Schlauköpfe und suchen ihre Vortheile durch allerlei Mittel und Wege zu erlangen". Das Kreis-Amt hatte sich durch diese „ch ristliche n" Bedenken des Gemeinderaths nicht abhalten lassen, die Ortsbürger-Ausnahme des Petenten zu verfügen. Ebenso wurde der vom.Gemeinderath erhobene Necurs vom Ministerium verworfen. Dasselbe geschah mit der bei der Kammer eingereichten Beschwerde nach längerer Discussion, bei der die Animosität und Intoleranz des Gemeinderaths gebührend gewürdigt wurde. (Fr. I.) Frankfurt a. M. (Privatmittheilung.) Dem durch seine vorzüglichen Arbeiten für das Feuilleton d. Bl. den Lesern Ihrer geschätzten Zeitschrift wohlbekannten Herrn A. Tendlau von hier ist die ehrende Auszeichnung zu Theil geworden, daß ihn das hiesige „freie deutsche Hochstift" „zur Anerkennung seiner Leistungen auf dem Gebiete der Sprachen - und Sittenkunde auf Vorschlag der Meisterschaft durch die Mitgliederschaft zum Ehrenmitgliede und Meister" ernannt hat. N. D. Bremen, 17. Nov. Die Senate der drei anderen Hansestädte sind jetzt ebenfalls darüber einverstanden, daß neben der bereits von der bremischen Bürgerschaft genehmigten Abänderung des Schlußsatzes des H. 8 der Ober-Appellations-Ordnung die Bedingung der christlichen Religion für den Kanzlisten und Gerichtsboten des Ober-Appellationsgerichts in Wegfall komme; daher fordert der Senat die Bürgerschaft auf, um für Bremen die vorgeschlagene weitere Aenderung des Z. 8 der Ober-Appellationsgerichts-Ordnung definitiv genehmigen zu können, ihre Zustimmung zu derselben zu ertheilen. (Wes.-Z.) Hamburg. (Hamburger Briefe an einen Freund.) Lieber Freund! Als Beweis meiner Bereitwilligkeit, Deinen im vorigen Briefe ausgesprochenen Wunsch zu erfüllen, Dir eine Schilderung der Verhältnisse der hiesigen Gemeinde zu liefern, mögen die folgenden Zeilen dienen, Unsere Gemeinde behauptet mit Recht den Beinamen einer ^7>p. Was Anstalten zur Hebung und Erhaltung des jüdischen Geistes, was die Bethätigung des jüdischen Wohlthäligkeitssinnes anbetrifst und selbst wie die Praxis des jüdisch rituellen Lebens hier geübt wiro, zeigt, daß diese Factoren derart sind, daß unserer Gemeinde nur wenige andere gleich kommen. Zu zahlreich sind daher die Momente, die sich mir als zur Mittheilung geeignet aufdrängen, und um Dir ein meinen schwachen Kräften gemäßes klares Bild zu liefern, muß ich Eines nach dem Andern schildern. Heute will ich zunächst dasjenige erwähnen und besprechen, was mir als der wichtigste Factor einer Gemeinde erscheint — die Schulen — die Leistungen der Gemeinde für die Heranbildung der zukünftigen Generation, das am besten belegte oder verwandte Capital einer Genoffenschaft. 1) Die Talmud-Thora, eine achtklassige Schule. Sie wird von der Gemeinde mit 6000 Mark pr. Anno dotirt, steht unter Oberleitung des Herrn Oberrabbiner Stern als Ephorus und 5 Direktoren. Sie um-

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