Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 48 (2.12.1863)
- Date
- 1863-12-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447089-2447136--02275-2457599- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- hazzan 1× ep/1004827
OCR text
593 wir übrigens bezweifeln), so sollte allerdings, da es Hauptzweck des Gesangs sein soll, diese Empfindungen sowohl beim Sänger als beim Zuhörer zu wecken, ersterer der Vorzug zuerkannt werden: jedoch nur unter der Bedingung , daß sie gegen das strenge Verbot der Nachahmung fremder Culte ^212 w-orri '->>20 pmd: v.-un (siehe ri"pp n"' u. 71^ V'Lv nicht verstoße. Da aber im Tempel zu M. im Kirchenstyle componirte Tonstücke gebraucht werden, überhaupt die daselbst durch die Intonationen des Cantors und Responsorien der Choristen bewirkten Antiphonien einen durchaus unjüdischen Charakter haben, so ist der Choralgesang alldort unleugbar eine schreiende vielstimmige Gesetzwidrigkeit. — Ueber den zusammengerollten Talith, das viereckige Käppchen des Cantors rc möchten wir schon die Augen zudrücken, aber sollen wir denn auch die Ohren verstopfen, da wir doch auch den Mund schließen müssen? — Und wo schließen! An Stellen, wo das Schweigen oder die bloße Lippenbewegung himmelschreiender Verrath gegen unfern Glauben ist, z. B. bei dem den Inbegriff unseres Glaubensbekenntnisses ausmachenden Schema des bei dessen Ausrufung unsere Seele sich gleichsam in Liebe zum alleinigen Gotte auflösen soll; bei dessen Ausrufung alle Fasern des Körpergewebes freudigbebend ihre Huldigung einmischen, und wir uns mit Freuden dem qualvollsten Märtyrertode zur Verherrlichung seines heil. Namens weihen sollen, da, da ist uns nicht gestattet, unsere Empfindungen laut werden zu lassen. — Das vom Herrn Rabb. S. H. F. vorgeschlagene Aushilssmittel, daß nämlich die Gemeinde mit dem Chor nach dem Takte consoniren soll, ist dem Oii'roprO: diametral zuwiderlaufend. Es ist nicht unsere Absicht, gegen den hochw. Greis in M. zu opponiren; er hat sich in einer traurigen Alternative befunden uud von den Nebeln das kleinste gewählt. Wir wollen blos unsere heilige Sache vertheidigen und die Gesetzestreuen vor Mißverständnissen bewahren. Die Behauptung, daß durch Gestattung des Chors der weitern Reform vorgebeugt werde, kann nur durch seltene, ausnahmsweise Fälle gerechtfertigt werden. Dem aufmerksamen Beobachter entgeht es nicht, wie sich gerade beim öffentlichen Gottesdienst am Meisten das bewährt. Zudem erwachsen aus solchen Neuerungen schädliche Jrrthümer; einerseits, daß die jüdische Religion modificirt werden könne und kein unantastbares abgeschlossenes Ganzes sei, was unsägliches Unheil anrichtet; andererseits, daß sie sich mit fremden Federn schmücken müsse, um doch Etwas zu scheinen, was ihr Ansehen schwächt, die Anhänglichkeit an sie lockert, die Ehrfurcht vor ihr vermindert, kurz, das Judenthum scheint diese fremden Stoffe nicht aufnehmen zu können, ohne eine allmähliche Auflösung oder wenigstens eine solche Umwandlung nach und nach zu erleiden, daß es dann aufhört Judenthum zu sein. — Der Allgütige erbarme sich unser! Simonides. Nachbemerkung der Redaction. Wenn uns der ehrwürdige Verfasser des vorstehenden Artikels, von dem wir jedoch gewünscht hätten, daß er das Gesagte mit seinem vollen Namen vertrete, vorwirft, daß wir unsere Ansicht über den sogen. Chorgesang bei Gelegenheit des Artikels in Nr. 44 d. Bl. nicht ausgesprochen , so thut er uns insofern Unrecht, als wir uns bereits häufig darüber ausgesprochen haben. Siehe Israelit l. I. Nr. 10 S. 119, 111. I. Nr. 25 S. 195 u. a. a. St. Um nun aber jeden Vorwurf zu vermeiden, wollen wir in Folgendem unser Dafürhalten in Bezug auf den betreffenden Gegenstand darlegen: 1) Wir halten den sogen. Chor-Gesang für erlaubt : a. wenn er nichts als eine ästhetische Ausbildung des alt-jüdischen Instituts von Chasan und Meschorerim ist. Hiebei kann von Nachahmung eines fremden Cultus nicht die Rede sein, sondern nur von der Verschönung eines der Synagoge ureigenen Instituts. Es findet demach das Verbot hier keine Anwendung. (Vergl. Aboda Sara 11a, Sanhedrin 52 5 und die einschlägigen Poßkim) U. wenn alle Kirchenmelodien, Opernmelodien ec. streng ausgeschloffen sind. (Vergl. Orach Chajim 53. 25, M. A. z. St.) 2) Wir halten den Chor-Gesang für unerlaubt: a. wenn er eine solche Ausdehnung gewinnt, daß die Nachahmung dadurch ersichtlich wird; K. wenn er Choräle singt, wie solche in nichtjüdischen Bethäusern gebräuchlich sind; e. wenn Frauen oder Mädchen Mitwirken. 3) Wir halten den Chor-Gesang für unangemessen: a. wenn er solche Gebetstücke singt, die sonst die Gemeinde laut betet: wie Schema Jisrael, Keduschah, Amen Jehe Schme rc., weil dadurch die Gemeinde veranlaßt würde, entweder zu schweigen oder milzusingen, was Beides unstatthaft ist; k. wenn er durch Wiederholungen Gebetstücke verunstaltet oder ihren Sinn entstellt. 4) Wir halten den sogen. Chor-Gesang für angemessen bei Gebetstncken wie Lecha Dodi, Jigdal, Schir Hajichud rc. 5) Ob es zweckmäßig sei, den sogen. Chor-Gesang einzuführen oder nicht, läßt sich nicht mit Bestimmtheit aussprechen, da hierüber locale Gründe zu entscheiden haben.