Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1863)
- Date
- 1863-11-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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577 SynagogenordnvUg beharren, während die Gemeinde Stuttgart davon abweichen darf? Man kann also das Gesetz beseitigen, wenn es gilt auf dem Wege der Reform weiter zn gehen, nicht aber, um zum gesetzlichen Judenthum zurückzukehren. Der Inhalt dieser Synagogenordnung war aber am allerwenigsten geeignet, dieses Gefühl zu mildern. Das Verbot des Talis (Gebetmantels), die Brandmarkung der Tephilin (Gebetnemen), die Einführung der Orgel, welche allmählich den ganzen Kultus in myüdicher Weise umformen nluß, endlich eine Art der Thoravorlesurrg, die nur ein Wahnsinniger erfinden konnte, das Alles zeigte uns, welches Ideal von einem jüdischen Gottesdienst den Leitern unserer religiösen Angelegenheiten vorschwebt. Dazu kam noch, daß die Gemeinden des Landes nicht lange im Zweifel darüber blieben, ob auch sie das Glück genießen dürfen, die Stuttgarter Synagogeneinrichtungen nachzumachen; denn sie wurden durch die Rabbinate eingeladen, dieselbe ebenfalls einzuführen. Doch das Alles verschwand gegen einige Vorgänge bei der Einweihnngsfeier. Der Herr Kirchenrath schloß seine Weiherede mit den Worten: „Stuttgart ist unser Jerusalem" und sagte sich somit von dein Glauben an Israels Zukunft los, der Zukunft Israels, die, wie die große Mehrheit der Israeliten Württembergs glaubt, doch noch Edleres bringen wird, als das Recht Kaufläden zu öffnen und Fabriken anzulegen, ein Glauben, der Daniel nicht hinderte, der treueste Minister des Königs von Persien zu sein und der keinen Israeliten Württembergs hindern wird, ein treuer Unterthan unseres allergnädigsten Königs und Herrn zu bleiben. Als bei dem Festmahle der Assessor der Oberkirchenbehörde einen Toast auf das moderne Judenthum ausbrachte, der wie ein „nieder mit dem traditionellen Judenthum" lautete, so daß selbst anwesenden Laien das Blut in die Wangen stieg, da klirrten auch die Becher unserer Rabbinen, keiner hatte ein Wort für die geschmähte Mutter; einem christlichen Biedermanne, dem Direktor der Oberkirchenbehörde, Herrn Oberregierungsrath v. Schmidt überließen sie es, deren Ehre mit den Worten zu retten: Meine Herren, ich trinke auf den Geist des alten Judenthums s- Diese Vorgänge, diese Verhöhnung des Judenthums durch seine eigenen Leiter mußte nothwendig jedem gesetzestreuen Israeliten die Frage in den Mund l^en: Wohin kommen wir? Aber — unbegreifliche Langmuth — wiederum kerne That, nur Klagen und Seufzer." Nachdem nun der Verfasser die in Nr. 49 des dritten Jahrgangs und in No. 11, 34 und 35 des laufenden Jahres in diesen Blättern erschienenen, die religiösen Zustände Württembergs betreffenden Aufsätze reprvducirt hat, schließt er mit folgender Aufforderung : Liehe- Glarchftisbrüder! Der Zweck vorstehender Auseinandersetzung ist, Euch damit bekannt zu machen, was wir bis jetzt zur Rettung unserer heiligen Religion gethan haben und noch - zu thun beabsichtigen. Denn diese Worte muffen zu Thaten werden, wenn sie einen Werth haben sollen; unsere Thaten aber dürfen nur streng gesetzlich sein. Darum werden wir jetzt eine Eingabe an das K. Kultministerium und die hohe Abgeordneten-Kammer ausarbeiten und solche Euch zukommen lassen, in der Hoffnung, daß Ihr Euch durch zahlreiche Unterschriften betheiligt. Mau wird Euch abhalten wollen, laßt Euch nicht beirren. Wenn man von der Kanzel gegen imser Vorgehen herunter donnert, so erinnert Euch, daß man da auch schon herunter gerufen hat: Stuttgart ist unser Jerusalem.' und vergesset nicht, daß die Leute, welche die Kanzel in ihrem Besitze haben, sich bei der Frage irriger Weise wegen ihrer Existenz sehr interessirt glauben. Wir sagen, irriger Weise; denn wir-kämpfen nicht gegen Personen, sondern gegen ein gefährliches System. Man wird den Schreiber dieser Blätter und Euch, wenn Ihr ihm folget, als Finsterlinge und ungebildete Dummköpfe beschimpfen, bekümmert Euch nicht um das. Wir lesen im ersten Abschnitt des Orach Chajim; rrdi 8^271 '-'dp Man dürfe sich nicht schämen, wenn man ob seiner Treue gegen das göttliche Gesetz verhöhnt werde. Wie sehr würdet Ihr Euch betrüben, wenn Ihr mit ansehen müßtet, daß man das Vermögen, das Ihr für Eure Kinder mit Schweiß errungen und erkargt habt, Verschwendern zur Verwaltung übergibt. Nun, unsere heilige Thora, das Erbe der Gemeinde Jakobs, das unsere Väter mit ihrem Blute erkauft haben, ist Leuten zur Verwaltung überantwortet, die es für werthlos erachten, vergeuden, täglich mit Füßen treten — und Ihr wolltet schweigend zuschen t Darum lastet keinen Grund gelten, der Euch abhalten könnte, mit uns für die heilige Sache einznftehen; seid dem Gesetze gehorsam, so lange es bestehet, rüstet Euch aber zum Kampfe mit allen erlaubten und ehrenhaften Mitteln, daß es zeitgemäß verbessert werde; das Recht zur Hoffnung, daß dieses geschehen werde, gibt uns sowohl unsere wohlwollende Staatsregierung als auch die freisinnige hohe Kammer der Abgeordneten; mehr denn je ist es jetzt Zeit, den heiligen Streit zu eröffnen: Ps. 119. 126." Möge der Allgütige dender Erhalrung unserer heiligen Religion gewidmeten Mühen ein glückliches Gelingen geben!