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Der Israelit · 1863-10-14 · Heft 41 (14.10.1863) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 41 (14.10.1863)
Date
1863-10-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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500 bannen, heißt nichts Anderes als die Kinder demJudenthume entfremden, und all der sogenannte systematische Religionsunterricht ist nicht im Stande, auch nur ein Fünkchen von dem Lichte zu ersetzen, das die heiligen Bekenntnißschrüten des Judenthums, in der Ursprache geschrieben, ausströmen. Heil und Segen darum dem gesinnungstüchtigen, beruftstreuen jüdischen Jugendlehrer, dessen eifrigstes Bestreben es ist, die seiner Obhut anvertrauten Nachkommen unsrer heiligen Stammväter, die dereinstigen Träger des göttlichen Berufes Israels, mit dem Wesen und Inhalte des Judenthums derart bekannt zu machen, daß sie selbstständig aus der ewig lautern Quelle zu schöpfen vermögen, Heil und Segen dem gesinnungstüchtigen, berufstreuen Rabbiner, der die seiner Aufsicht und seinem Einflüsse unterstehenden Lehrer in diesem heiligen Streben anzuenern und zu fördern sich bemüht! — Im höchsten Grade betrübend aber ist es, wenn Rabbiuen und Lehrer den hebräischen Unterricht aus der Schule mehr und mehr zu verbannen bemüht sind, wenn sie unter den Juden ein Laienthum schaffen wollen, so daß die völlige Unwissenheit in religiösen Dingen sich von denen bethören lassen muß, die nur gar zu gern die Religion Israels zu einem bloßen Brot- und Fachstudium Herabdrücken möchten — sei es, um das eigene Ansehen mehr zu heben, oder auch um die eigene Blöße besser verdecken zu können. Wo Solches versucht wird, wo man das Erlernen der hebräischen «spräche und das Studium der heiligen jüdischen Bekenntnißschciften, namentlich des Pentateuch, aus der Schule verdrängen will — da mögen die Gemeinden, da mögen namentlich die Eltern auf ihrer Hut sein: man will ihren Kindern das heiligste Erbtheil Israels rauben, man will sie der R ligion der Väter entfremden; aber die Lehre, die uns Moscheh befohlen, sie wird trotz aller gegenteiligen Bemühungen ewiglich das Erbtheil der Gemeinde Jakobs bleiben. Darum nur Muth und Ausdauer, ihr wahrhaft edlen Rabbiner und Lehrer Israels; der Schaden, den die Gegner anrichten, kann so groß nicht sein, wie der Segen, der unter Euren fleißigen Händen erblüht, Ihr gottgefälligen Pfleger des hoffnungsreichen Baumes unserer Zukunft! Der proponirte Umbau der Synagoge zu Worms. (Fortsetzung, siehe Nr. 36.) ir. An dem Krankenhause zu Worms hat die ri"a. noch von früher her ein gewisses Anrecht, weil dieses Gebäude als Schenkung von dieser Brüderschaft an die Verwaltung des Krankenhauses übergegangen ist. Dieses Anrecht besteht nun darin, ein Mal im Jahr, am Fasttage der Brüderschaft, die Synagoge des Krankenhauses zum Gottesdienste zu benutzen. Nun ereignete sich aber einmal das Schreckliche, daß die Mitglieder des Vereins, nachdem sie Schabuoth-Nacht „gelernt" hatten, in der Frühe sich die Synagoge des Krankenhauses öffnen ließen und daselbst das Morgengebet abhielten. Dieses Criminalverbrechen konnte aber einer der Herren Verwalter des Krankenhauses nicht ruhig Vorbeigehen lassen, ohne für die durch das eigenmächtige Benutzen der Synagoge verletzte Amtswürde einzutceten: das Verbot erging an die Oekonomie des Hauses, niemals wieder ohne Erlaubniß die Schlüssel der Synagoge zur Benutzung derselben herzugeben. — Welchen irgendwie plausibeln Grund schützte man denn für die Verweigerung vor? Ein Gottesdienst im Krankenhause störe die Kranken. Obgleich in sehr vielen Gemeinden in Krankenhäusern Gottesdienst abgehalten wird, und die Sanitütspolizei noch keine Veranlassung gefunden hat, gegen die Störung und die Beunruhigung, welche die Kranken davon erführen, einzuschreiten — hilft nichts, in Worms stört's. Mit dem einmaligen Protest, welchen einer der Herren Verwalter gegen die Abhaltung des Gottesdienstes in der Krankensynagoge einlegte und dem für den Protest angegebenen Grunde ist also für alle Zeiten, wenigstens so lange eine gleichgesinnte Verwaltung an der Spitze steht, das Schloß vor die Synagogenthür gelegt und kann nicht davon die Rede sein, diese Synagoge als Aushilfe für die hohen Feiertage zu benutzen. Wenn man aber dem Benehmen der Krankenhaus-Verwaltung auf den wahren Grund zu kommen sucht, so ist man versucht nnzunehmen, daß diese ganz im Einvernehmen mit dem Gemeinde-Vorstand handelt, oder daß sie vielmehr letzteren unterstützt. Dem Gemeinde-Vorstand ist es darum zu thun, die alte Synagoge zu erweitern, er will kein Betlokal zur Aushilfe, die Krankenhaus-Verwaltung gibt die Krankenhaus-Synagoge nicht her, damit kein Lokal zur Aushilfe vorhanden fei, und der Vorstand, weil angeblich die alte Synagoge für die jetzige Gemeinde zu klein sei, zum Umbau genöthigt scheint. Versuchen wir es nun dem Grunde näher auf die Spur zu kommen, wir werden finden, daß hinter dem beabsichtigten Umbau mehr als die Abhilfe eines Uebelstandes, der Ueberfüllung an den hohen Feiertagen, steckt. III. Wenn vor einiger Zeit ein Correspondent aus Worms in der Ztg. d. Judenth. die Hoffnung ausspricht, daß der Umbau der Wormser Synagoge bald vollendet sein werde, mit dessen Realisirung die Einführung der Reform des Gottesdienstes verknüpft sei:

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