Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1863)
- Date
- 1863-09-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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458 Polen) über den in hiesiger Provinz herrschenden Mangel an Reformlust auf dem Gebiete des Cultus. Es hat wahrlich den Anschein, als läge bei diesen Herren der Reform der ganze Schwerpunkt der Religion in der Ausübung, resp. Jnscenirung eines guasi „geregelten" Gottesdienstes, während doch nach dem Ausspruche eines unserer Gesetzlehrer (io kirLö ^Kotd) das Gebet nicht als pflichtmäßig obliegende Aufgabe, sondern lediglich als Erguß eines um Gnade und Barmherzigkeit flehenden Gemüths angesehen werden soll. Der „geregelte" Gottesdienst jedoch trägt nicht nur den Charaktar einer regelmäßig wiederkehrenden musikalischen Leistung, sondern erscheint sogar als theatralisches Gepränge, indem anstatt der Andacht und rührenden Stimmung, die er anregen, resp. erhöhen soll, dieselbe bei den Musikkennern in kritische Aufmerksamkeit auf die Leistungen der Mitwirkenden, bei den Nichtkennern in einfachen Genuß der gebotenen Gesang-Vorträge übergeht. Es ist in der That auffallend, daß die Reformer ihr ganzes Augenmerk auf die äußere Form des Gottesdienstes richten und unaufhörlich mit Schrift und Wort dafür kämpfen, gleichsam als wäre der Gottesdienst, wie er bisher üblich gewesen, nur ein Wirrwarr barbarischer Töne und Laute und unseres veredelten Zeitalters unwürdig. Betrachten wir nur flüchtig die in dem gu. Referate erwähnten Aeußerungen. Was den dort bitter getadelten Singsang betrifft, so ist dies am Ende nur Geschmackssache und cke ZuLtiduo rc., so daß darüber nicht zu rechten ist. Uebrigens ist dieser Singsang durchaus kein wesentlicher Bestandtheil eines religiösen Gottesdienstes und ist unbeschadet des orthodoxen Sinnes vieler Gemeinden in deren Synagogen stillschweigend beseitigt worden, wie z. B., in den beiden Hauptsynagogen Posens, der alten und neuen Betschule. Musik oder Gesang gehören eben, wie gesagt, durchaus nicht unbedingt zum Gottesdienste und ob es nun Singsang oder Musik heißt, beides ist entbehrlich. Ob es nun aber gerade die Religion fördern heißt, wenn man von diesem Singsang zu geregelter Musik und Orgelklang übergeht und oen Allmächtigen in regelrechten Dur- und Moll-Tönen um Gnade und Segen anfleht, dies zu beurtheilen ist nicht unsere Sache. Was nun die Einrichtung des Gottesdienstes seinem innern Wesen nach betrifft, so würde es unseren heutigen Weisen schwerlich gelingen, passendere und an Form und Inhalt vorzüglichere Gebetstücke abzufassen und in angemessenere Ordnung zu bringen, auch uachzuweisen, daß diese Gebete und deren Ordnung so ganz verwerflich seien. Wie übrigens praktisch von ihnen anerkannt ist, liegt ihnen an den Wochentagsgebeten eben nicht viel und lasten sie in dieser Hinsicht der Barbarei freien Lauf, indem sie den Wochentagsgottesdienst ganz ignoriren, wahrscheinlich weil nach ihrer Theorie der Allmächtige nur an Sabbat- und Festtagen geregelt angebetet werden will und an Wochentagen sich mit dem alten Schlendrian begnügt oder ganz und gar kein Gebet empfängt. Es ist nämlich männiglich bekannt, daß gerade die eifrigsten Förderer der gottesdienstlichen Reformen diesen Gottesdienst nicht im Entferntesten beachten und auch den geregelten Gottesdienst nur dann besuchen, wenn sie gerade Appetit nach einem Ohrenschmause haben, als welchen sie denselben ansehen. Auch hierüber ist nun weiter nicht zu rechten, da diese Zeilen keine Polemik tm Allgemeinen, sondern nur eine Besprechung des gu. Referats enthalten sollen. Die Aeußerung nun, daß in der Synagoge nur dann Ruhe herrsche, wenn zur Mizwothauction geschritten wird, soll yuasi eine Taktik sein, womit Referent seine Gegner von zwei Seiten angreift. Wir wollen übrigens hoffen, daß er damit nicht die Synagoge im Allgemeinen, sondern eben nur eine einzelne Gemeinde im Auge hat, denn es wäre krasse Ignoranz, wenn er behaupten wollte, das Plaudern während des Gottesdienstes sei dem orthodoxen Juden gestattet nach dem Grundsätze: was nicht verboten ist, ist erlaubt. Leider ist dies ein Uebelstand in unseren Synagogen, der schon vor Jahrhunderten und von allen Autoren in den strengsten Ausdrücken gerügt und verpönt und immer noch unausrottbar ist, möge das Bethaus Synagoge oder Tempel heißen; dann möge sich Referent durchaus nicht schmeicheln, daß der „geregelte" Gottesdienst auch andächtige Stille involoire. Mit Nichten! und sollte ihm dies nicht wahrscheinlich sein, so möge er den Tempel der ihm zunächst gelegenen Reformgemeinde besuchen, wo er finden wird, daß während des Chorgesanges, der doch den Hauptbestandtheil des geregelten Gottesdienstes bildet, dasselbe gemüthliche Geplauder herrscht, wie in einer Synagoge des ältesten Schlages und sogar in so fern noch stärker, als der volltönende Gesang das Plaudern recht