Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 36 (9.9.1863)
- Date
- 1863-09-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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442 gion zu sorgen und nachzuweisen, daß dies in einer nach dem Erachten des jüdischen Geistlichen ihrer Gemeinde ausreichenden Weise geschieht. Z. 20. Armenwesen. Die Juden gehören an den Orten, wo eine besondere jüdische Armen-Commüne bisher nicht bestanden hat, gleich anderen Einwohnern zur Distrikts-Ar- .nen-Commüne und haben gleich den übrigen Mitgliedern ihre Beiträge zu leisten An denjenigen Orten, wo die Juden bisher eine besondere Armencommüne gebildet haben, behält es einstweilen bei der bisherigen Einrichtung sein Bewenden, doch soll es der Regierung Vorbehalten bleiben, eine Vereinigung der jüdischen mit der christlichen Armencommüne, sobald solches den Umständen nach thunlich erscheint, zu verfügen. tz. 21. Beerdigung. Die Juden sind auf einem jüdischen Beerdigungsplatze zu bestatten. Im Uebrigen verbleibt es hinsichtlich der Beerdigung derselben bei der Verfügung vom 13. September 1804, dem Patent vom 27. Juli 1811 und dem Kanzeleischreiben vom 2. Junuar 1813. H. 22. Aufhebung älterer Bestimmungen. Alle früheren mit den Vorschriften dieses Gesetzes in Widerspruch stehenden allgemeinen nnd besonderen Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. Wornach sich allerunterthänigft zü achten. Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen nnd vorgedruckten Jnsiegel. Gegeben auf Sk odsborg, den 14. Juli 1863. T'reätzrLL R. (V-) C. Ha«. --- Der proponirte Umbau der Synagoge M Worms. Bo« vr. 4. 8 ul« d sek. (Fortsetzung.) II. Sehen wir uns nun dennoch um, ob es gar keinen andern Ausweg für die Synagogenbesucher an den hohen Festtagen Platz zu gewinnen gibt, als Hand an das Gebäude selbst zu legen und dasselbe durch einen An- und Vorbau zu erweitern. Es muß hier sogleich bemerkt werden, daß man für den Umbau der Synagoge 30,000 Gulden ausgeworfen hat, und es muß festgehalten werden, daß man diese 30,000 Gulden ausgeben will,, um für höchstens drei Tage im Jahre — man merke: drei Tage! — einen größern Raum zur Abhilfe der Ueberfüllung zu gewinnen. — Ich erlaube mir hier nun zu zeigen, daß man, wenn es dem Vorstande wirklich nur darum zu thun wäre für die hohen Festtage mehr Raum, für die Synagogenbesucher zu gewinnen, man dieses mit Ersparniß von vielem Gelde und Schonung der Synagoge erreichen könnte. Zugleich muß ich aber bemerken, daß es mir nicht hauptsächlich darum zu thun sei, dem Vorstande der Wormser Gemeinde zu zeigen, wie er Geld sparen könne, denn dazu bin ich als Nicht-Wormser gar nicht befugt, aber befugt bin ich zu zeigen, daß es andere Mittel und Wege gibt, als die Synagoge zu verunstalten und ihr das Historisch-Antike zu nehmen; denn die Synagoge in ihrer Integrität zu erhalten, ist nicht allein Interesse der Wormser Gemeinde, auch nicht allein Interesse der ganzen deutschen Judenheit, die in derselben ein Monument ihrer Geschichte besitzt, sondern Interesse des gesummten Deutschlands, das in ders-lben noch ein Stück alter Baukunst aufzuzeigen hat. Wenn ich also, von diesem Gesichtspunkte ausgehend, Vorschläge machen werde, welche die alte Synagoge zu schonen zum Zwecke haben, so darf es mir auch nicht übel genommen werden, wenn ich zugleich gelegentlich darauf Hinweise, daß mit der Realisirung derselben zugleich ein Geldersparniß verbunden sei. Doch zur Sache! An die Westmauer der Synagoge stößt die Raschistube, welche das ganze Jahr geschlossen bleibt und nur Fremden zur Besichtigung geöffnet wird. Ich glaube nicht, daß es gegen den Geist und den Sinn des großen Gelehrten, der eine Zeit lang in diesem Zimmer lehrte, verstoßen würde, wenn man diese Stube, statt sie das ganze Jahr leer und unbenutzt zu lassen, zu einem heiligen Zwecke verwenden würde. Würde man dieses Zimmer durch Niederlegung eines Theiles der dasselbe von der Synagoge trennenden Mauer mit der Synagoge verbinden, so hätte man für die Synagoge einen Raum für mindestens 40 Personen gewonnen, welcher mehr als eine genügende Aushilfe für den stärkeren Besuch der drei hohen Festtage wäre. Man hätte somit die Synagoge in ihrer Gesammtheit erhalten und brauchte, wie Fachmänner und Kenner versichern, statt 30000 Gulden nur 3000 Gulden zu verausgaben. Wenn man durch diese Verbindung den Charakter der Raschistube als Sehenswürdigkeit beeinträchtigt glaubt, so könnte man ja auch durch eine Thür das ganze Jahr hindurch die Verbindung abschließen, nur an den