Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 35 (2.9.1863)
- Date
- 1863-09-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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M suchen und da den Relvekt zu findm, den ihnen sonst MstäM M ^' - - l"' " DUrch'wa^HMe aüch die MrMchtttBehöM AchtuM' eMeMst sollM, ÄoV siM M MsmMe^KtzvLMWkriM EMM? - n ,, n ' Sie HÄ'Än ' ebMfd rattvnalisttsches als pädagogisch fast unbrauchbares Spruch- und Religionsbuch herausgegeben, wie, ML M dutzendweise ohne Oberkirchenbehörde haTen kamt; ft? yät mit Verkennung aller Verhältnisse ein für prot. Kirchen brauchbares Gesangbuch zusammenaGoppP, datz'Man als Makulatur ausbietet. Dies Alles um viel Geld. Die von ihr geschaffene sogenanvte Syüägogenordnung ist nicht bester als alle Akte der Reformer auf diesem Gebiete, nur viel oberflächlicher M> grNndsätzloser. Sie hat den jüd. Strafgefangenen am Habbat zu arbeiten erlaubt und dafür von einem käth. Abgeordneten den Ausdruck der Entrüstung hiyyehmesi müsten und — wie wichtig*) — sie hat das Wannenbad für rituell genügend erklärt. Sie hat aber auch, damit wir nicht übersehen, was sie ja gethütt hat, sie hat die Bildung — wir streiken die religiöse Bildung der Lehrer ganz und gar vernachlässigt: Die Schmamtszöglinge werden ins Seminar ausgenommen ohne daß auch nur tz esrag 1 würde , iob sie hebr. lesen können. Sie erhalten jetzt täglich eine Stünde — vor noch nicht langer Zeit viel weniger — hebr. Unterricht, und kommen so ins Amt, ohne einen Vers ordentlich übersetzen zu können, geschweige eine Stelle in Naschi oder Mischna. Es versteht sich von selbst, daß die Leütchen ebensowenig LiÄe zum Zvdenthnm mitbringen, als map ihnen Kenntniß deffelben verschafft — der Pep jungen Lehrern eigene Dünkel, den ste Mt ihrer JMorapz verbinden , macht sie den Gemeinden oft geradezu unerträglich. Auf solchen Leuten beruht die Zukunft des wärt. Judenthums und wie ein Alpdruck lastet stuf UND die Sorge, was werden sie gus Mseru Söhnen und Enkeln machen! M so bHchäffssyen Lehrern ist es eigentlich gleichgiltig, ob die Gemeinden sie wählen, oder die chriU. Schulbehörde sie schickt — sie köynen, ohne es eigent- W verschuldet zu haben, HM Wgahe sticht genügen, W her Wemvetg M Httrn'der HeeWüar^ verwildert unter ihren Händen. k - nn In gleichem MäM war die Obeickirchenbehörde "Nbesorat um die Rachvildunä Wcktiker Räbbister. ' gerüstete Behörde hätte müffen Rabbinen vött eurdpäischem Rufe bilden, statt steffyl ütttett Württemberg *) Ham. ,der Red.: Das ist leider nur zu wichtig; das ist seit Jahren seine Rabbinen vom Auslande. Unter ddn Ws Mletzl 'MgOellterr RlMmM'G M einziger Inländer, Änd dtefM hltt 'fichstußerdeMMistirfse 'und der UNterstütznng dtzr ObeMichenVehördö nm „AHtM fitze des ObfkUrMtzmns^^ aüsgedildet, «asuns näht hittdeU M' hoffen)' tt ' werde seistmsti ftommsst MM und Lehrer Ehre machen , und b«W Mev'der besten s fettt.: - '!«n - l?s -! .--r.jse.Ne» Wir fragen, ist es erlaubt, ist es erhört den GcmeindeN MWnen auszudrängen, über dttiMstettgiöftst Wandel man gM nichts weG, der MtftrNNNtz wegen gar nichts erfahren kann? Habest nicht dtsGeMÄMsi von jeher das Recht gehabtselbst im finfierstM MittMter, sich ihre Rabbinen zu «ähken, und Mt km Zettatter der MfklSrnntz', ' der Freikoit nennt matt diejenigen Finsterlinge, die sich gegen solche GAvisseNsbeherrfchrmg aussp-echen! Nein, Nicht Win sind» Obr skuranten — Schande ist es für fteifinstige Zränüersich zu Werkzeugen solchen Zwüttgs hÄzUgÄeN> Wir wissest Wohl, was wollest, ist Lüge und Verleumdung, wenn Man uns vorwirft, wir len keine Ordnung, wollest bas älte ParttcsuW M churwesen. Wir wollen gebildete, 'auch rst wMichem Wissen gebildete Rabbinen und Lehrer / wir firw veni Maate dankbar wenn er sie prüft und mnsttüchttae zuläßt; ob aber diese anch in ihrem Henen Fache) rabbinischen Wissen genügende Kenntnrffebesitzest, ob sie von einem RabHnen autorkfirt sind, der diesM Wissen auch den von uns ihm beigemeffenen WrrH beilegt, ob sie selber ans traditionell jüd. Boden stehest in ihrem Glauben und Lebest, oarüber glawen wir, steht uns auch ein Urtheil zu, bevor man stütz zwingt, sie als unsere Lehrer und Seelsorger astzuM kennen. Das Recht der Anstellung und - Bestätigung lassen wir genstdem Staate, das der Wahl und des Vorschlags gehört den Gemeinden, wie dies auch in ganz Deutschland der Fall ist. Wir wollen insbesondere die Landgemeinden vor dem Krebsschaden des m der Residenz herrschenden Unglaubens bewahrt wissen, des Unglaubens, der, wie die Quelle so auch die Frucht eurer hochgepriesenen Reform ist. Da nrM, wenn nicht Wunder geschehen, Stuttgart auch bet ebnem eintreterwen Personenwechsel eiwen Reformrabbi-- nen haben wird, so müssen wir dringend fordern, daß dem Rabbinen von Stuttgart kein EinMß auf diö religiösen Angelegenheiten des Landes gestattet «erlw. Dieses Verlangen wird sich von selbst erfüllen, 'wenn die Dberkirchenbehörde ganz und gar beseitigt wird. Mr wollen unfern Gemeindehaushalt gerne der Aufsicht der K. Behörden unterstellen; allein wir glaüden, es sei eine Cünseqstenz unserer Gleichstellung, daß diese Aufsicht nicht von Sdstr ^besonderu Behörde, sondern wie bei den andern Konfessionen von den K. KveisregieruNgen astsgeübt werde. Dadurch würde dWDberttrchenals BerwaltusttzÄbehörde rbestfo Überflüsfig, wie