Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 34 (26.8.1863)
- Date
- 1863-08-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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4S0 Auffassung des erwähnten h. Statthalterei-Erlasses richtig begriffen und verstanden. Nimm dir daher, verehrliches Publikum, und nehmet zumal ihr, jüd. Gemeindevorstände, euch an Oderrabb. L. ein Tempel! Seid nicht so arrogant, alles allein ohne Kommentar verstehen zu wollen, und höret aufmerksamen Ohres und offenen Sinnes zu, wie wir euch die Worte Sr. Unfehlbarkeit, des Herrn Löw, erklären und auslegen grerden, geleitet durch eine Studie aus der neuen Zeitgeschichte. Herr L. wollte eigentlich sagen, die Gemeindevorstände haben die Schulinspectorenfrage nicht in dem Sinne verstanden und aufgefaßt, in welchem er sie von ihnen verstanden und aufgefaßt gewünscht hätte; oder einfacher gesprochen, Herr L. bedauert vom Herzensgründe, daß die vorliegende Frage von den Vorständen bester verstanden wurde als er erwartet und gewünscht hatte Oberr. L., das große und lehrreiche Buch der Geschichte stets offen vor Augen habend, hat es noch nicht vergessen und nichts weniger als verschmerzt, daß Anno einundsechzig sein wohlangelegter Plan vereitelt wurde, ein Landeskomite einzusetzen, welches selbstverständlich unter seinem prädominirenden Vorsitze das ung. Judenthum der Kultur im Sinne L.'s entgegenführen und in dessen Mitte die alleinseligmachenden jüd. theolog. historischen Studien Ben-Chananja's zur praktischen Geltung bringen sollte. Ach! die gute Absicht wird ja immer verkannt! Und so waren die damals in Pesth versammelten jüd. Vertreter kurzsichtig genug, das gar zu offen am Tage gelegene Vorhaben L.'s sogleich zu durchschauen und darüber verdientermaßen den Stab zu brechen. Allein der Edle läßt sich in seinem Eifer für Wahrheit und Glauben nicht so leicht entmuthigen! Mit kühner Stirne leugnet er schlechtweg Thatsachen, die vor vielen Augenzeugen geschehen, oder schiebt sie Andern in die Schuhe, wartet zu, bis das Geschehene vergessen ist und er bei günstiger Gelegenheit den alten Plan unter veränderter Firma und mit mehr Vorsicht wieder einschmuggeln kann. (Schluß in der Beilage.) Schweiz. Bern, 4. August. Einen sehr wichtigen Beschluß faßte die Bundesversammlung in Entscheidung der aargauischen Judenfrage. Die aargauische Judenfrage hat ihre Schwierigkeiten, besonders wenn man sie mit juristischen Jnterpretationsspitzfindigkeiten behandelt. In der That aber besteht der Inhalt derselben doch nur in der Hauptfrage, ob der Aargau seinen Juden die politischen Rechte entziehen und dieselben als gemeindelose Vagabunden behandeln dürfe und ob der Bund dies geschehen lassen müsse,, ohne ein Wort mitsprechen zu können, mit andern Worten ob ein Confiikr im Sinn eines Eingriffes des Bundes in die Cantonalsouveränität vorhanden sei. Wir glauben, diese Frage verneinen und den Entscheid der Bundesversammlung unterstützen zu dürfen. Die Cantonalsouveränität besteht nicht darin, daß ein Canton thun darf, was er will, und am wenigsten darin, dem Bund den Mund zuzumachen. Der Bund hat aber das Recht, sich mit den Juden zu befassen, weil sie, wie Bundesrath Dubs überzeugend nachgewiesen, Schweizerbürger und schweizerische Heimathlose sind. Es fragt sich nun nur noch weiter, wie die Bundessouveränetät und die aargauische Cantonalsouveränität ihren widersprechenden Willen in Einklang setzen können. Wir denken: am besten, indem man in Minne sich bespricht und zu überzeugen sucht. Der Bund hat in dieser Sprache sich vernehmen lassen und sein Entscheid cassirt das aargauische Gesetz nicht; er ist also keine Verletzung, sondern ein Wort an die aargauische Volkssouveränität, über welches die letztere sich wohl besinnen darf, ob sie danach ihren Willen ändern soll oder nicht. Wir wollen in dieser Beziehung das Beste hoffen, nämlich, daß ein Canton, der den Ideen der Neuzeit stets offen war, der Schweiz den Makel ersparen werde, in religiöser Toleranz hinter allen, aber auch allen wirklich gebildeten Völkern, katholischen wie protestantischen, zurückzustehen. Brieftaste« der Redaktion. Herrn I. R. in Br.: Lediglich Mangel an Raum läßt die Pause so groß werden. Sie empfangen bald Brief. Herrn W. diene zu wissen, daß uns seine Arbeit willkommen sein wird, daß wir aber über die Aufnahme Nichts bestimmen können, bis wir sie gelesen haben werden. — Herrn W. St. in Laupheim: Eine so öffentliche Zurechtweisung halten wir unter den bestehenden Verhältnissen für durchaus unangemessen. Verantwortlich«- Redaktion: Vr. Lehm«»». — Verlag der Le Roax'fchrn Hofbuchhandlung. — Druck »on I. GottSleben in Rain,