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Der Israelit · 1863-08-19 · Heft 33 (19.8.1863) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 33 (19.8.1863)
Date
1863-08-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Dllen, welcher der regierungsseitigen Bestätigung bedarf. Die Stimmröchle in Kirchen- und Schulsachen ruhen, so lange der Grundbesitz sich in den Hände» eines Juden befindet. (Fortsetzung folgt.) Orthodor-rsr. HL-tlsnstrll. Durch Hrn. Popper in Wreden (Ln Westphalen) : S. S. Auerbach u. Sohn 1 Thlr.; I. Auerbach 20 Sbgx., Bnd. Auerbach 10 Sbgr.; B. Cohen 5 Sbgr.; aus Ahaus: A. Löwenstein 10 Sbgr.; Jos. Cohen 15 Sbgr.; Dav. Gumpertz 5 Sbgr.; Mos. van Geldern 5 Sbgr.; Herz 2 Sbgr. 6 Pf.; zusammen 3 Thlr. 22 Sbgr. 6 Pf. — 6 fl. 33 kr. Gesammtsumme 8417 fl. 24 kr. Kru jidiüher Armen- und PilMwohmmgeu in Jerulslem. Durch Distriktsrabb. Aron Simon Flamm in Welbhausen 6 fl. 40 kr.; davon sind bei der/Hochzeit des Herrn L. ZK lein aus Gnadstad L gesammelt worden 5 fl. 42 kr. — Durch Herrn Lehrer Goldbach aus Heßdors: gesammelt bei der Hochzeit des Abraham Winnheimer von Adelsberg und Veilchen Schild von Heßdorf 8 fl. 12 kr.; abz. Porto 7 fl. 56 kr. Zeitungsnachrichten u. Correspondeiyen. Deutschland. Frankfurt am Main. (Gesetzgebende Versammlung.) Der dritte Gegenstand der Versammlung war eine Creditforderttug von 13,061 fl. zum Ankauf von 7 Häusern in der Judengaffe. Die kurze Beschreibung dieser 7 Hauser gewahrte einen flüchtigen, aber genügend abschreckenden Einblick in die Verhältnisse, unter denen diese Gaste entstanden sein mochte. Es find da „Hauser" verzeichnet von 7 Fuß, 7H> 8 Fuß Breite, eins das oben 16 Fuß, unten nur 5 Fuß Breite hat und zur Hälfte über den Durchweg näch einer dahinter gelegenen Behausnitg steht, N. f. w. ' Der BerwiÜigung der beantragten Summe wurde jedoch, wie früher, so auch heute wieder der Beschluß beigefügt, daß diese.Häuser um eine aflmählige Entvölkerung der Judengaffe herbeizuführen, nicht weiter vermiethet, noch zu sonstigen Zwecken verwendet werden sollen. Frankfurt, 4. Aug. In der in der gestrigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung zur Vorlage gekommene Gesetzesvorlage, Aenderung unserer Verfassung betr., heißt es unter Anderem: Die bisher noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte der Staatsbürger israelitischer Religion und der Bürger der Landgemeinden sind aufgehoben. Frankfurt, 10. August. Der neu erwählte Rabbiner der hiesigen israelitischen Gemeinde, Herr Dr. Abraham Geiger, ist gestern in unserer Stadt eingetroffen, und wird am nächsten Samstag seine Antrittsrede halten. Hamburg, 6. August. Das letzte holsteinische „Gesetz- und Ministerialblatt" bringt unter anderen Gesetzen und Verordnungen auch das von unserer Ständeversammlung angenommene Gesetz, betreffend die Verhaltniffeder Juden im Herzogthum Holstein. (Siehe oben.) Die Emancipation der Juden ist damit bei uns durchgeführt. Das Gesetz besteht aus zwei Titeln, von denen der erste die persönlichen und Jurisdictionsverhältniffe der Juden betrifft, und der zweite von der Religions- und Gemeindeversaffung derselben handelt. Nach den in den: letzteren Theile enthaltenen Bestimmungen sollen alle in Holstein wohnenden Juden Mitglieder einer jüdischen religiösen Gemeinde sein, für die ein eigener Geistlicher allerhöchst ernannt, die Gemeindevorsteher aber von den Gemeindemitgliedern frei gewählt werden sollen. In allen übrigen Verhältnissen find die Juden Angehörige derjenigen Commünen, innerhalb deren sie wohnen, und haben gleiche Rechte und Pflichten mit den übrigen Commune-Mitgliedern. Sie sind von keinem Berufe oder Geschäftsbetriebe ausgeschlossen und können sich denselben ohne erschwerende Bedingungen und besondere Lasten erwählen; sticht minder können sie alle Aemter, communale wie landesherrliche, richterliche und administrative bekleiden, mit Ausnahme derjenigen, welche die Angelegenheiten der christlichen Kirche und Schulen betreffen. Sie: können innerhalb ihrer Gemeinde eigene jüdische Schulen begründen, aber auch ihre

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