Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 32 (12.8.1863)
- Date
- 1863-08-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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3S5 dern besetzt und bei nicht ganz Armen mit Silberstickereien an dem Theile verziert ist, welcher über den Kopf genommen wird. Der Betende hüllt sich Anfangs ganz in dieses Gewand ein, schlägt mit den über die Schulter genommenen Enden rechts und links mit Verbeugungen gegen Sonnenaufgang und legt dann'die bekannten Gebetriemen an. So ausgerüstet beginnt er einherschreitend (?) sein Gebet, läßt sich nicht stören, wenn auch laute Unterhaltung seine Worte durchkreuzen, ja, wirft gelegentlich auch seine Meinung in die Unterhaltung hinein. Dieses Gebet dauert meistens eine halbe Stunde. Die Gesetze für die Reinigungen und Waschungen werden zwar auch gehalten und sind immerhinfür die polnischen Juden ein wahrer Gottessegen -, allein trotz derselben kommen sie dennoch fast im Schmutze um. Selbst bei den reichsten Leuten in den Städten sieht es keineswegs sauber aus, und Ungeziefer ist überall. Uebrigens ist ihnen die Unsauberkeit zu verzeihen, denn ihre christliche Umgebung steht in Bezug auf Schmutz und Nachlässigkeit im häuslichen Wesen ihnen vollständig gleich; es gibt kein Volk, wo die Unreinlichkeil auch heute noch größer ist, als bei den Polen. Aus manchem Edelmannsrock sieht man oft die bleiche Gestalt eines Jnsektchens, das man bei uns nur dem Rainen nach kennt, und jeder Reisende in Polen wird von dieser wirklichen Landplage erzählen können. (Fortsetzung folgt.) Anzeigen Unsere direkt bezogenen Eorsicaner und Corfuer Paradiesäpfel, in Originalkistchen zu 2'> Stück, so wie grüne und trockene Palmen empfehlen wir hiermit mit dem Bemerken, daß wir bei unserem umfangreichen Verkehr in diesen Artikeln, bei reellster Waare billige Preise stellen vermögen. Lifsa, Prov. Posen, August 1863. L. fU«// Söhne, Südfrucht-, Spirituosen- H Wein-Grsß-Hundlnng. Das Inserat des Herrn Dl-. Lorje in Nr. 18 des Jsr. hatte uns veranlaßt, den Vorsatz, gegen die in der sogenannten General-Versammlung des Colonisations-Vereins gefaßten Beschlüße und namentlich gegen das Verfahren des Herrn vi-. Lorje zu protestiren, aufzugeben, da wir daraus die lieberzeugung gewonnen, daß wir es mit einem Gegner zu thun haben, der uns weit überlegen ist — in Schimpf- und Schmähreden, und daß er den Kampf gleich auf dieses Gebiet verlegen würde, wohin wir ihm zu folgen nicht im Stande wären, doch da Herr- Hamburger in seiner Erwiederung lJsral. Nr. 23) auch unseres Vorhabens, gegen den Rendanten resp. den Vorstand des Vereins klagend aufzutreten, Erwähnung thut, so halten wir uns im Interesse der Stiftung verpflichtet, unsere Ansicht in dieser Angelegenheit, auf die Gefahr hin, geschmäht zu werden, der Oeffentlrchkeit zu übergeben. Zunächst haben wir anzuführen, daß der Bericht eines unserer Gemeindemitglieder, welches der General- Versammlung anwohnte, mit den Angaben des Herrn Hamburger (14 und 1r> des Jsral.) vollständig übereinstimmt. Hiernach sind wir berechtigt anzunehmen den Vers und zwar um so mehr, da auch Herr Or. Lorje dieselben in »einem von Schmähungen wimmelnden Inserat nicht widerlegt, sondern nur durch Raisonnement den Leser von dem eigentlichen Thema abzulenken bemüht ist. Es steht somit fest, daß Herr Or. Lorje von der Einnahme des ersten Jahres 83,33"/o des 2. I. 33,330/o und des 3. I. 21,43o o, ^d von der Gesammteinnahme 28,3o/o für seine Thätigkeit in Anspruch genommen hat. Es hat demnach ganz das Ansehen, als habe er den Verein nur ins Leben gerufen, um sich eine sichere Einnahme zu stellen, zu welcher Annahme auch Nr. 7 der in der General-Versammlung gefaßten Beschlüße berechtigt.