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Der Israelit · 1863-08-12 · Heft 32 (12.8.1863) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 32 (12.8.1863)
Date
1863-08-12
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Erste Beilage zu Nr. 32 des Israelit. LeitaagsMchrichten u. Correspondeiyen. Schweiz. Bern. Nativnalrath am 27. Juli. — Tagesordnung: Kommissionsbericht über die aargauische Judenfrage. Referent Herr Met» Derselbe begründet aus dem Gesichtspunkte der Bundesverfassung und des Bundesbeschlusses vom 24. September 1856 die einstimmigen Anträge der Kommission, welche wir vorgestern bereits mitgetheilt haben. Herr Baldinger zieht die Anwendung der Bundesverfassung, sowie des gedachten Bundesbeschlusses m einer Reihe von Erwägungen nebst den übrigen von der Kommission angerufenen Motiven in Zweifel, will namentlich nicht nur die Frage der Einbürgerung, sondern in der letzten Beziehung auch dm Sinn des Gesetzes vom 15. Mai 1862 statt vom Bundesrathe, durch das Bundesgericht entschieden haben, und stellt den Antrag, es sei für einmal nicht in eine Entscheidung der Angelegenheit einzutreten, sondern dieselbe aus eine spätere Sitzung zu versehen. Sodann sei in einer späteren Sitzung die Frage in Berathung zu ziehen, ob nicht die Artikel 41, 42, 43, 44 und 48 der Bundesverfassung einer Revision unterworfen werden sollten! (Diese Bundesrevisionstendenz der ultramontanen Wühlhuberei, zuerst von einem aargauischen Abgeordneten in der Bundesversammlung ausgesprochen, wurde mit Sensation vernommen und in der Diskussion nach Klingnau gewiesen.) Herr Jäger findet sich nicht veranlaßt, im Nationalrathe die Mehrheitsansicht des aargauischen Großen Rathes zu vertreten, sondern vielmehr dem ab- Lerufenen Großen Rathe und der Minderheit in der gegenwärtigen Behörde die gebührende Genugthuung zu geben; widerlegt mit der Bundesverfassung, dem Bundesbeschlusse vom Jahre 1856 und ganz besonders mit den Verhandlungen des Großen Rathes selbst die Ansichten und Behauptungen des Hrn. Baldinger, und erblickt sodann auch* in dm Anträgen des Bundesrathes wie der Kommission zu wenig Bestimmtheit, wodurch die mit der weiteren Handlung beauftragten Behördm nur in Verlegmheit gesetzt werden, weßhalb er folgenden neum Antrag stellt: „Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, betreffend die Juden im Kanton Aargau : in Erwägung, daß laut Bundesbeschluß vom 24. Septbr. 1856 die schweizerischen Israeliten gleich wie andere Schweizerbürger zur Ausübung der politischen Rechte im Heimaths-, beziehungsweise im Niederlassungskanton befugt sind; daß diese Berechtigung dm Juden im Kanton Aargau durch Gesetz vom 15. Mai 1862 ertheilt wurde; in Erwägung, daß durch das gleiche Gesetz vom 15. Mai 1862 die Angehörigen der bisherigen israelitischen Korporationen in Oberendingen und Lmgnau zu besonderen Ortsbürgergemeinden vereinigt wurden; daß denselbm damit ein besonderes Ortsbürgerrecht, und, sofern sie es nicht früher schon besessen hätten, auch das Kantonsbürgerrecht ertheilt wurde; daß mit Rücksicht auf die Art. 43 und 56 der Bundesverfassung und mit Rücksicht auf die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Heimathlosigkeit (speziell 3, 4 und 17) dieses Ortsbürgerrecht nicht mehr aufgehoben werden darf, sofern dm betreffenden Personen nicht gleichzeitig das Ortsbürgerrecht in einer andern Gemeinde angewiesen wird; in Erwägung, daß das aargauische Gesetz vom 27. Brachmonat 1863, so weit es die Juden wieder in ihre ehevorige Rechtsstellung zurückweisen will, mi der Bundesverfassung und mit den Beschlüssen der Bundesversammlung in Widerspruch fällt nnd darum unstatthaft ist; beschließt: Der Bundesrath wird eingeladen, die Vollziehung des Gesetzes vom 27. Juni 1863 zu sistirm, soweit dadurch dm im Kanton Argau seßhaften schweizerischen Israeliten die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten und den israelitischen Angehörigen des Kantons Aargau das Orts- und Kantonsbürgerrecht entzogen wird. Der Bundesrath hat darüber zu wachen, daß die Israeliten im Aargau bei ihrm bundesgemäßen Rechten geschützt bleiben " Herr Kaiser beantragt hieraus, die Berathung

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