Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 31 (5.8.1863)
- Date
- 1863-08-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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376 dies Alles, wie gesagt, gern, freudig und dankbar zu- I gestanden werden kann, so ist doch darum im Ganzen > genommen nicht viel gewonnen; auf das Princip kommt i es eben hier an, wenn man vollständige Beruhigung! finden will, praktischer gesprochen kommt es darauf! an, welche Instruktionen denn eigentlich die Herren! Inspektoren erhalten? Hierauf kommt eben Alles an. Auf welchen Instructionen das Rechtsverhältniß der , 'bisherigen Herren Schukuspektoren beruhte, konnte ich wenigstens niemals erfahren und vermuthe ich, daß solche gar nicht existiren, daß vielmehr jedem Einzelnen überlassen wurde, Verfügungen nach seinem eigenen Ermessen zu treffen. Diese Odarta lriaues, auf die jüdischen Schulinspectoren übertragen, müssen wir für sehr gefährlich und beunruhigend erklären. Nur in den seltensten Fällen nämlich werden die jüdischen Schulbeamten die anerkennenswerthe Objektivität bewahren, wie sie bisher dort gehandhabt wurde, wo der Schwerpunkt der Thätigkeit für die Schulen der eigenen Confeffion war, und die für jüdische mehr sekundär sein mußte. Hier konnte weit eher eine gerechte Objektivität Platz greifen, als da, wo die Thätigkeit eine in erster Linie stehende und von Männern gehandhabt wird, welche nur in den seltensten Fällen über den Parteien stehen werden, ja von denen es wohl gar nicht gut ist, wenn sie nicht lebendigen Antheil nehmen an den vorkommenden, oft, ja meistens der confessionellen Richtung angehörigen Schulfragen, zumal wenn dieselben, wie bereits nicht wenige Herren Correspondenten anderer Zeitschriften wünschen, (in welchem Falle aber jedem ein Gehalt von circa 1500 Gulden zugesichert werden müßte), der Schule angehören sollen, sie sich doch sicherlich gar oft etwas zu thun machen werden. Also vor Allem ganz präcise und bündige Instruction, wenn die Botmäßigkeit derselben übersehen werden soll, und es wird vor Handhabung dieses wichtigen Actes die erste Sorge der Wähler sein, gewissenhaft, nach den offiziellen Befugnissen der aus der Wahlurne Hervorgehenden zu fragen. Bei der keineswegs zu unterschätzenden Bedeutung dieser Frage für die ganze religiöse und bürgerliche Gestaltung unserer Glaubensgenossen in Ungarn fürchte ich nicht der übermäßigen Breite geziehen zu werden, wenn ich die Aufmerksamkeit meiner Leser auf die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte richte, nach welchen sich dieselben als Wähler erkundigen mögen. Es ist höchst dringend nothwendig zu wissen: 1) Ob diese Wahl eine in gew.ffen (und in welchen?) Zeiträumen wiederkehrende oder nur einmalige sei, mit anderen Worten, ob die Schulinspectoren nur für eine Reihe von Jahren oder lebenslänglich gewählt werden, ja ob diese Wahl vielleicht niemals mehr autonom ausgeübt wird, indem sich die einmal Gewählten, etwa wie bei dem Curatorium des Fränkelffchen Fideicommiffes durch Cooptation ergänzen. Es ist aber klar, daß von diesem l'srwivus ack ^usor die Entschließung jedes Einzelnen wesentlich modificirt werden muß. 2) Ob diese Schulinspectoren nur eben Inspektoren sind, die gewissenhafte Aufsicht über die Schule haben, die betreffenden Vorschläge zur Hebung und Verbesserung des Instituts der Gemeinde und ihren sachverständigen Organen zu machen, denen aber die autonome endgiltige Entscheidung ungeschmälert verbleibt; oder ob dieser anspruchslose Titel des Schulinspectorats auch die Möglichkeit in sich involvirt, kleine oder gar große Schuldespoten zu erziehen, deren nnmdtodte Exekutive die Gemeindevertretung zu sein hat, deren Pünschen und Vorschlägen als erster und letzter Instanz der Arm der Staatsbehörde geliehen wird, denen nicht nur ein unbedingtes Verfügungsrecht über den Geldsäckel der Gemeinde, sondern auch, was ganz ohne Vergleich verhängnißvoller, ein ungestrafter Eingriff in die religiöse und cultuelle Anschauungsweise einer großen Minorität, ja, vielleicht der entschiedensten Majorität der Gemeinde zusteht. 3) Mit dem Vorigen hängt die durchaus nicht unwichtige Frage zusammen, ob denn die Jnspectoren Communal- oder Staatsbeamte seieu, und ob sie etwa in letzterem Falle eine compacte offizielle Phalanx bilden, welche als Vertretung der Juden ganz Ungarns in Schulangelegenheiten ausschließlich mit der Schulfraction der Königl. ungarischen Statthalterei zu conferiren hat und ein Organismus geschaffen wird, nach welchem etwa die Schule zu Preßburg oder Mattersdorf Decrete realisiren muß, welche nach Majoritäten von Delegirten aus Szegedin und Arad zum Beschlüsse erhoben werden. Ueber die ungeheure Tragweite dieser Punkte aber ein Wort zu verlieren, wäre reine Zeitverschwendung, hier liegt die größte Gefahr für die Autonomie der Gemeinde. Wohl mag letztere Besorgniß etwas schwarzsüchtig erscheinen, allein — >2 px r>rir> —haben wir ja schwarz auf weiß gewisse Vorschläge, welche der in Ofen bezüglich der Regelung der jüdischen Cultus- und Unterrichtsangelegenheiten einberufene, engere Ausschuß von Vertrauensmännern (Vergl. Vorschlag 13), der hohen Regierung unterbreitet, und: omni» r«ruva povckorilrus «xaminare hat ja schon jener römische Consul und erste Redner anempfohlen. 4) Die Committenten werden sich ferner und ganz besonders danach zu erkundigen haben, ob, wie dies bisher, wenigstens so weit meine Erfahrung