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Der Israelit · 1863-08-05 · Heft 31 (5.8.1863) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 31 (5.8.1863)
Date
1863-08-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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375 Philosophie erhellt werden, die auf dem Boden des Menschengeistes unter dem wohlthätigen Einflüsse der Sonnenstrahlen des Glaubens gereist; sie verachtet und verabscheut aber jene selbstbewußte, sich selbstüberschätzende Afterweisheit, die sich selbst genügt und in dünkelhaftem Wahne Alles negirt, was sie nicht zu fasten vermag. — Darum hat sich die jüdische Religionsphilosophie nie in Untersuchungen eingelassen über die Genesis der Gottesidee des Judenthums und der damit verknüpften Bestimmung der der ganzen Religionslehre emanirenden Attribute Gottes. Die Gottesidee, so wie die ganze Religion des Judenthums, sind für sie kein durch Denkprozesse, durch philosophische Spekulationen gewonnenes Resultat des Menschenverstandes; keine nach bestimmten Entwickelungsgesetzen, durch günstige Einwirkung von Zeit und bereicherter Lebenserfahrung auf dem Boden des Verstandes gezeitigte Geistesfrucht; keine durch subjektive Anschauung erzielte geistige Errungenschaft, sondern eine gegebene, von vornherein fertige Gewißheit; eine durch göttliche Offenbarung in die Welt gesetzte Wahrheit. Sie sind das Axiom, das nicht in Frage zu stellende Postulat, an das sich die Forschung des kurzsichtigen Menschen nicht heranwagen darf. Die Aufgabe der Philosophie des Judenthums ist vielmehr, von der Wahrhaftigkeit der Offenbarungslehre ausgehend, deren Bestimmungen über das Verhältniß Gottes zur Welt, über dessen Beziehung — zum Menschengeschlechts, indem sie sie durch philosophische Auseinandersetzungen erklärt und erläutert, mit den Gesetzen der Vernunft in Einklang zu bringen und durch rationalistische Argumente alle dagegen obwaltenden scheinbaren Widersprüche und Schwierigkeiten zu lösen und zu bekämpfen. Aber die Philosophie des Judenthums hat doch keineswegs den Charakter derjenigen der christlichen Scholastik, die, als eine „aneilla IbooIoKias" die Aufgabe hatte, die mathematischen Gesetze des Verstandes, da wo sie den Dogmen der Kirche widerstrebten, auf rabulistische Weise den Letzteren anzupasten und zu unterordnen, sondern sie trachtet und strebt dahin, entweder das Bestehenkönnen der Religion vor dem Forum des Verstandes oder den Mangel an Berechtigung des Letztern gegenüber der Erstem durch Vernunftargumente nachzuweisen und zu begründen. So gehen nun die Religion und die Philosophie des Judenthums einträchtlich und freundschaftlich Hand in Hand und haben das Streben, sich gegenseitig zu unterstützen, zu ergänzen und zu vervollständigen, keineswegs aber — zu zersetzen. Sie befolgen in ihrer Wechselwirkung zur Hälfte nur das Gesetz der Electricität; sie ziehen sich an — und stoßen sich nicht ab. Es läßt sich wohl demnach nicht verkennen, daß! die Religionsphilosophie des Judenthums nur eine sekundäre Bedeutung und einen relativen Werth ' habe und durchaus nicht geeignet sei, trotz ihres ungeheuren Aufwandes von scharfer spitzfindiger Dialektik und jfeinnuancirter haarspaltender Distinktion, der nüchternen, Voraussetzungslosen, nach Gewißheit und Klarheit ringenden Vernunft auch nur einen Schatten von jener Befriedigung zu bietm, die der mathematische Beweis ihr in so reichem Maaße spendet. Doch ist es eben so unleugbar, daß sie voll erhebenden Trostes und beseligender Beruhigung ist; daß sie dem nach Verständniß lechzenden religiösen Gemüthe stärkende Labung, dem wankenden gläubigen Herzen feste Stütze bietet und dem unglücklichen Zweifler den Frieden seiner Seele wredergibt. Sie unterstützt; sie stärkt; sie kräftigt; sie richtet auf; sie fördert Seelenruhe, Seelenfrieden! .-i'riw'm Ihre Wege sind Wege der Lieblichkeit und alle ihre Stege Friede!" Leänto im Monate Menachem Ab, 5623. --- Arber das quüstionirte jüdische Sch«tinsprctorat in Ungarn, von Rabb. vr. Isrs.s1 LLILesLeLurSr (Fortsetzung.) Zur Beurtheilung der Tragweite des Erlasses ist selbstverständlich die oben versuchte Interpretation desselben von entschiedenstem Einflüsse, ja, es hängt dieselbe selbstredend ganz davon ab. Nichtsdestoweniger ist sie auch bei nüchternster Auffassung noch immer eine so ungeheuer große, daß Klarheit darüber höchst nothwendig und dringend geboten ist; wie viel mehr, wenn das Rescript wirklich einer so weiten Interpretation Raum gibt, wie man fast überall hineininterpretirt. Wenn man es auch dankbar anerkennen muß, daß wohl im Allgemeinen der bisherige Usus der Inspektion Seitens der Geistlichkeit ein sehr leidlicher und erträglicher war, daß dieselbe durchaus nicht herausfordernd und aufregend von ihrer vielleicht moralisch sehr großen Machtvollkommenheit Gebrauch machte, wenn man überhaupt der Geistlichkeit in Ungarn im Allgemeinen Humanität und Respect vor dem religiösen Momente Andersgläubiger nicht absprechen kann, wenn daher auch wahrscheinlich noch viele Andere, ja vielleicht die meisten Districte ganz ebenso wie der unferige, niemals in der autonomen Selbstgestaltung der Anstalt, sei es nach der religiösen oder nach der bürgerlichen Seite irgendwie behelligt wurden, wenn

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