Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 30 (29.7.1863)
- Date
- 1863-07-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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364 sehr wohl, denn sie hat G. s. D. ein offenes unparteiisches Auge nach allen Richtungen hin. Und sollte sie auch diesesmal wie es wenigstens nach einigen Zeitungsnotizen den Anschein hat, getäuscht sein, so wird dies gewiß nur entweder aus dem noch ehrenvolleren Motive der Fall sein, daß sich in vielen Gemeinden intelligente, für die Heiligkeit des Jugendunterrichtes warmsühlende, und zu den höchsten dauerndsten, ja auch kostspieligen Opfern bereite Männer befinden, welche in der Bekleidung dieses Ehrenamtes selbst reichliche Belohnung finden, oder aus dem andern jede Controverse abschneidenden, nämlich — die faktische Unerschwinglichkeit der Ausgabe vutt Gve. — Wir wollen hier nochmals auf die 3 durchaus nicht unwichtigen Wörtchen, „wie behauptet wird" zurückkommen. In den öffentlichen Blättern wurde meines Wissens diese ganze Frage, ' daher auch die Bereitwilligkeit, die Inspektoren seitens der Jsraelitengemeinden des Distriktes zu besolden nicht ventilirt, was schon daraus hervorgeht, daß sämmtliche jüdische Organe von diesem Akte der hohen Regierung ganz überrascht waren. Da nun aber die hohe Statthalterei sich ausdrücklich auf eine solche „Behauptung" bezieht; so scheint daraus hervorzugehen, daß sich dieselben zuvor mit Vertrauensmännern in Einvernehmen gesetzt hat, welche eben solches behauptet. Sollte dies mit der derzeit vielbesprochenen Unterhandlung des Herrn Oberrabbiner Meisel mit der Statthalterei Zusammenhängen? Der hohe Statthalterei-Erlaß kündigt noch bereits im Zuge befindliche Verhandlungen rücksichtlich der Ordnung und Leitung der isr. Schulen an, welches der himmlische Vater glücklich zu Ende führen möge. — So weit meine wenigen Betrachtungen über das, was uns der hohe Erlaß zu sagen scheint. (Fortsetzung folgt.) OrthyLllX-isr. HibelLnstrilt. M. I. Cohn in Potsdam 10 Thlr. — 17fl. 30 kr. Gesammtsumme 8400 fl. 48 kr. Hw Micher Armen- und WcherkwhnunM rn JerulsLem. Ungenannter in B. 7 fl-. —Ungenannte in Bingen 1 fl. — Durch Wolf Schweitzer, Lehrer in Schopfloch: von ihm selbst 30 kr., Moses Bloch 30 kr.; Moses Kronheimer 1 fl.; zusammen 2 fl. — (F. d. A. d. h. L. durch Julius Herz in Mainz: von Vorsteher Hirsch Trier in Höchst im O. gesammelt: von ihm selbstChalla-Gelder 52 kr.; Lehrer Muhst 2 fl.; Mordechai Herzfeld 18 kr.; Raphael Sigel 24 kr.; zusammen 3 fl. 34 kr.) — M. I. Cohn in Potsdam 10 Thlr. — Durch B. Sturmann und H. F. Henschke in Neumark in W.-Pr.: Das Ergebniß der diesjährigen Pfennigscollekte 3 Thlr. 27 Slbgr. 6 Pf. 6 fl. 51 kr.; abz. Porto 6 fl. 21 kr. Zeitungsnachrichten u. CorrrspondrnM. Deuts chland. Hamburg, den 22 Juli. Herr vr. Liebrecht in Altona hat in Verbindung mit den Herren Munk und Wittkower einen Neligionscursus für isr. Mädchen eröffnet und dadurch einem fühlbaren Mangel abgeholfen. Aus Bayern. Eiue Ministerialentschließung vom 29. Juni, die Verhältnisse der israelitischen Cultusg emeinden betreffend, erinnert daran, daß der K. 24 des Edictes über diese Verhältnisse dem Fortbestände und der Bildung israelitischer Lokal-Cultusgemeinden nicht entgegenstehe, sofern nur diese Gemeinden einem bestimmten Rabbiner zugewiesen seien. Um jedem israelitischen Staatsangehörigen die Ausübung seines Cultus und seiner religiösen Gebräuche auf den von der Staatsgewalt angeordneten Grundlagen zu sichern, werden sodann unter 5 Ziffern die Grundsätze aufgestellt, von welchen in Bezug auf Bestand und Einrichtung der einzelnen Cultusgemeinden auszugehen ist. Sie fassen sich im Wesentlichen zusammen wie folgt: „Diejenigen Vereinigungen israelitischer Glaubensgenossen, welche bisher zur gemeinsamen Ausübung ihres Cultus und zur Bestreitung der Kosten desselben sich gebildet haben, sollen auch künftig als „israelitische Cultusgemeinden" fortbestehen, so lange sie noch'die Mittel zur Bestreitung ihrer Cultusbedürfniffe aufzubringen vermögen, und die Anzahl der in der Gemeinde vorhandenen, religiös selbstständigen männlichen Gemeindeangehörigen nicht unter zehn Personen herabsinkt. Sind diese Voraussetzungen bei einer Vereinigung israelitischer Glaubensgenossen