Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 30 (29.7.1863)
- Date
- 1863-07-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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363 Meder das quästionirte jüdische Lchutinspectorat in Ungarn, von Rabb. Ov. Israel LLIässLsLnrer (Fortsetzung.) Die zu wählenden Schulinspektoren des „Distriktes" sollen von den isr. Cultusgemeinden des Distrikts besoldet werden, welche Besoldung dieselben, „wie behauptet wird," mit Freuden übernehmen würden " Wir haben hierbei Act zu nehmen, 1) daß die Jnspectoren besoldet, 2daß sie vom Distrikte selbst besoldet werden sollen, 3) daß die hohe Regierung voraussetzt, daß, wie behauptet wird, solches gern geschehen würde. — Rücksichtlich der Besoldungsfrage, so ist es wohl ganz in Ordnung, daß die mannigfachen Mühen, Zeitverluste, ja auch wohl nicht selten, unangenehme Differenzen mit den betreffenden, der gewissenhaften Inspektion unterstehenden Instituten, mindestens durch .1^2 ->2w honorirt werde (Vgl. Sch. Ar.Or. Chai. 53, 22). — Punkt 2 ist der bei weitem wichtigste. Die hohe Regierung geht nach demselben davon aus, daß die Honorirung, wenn überhaupt eine solche stattfindet, von den Distrikten selbst getragen wird, und nicht aus dem Schulfonde oder einer andern externen Quelle. Wir müssen hierbei der hohen Regierung, entgegen manchen bereits jüdischerseits in die Oeffentlichket gedrungenen piis äs-ücker-iis, Recht geben, und zwar zunächst aus ökonomischen Gründen, ja mehr als das, einfach aus Gründen der — Um Durchführbarkeit. Nehmen wir nämlich an, daß ein solcher Schulinspektor für seine Mühewaltung durchschnittlich eine Besoldung von 500 G. ö.-W. erhalte, wobei wir gewiß nicht zu hoch gegriffen; so dürften im Ganzen in Ungarn nur 126 Distrikte existiren, um für diesen einen Zweck das sünfperzentige Zinserträgniß des einer allgemeinen verbreiteten Annahme nach aus 1,260,000 G. ö.-W. bestehenden ung. isr. Landesschulfondes zu verwenden. Hierbei nun ist nur je ein Schulinspektor des Bezirkes angenommen, während gegen Ende der in Rede stehenden Verordnung, wo die Communität jeder Stadt aufgefordert wird, die isr. Cultusgemeinden über „diese" Schulinspektoren rc. rc. zu vernehmen, unzweifelhaft mindestens je zwei 2'2-> cnp'O) vorausgesetzt werden, wo dann für jeden ein Honorar von 250 G. ö.-W. oder andererseits die ausschließliche Begünstigung für 63 Distrikte folgen würde. Außerdem wären aber gar keine Subventionen aus dem Landesschulfonde möglich, also nicht mehr dem jüdischen Taubstummeninstitute in Wien und nicht mehr den von der Negierung ereilten und bis jetzt aus dem Landesschulfonde besoldeten Musterhauptschulen, auch würden dadurch unsere eigenen schönen „Träume" (?) von „Musterjeschiwa" zur Kategorie der o^v2 O'222 verurtheilt werden.— Abgesehen von diesen über die wohl ganz gut gemeinten, aber wie gesagt, nicht gut genug kalkulirten Intentionen der Publicistik den Stab brechenden Argumenten, müßten wir entschieden von der Zustimmung zu obigem Verlangen abrathen. Wir unterschätzen sicherlich nicht die größte Dringlichkeit einer gewissenhaften Inspektion der Schule, wenden wir ja selbst, seit 12 Jahren schon, der Inspektion der hiesigen Schule einen nicht geringen Theil unserer so vielseitig in Anspruch genommenen Zeit, zu; allein wenn die Alternative vorliegt, durch den Landesschulfond entweder einerseits der Creirung und Erhaltung von Anstalten in so vielen Gemeinden, welche notorisch außer Stande sind, selbstständig die Unterrichtsanstalten zu creiren und zu erhalten, unter die Arme zu greifen oder der drückenden Bangigkeit fast aller Lehrer, mit der sie über die Lage ihrer unversorgten Familie in jener Zeit Nachdenken, wenn sie selbst die Augen geschlossen haben werden, oder andererseits Schulin-! spektoren zu besolden; wer könnte es wagen, letzterer Ausgabe das Wort zu reden? Erst müssen die Schulen da sein, eventualiter subventionirt werden, erst muß eine Schule durch Requisition eines guten Lehrers, resp. Ermöglichung dieses allgemeinen Bedürf- > nisses aller Hunderttausende von Israeliten durch! Hilfeleistung des Staatsfonds bestehen, und dann kann die Schule inspicirt werden. Diese und noch! einige andere theilweise im zweiten Theile dieser unserer Betrachtungen folgenden Erwägungen zwingen! uns, und, wie wir glauben, die meisten unserer Glau-! bensgenossen, der sicherlich wohlerwogenen Ansicht der! Statthalterei entschieden beizutreten. — Diese setzt I nun, wie sie im Rescripte sagt, voraus, daß die Culj tusgemeinde die Besoldung mit Freuden überneh-! men werde. Diese Supposition ist eine sehr ehrenvolle und sie wäre es noch mehr, wenn die hohe Statthalterei damit ausschließlich ihrer eigenen Erfahrung Ausdruck gegeben hätte, wenn es nicht als ein Referat dessen, was behauptet wird, erschiene. Nun, freuen wir uns, daß unsere Opferwilligkeit für alles das Hohe, Heilige, Edle und Humane Betreffende ja nicht einmal sich auf dessen Wesen selbst, sondern die möglichst gute Form desselben Beziehende, daß unsere Opferwilligkeit für alles dieses vorausgesetzt wird. Ja, es ist wahr, wir tragen freudigst die Ausgaben zur Erreichung hoher, erhebender geistiger Interessen, ja uns steht die Erleuchtung des Geistes und des Herzens höher, als ein behagliches Wohlleben in der Geistesverdumpfung, und wer ein wahrer Jehudi ist, opfert noch heute wie früher den letzten Tropfen Herzensblut, damit seine Kinder Jehudim, damit sie Menschen werden. Er scheut kein Opfer, dieses höchste Glück zu ermöglichen. Unsere hohe Regierung weiß dies selbst.