Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1863)
- Date
- 1863-07-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zu Nr. 28 des Israelit. Zeitungsnachrichten n. Carrespondenren. Deutschland. Lübeck, den 3. Juli. Bei den hier stattgefundenen Ergänzungswahlen zur Bürgerschaft wurde der isr. Pferdehändler Abraham Schlomer aus Moislingen zum Vertreter und Abgeordneten der gesetzgebenden Versammlung gewählt. H. Schl, ist ein anspruchsloser aber sehr wohlthätiger Mann, der ein religiöses Haus in unserer Gemeinde bildet; er ist in allen Schichten der Bevölkerung hochgeachtet und sehr beliebt; er wurde gewählt, trotzdem er zu bedenken gab, daß sein Geschäft ihm nicht gestatte, der Politik genügende Zeit zu widmen. Außer H. Rabb- Adler sind nunmehr noch zwei Israeliten Mitglieder der Bürgerschaft. In der gesetzgebenden Versammlung in Frankfurt a. M. war der Beschluß gefaßt worden, zu beantragen, ,daß das bisher aufrechterhaltene Erforderniß der christlichen Religion für die Stellen des Secretärs und des Registrators bei dem Oberappellationsgericht der vier freien Städte hinwegfallen. Senat und Bürgerschaft zu Lübeck genehmigten diesen Antrag. In derselben Sitzung der Bürgerschaft zu Lübeck erfolgte die Discussion über das für die Strafanstalten zu St. Annen zu erlassende Verwaltungsregulativ- Eine Discussion im Allgemeinen fand nicht statt; in der Specialdebatte jedoch bemerkte Nabb. Adler zum zweiten Alinea des ß 22, daß Pfleglinge anderer Religionsbekenntnisse ebenso wenig wie die der evangelischen Confession, für welche ein besonderer Geistlicher angestellt sei, sich aus ihrer moralischen und religiösen Versunkenheil selbstthätig zu dem Grade der Besserung emporzuschwingen vermögen, der, wenn sie die Anstalt verlassen, dieselben zum freien Verkehr in der menschlichen Gesellschaft befähigt. Konnte die dem Sträflinge innewohnende Glaubensstärke in der Versuchung nicht vor dem Falle schützen, um so weniger werde sie ihn, wenn das Bewußtsein verlorener Achtung dazu komme, wieder aufrichten können. Anleitung sei daher, unerläßlich und möchte diese die Besserung eher verbürgen. Daher beantrage er: dieses Alinea dahin zu vervollständigen, daß vor dm zwei letzten Wörtern eingeschaltet werde, „und zur Belehrung durch einen Geistlichen ihres Bekenntnisses." Die Annahme dieses Amendements erfolgte fast einstimmig. Ferner nahm Rabbiner Adler das Wort zu § 23 des vorgelegten Entwurfes, welcher folgendermaßen lautet: „Israelitischen Insassen des Hauses kann zwar weder eine mit der Ordnung der Anstalt nicht zu vereinigende Sabbathfeier, noch eine besondere Speisenbereitung gewährt werden. Es ist denselben jedoch am Freitag Abend und Sonnabend Morgen jedesmal eine Stunde, unter Entbindung von der Arbeit, zum Gebete freizulassen, auch die Feier der jüdischen hohen Festtage (des Passah-, Wochen-, Neujahrs-, Versöhnungs-, Hütten- und Beschlußfestes, der zehn Bußtage, vom Neujahrs- bis nach dem Versöhnungsseste, sowie des Tags der Trauer über die Zerstörung Jerusalems) zu gestatten. In den Ostertagen dürfen ihnen, nach Maßgabe der dieserhalb von der Vorsteherschaft zu erlassenden Vorschriften, von ihren Glaubensgenossen Speisen dargeboten werden." Zu diesem Paragraphen und der von der Vorsteherschaft von St. Annen dazu gegebenen Motivirung führte Rabbiner Adler aus: Hinsichtlich der Ordnung, welche die Vorlage durch die Sabbatfeier und besondere Speisebereitung gehindert glaube, sei zu erwägen, daß wie die Vorsteherschaft in ihrem Berichte selbst zugesteht, „die Zahl der nicht evangelischen Häuslinge bisher nur eine sehr geringe gewesen sei," die jüdischen Sträflinge von denen der nicht evangelischen Confession im hiesigen Staate erst etwa ft; ausmachen. Was demnach so sehr selten und in so geringer Zahl vorkomme, könne keine Störung der Ordnung befürchten lassen. In der That sei es in den 14 Jahren, welche Redner im hiesigen Staate wohne und, wie er höre noch etwa 20 Jahren vorher, nicht mehr als einmal vorgekommen, daß ein jüdischer Pflegling der Anstalt angehört habe. Sollte es sich einmal treffen, so könne es Niemandem auffallen, daß der Jsraelite den Sabbat, während der Christ den Sonntag feiere, da Allen dieser Unterschied aus dem praktischen Leben bekannt sei. Redner wolle durchaus nicht, daß die jüdischen