Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1863)
- Date
- 1863-07-15
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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340 scheu dm beiden israelitischen und christlichen Gemeinden in Lengnau und denen in Endingen Unterhandlungen zu dem Zwecke einzuleiten, daß die betreffenden Israeliten mit Opfern von ihrer Seite in das dortige Ortsbürgerrecht ausgenommen werden." Herr Wagner Blum ist gegen die Ordnungsmotion; die Regierung hätte ja schon lange Zeit gehabt, nach Endingen und Lengnau zu kommen und solche Unterhandlungm anzuknüpfen. Herr Reg.-Rath Schwarz macht aber den Hrn. Blum auf sein kurzes Gedächtniß aufmerksam; er müsse ja wissen, wie Abgeordnete des Negierungsrathes in Endingen empfangen worden seim, ebenso müsse ihm auch bekannt sein, daß ein auf den Einkauf der Israeliten in die dortigen Gemeinden hinzielender Antrag eigentlich mit Hohn zurückgewiesen worden sei. Es sei daher auch von der für die beiden Gemeinden wohlgemeinten Ordnungsmotion des Hrn Burli nicht viel Erfolg zu hoffen. — Bei der Abstimmung wird die Ordnungsmotion verworfen. In der artikelweisen Berathung dociren die HH. Aklin und Jehle mit großer Zuversicht ein neues eidgenössisches Staatsrecht, das nach einer Art Bundesrevolution riecht und im Widerstand gegen den Bund besteht. Die HH. Nationalrath Fe er-Herzog und Reg.-Rath Keller treten diesen Anschauungen entschieden entgegen und lehnen wenigstens vom verständigen Theile des aargauischen Volkes eine solche bundeswidrige Politik des Kantons ab, wobei Herr Feer dann besonders die commerzielle Seite und Herr Keller die politische näher in's Licht stellt, Auch Herr RN. Schwarz wollte die neuen Staatslehren der Herren Aklin und Jehle noch einiger Illustrationen würdigen, da er aber den Entscheid der Behörde schon gemacht sieht, so verzichtet er auf das Wort. — In der Abstimmung wird der vom Regierungsrathe beantragte §. 3 mit 80 gegen 59 Stimmen verworfen, und das Gesetz, welches den Israeliten die Ausübung politischer Rechte nicht einräumt, schließlich mit 80 gegen 60 Stimmen angenommen. Hierauf gab Hr. Fürspr. Hab erstich folgende sofort von 61 Mitglieder Unterzeichnete Verwahrung an's Protokoll: Die Unterzeichneten Mitglieder des aargauischen Großen Rathes erklären hiermit zu Protokoll: 1. Daß sie zum Gesetze betreffend, die öffentlichen Rechtsverhältnisse der aargauischen Israeliten, wie es heute beschlossen worden ist, nicht gestimmt haben, weil sie es mit der Ehre und den Interessen des Kantons und den Pflichten gegen den Bund unvereinbar finden. 2. Daß sie sich jeder Verantwortung für alle schlimme Folgen, welche aus der Annahme dieses Gesetzes entstehen mögen, entschlagen. Aarau, 27. Juni 1863. Folgen die Unterschriften. Feuilleton. Gottes Offenbarung im Dornbüsche. In frommer Einfalt fragte einst ein Mann, Ob Einer ihm die Ursach' nennen kann: Warum, als Gott erschien zum ersten Mal, Gerad' auf einen Dornbusch fiel die Wahl? Darauf ein Rabbi lächelnd zu ihm sagt: Zwar, glaub' ich, hättest Du auch dann gefragt, So Gott erkoren einen andern Baum: „Warum das Loos getroffen diesen Raum?" Doch um nicht ganz der Antwort zu entgeh'n So wisse, daß nicht — zweckloß es gescheh'n. — Die Welt erkenn', wie nichts in ihr zr klein, Das Gott verschmüh'te — sichtbar d'ran zu sein, Kein einz'ger Ort im Reiche der Natur, Der nicht verriethe — seines Daseins Spur —: D'rum war's, wo Gott zuerst sich offenbart, Ein Dornbusch — so g'ring in seiner Art! l)r. 8. UAindurKer, Landrabbinrr in Emden. (Hierbei eine Beilage.) Verantwortliche Redaktion: vr. Lehmann. — Verlag der Le Roux'schen Hofbuchhandlung. — Druck von I. Sottsleben in Main).