Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1863)
- Date
- 1863-07-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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WM. befunden, HM Wh- PiU-e eH. qoy HM. rM ohrzgefahr 4(j0 Jahxen von Ahr.M) Erkgi,. WMÄer beim Sultan Samü, nach San aa gebracht BemerkenKwerth ist noch, wie dieses Manuscript das zufolge, obigLr Angabe jetzt.- 640- Jahre atz ist-, dem Zahne her Zeh so lapge, rpiderftgpden. Wh sich ganz voLstgnchg. ohne hgenh welche Lqsion erhalten, hat: So viel über die kalligraphische und pgläolpgische Beschaffenheit des Sanaa-1'^n. Ueber dessen Werth in text-geschichtlicher Hinsicht jedoch, ob und in wie fern dasselbe von unfern Druckausgaken variire re. haben wir noch den weitern Bericht von Seiten des Auffinders zu erwarten. Der isr. Congreß in Italien. (Fortsetzung und Schluß. Nach den Hreli. Isr.) Eine andere sehr schwierige Frage war diejenige, welche die Creirung eines Rabbinerseminars betraf. Wichtige, selbst politische Betrachtungen verhinderten mit der Besprechung ohne Rücksicht zn verfahren. Die Versammlung hat nach unserer Ansicht sehr weise, gehandelt, da sie die Ausarbeitung der Vorlagen für diese Angelegenheit einer Commission übertrug, die bei einein späteren Congresse darüber referiren soll. Nicht allein diese Angelegenheit hat die Versammlung einer Commission übertragen, sondern auch diejenige der gesetzlichen Anerkennung der isr. Feiertage. Soll man von der Negierung ein ausdrückliches Gesetz verlangen, welches die den Israeliten durch die römischen oder Kirchengesetze gewährten Rechte bestätigt, Rechte, welche in ihrer ganzen Stärke in mehreren italienischen Städten noch bestehen, in anderen in Wegfall gekommen sind? Eine Vereinigung von israelitischen Abgeordneten in Toskana, welche im Jahre 1859 statthatte, hatte entschieden, diese Frage nicht zu berühren. Mehrere Mitglieder des Congresses waren der Ansicht, daß es auch heute nicht gelegen sei, die Regierung damit zu beschäftigen, weil wir noch nicht rmssen, welches diejenigen Princ pien sein werden, die in dieser Beziehung dem neuen italienischen Codex zu Grunde liegen werden. „Es ist Sache der mit der Ausführung betrauten Commission" fügte man hinzu, „unser Recht auf die Gleichheit selbst in Bezug auf diesen Gegenstand zu veithsidigen und dafür Sorge zu tragen, daß unsere Stellung - der der andern Religionen;! durchaus nicht nachstehe.uyh. mgy uns dieselben Rechte! bewahre, die andern Confessionen bewilligt sind; für! den Augenblick aber würde jeder Schritt ungelegen sehr. Der Congreß, diese Gründe einsehend, hateinen -j Beschluß in . diesem. Sinn«. ausgesprochen.! Bei dex, projectirjen italienischen^Syngdtzchat die^ wesentlich aus Laien bestehende Versammlung) erklärt, incompetent zu sein, irgend einen Entschluß zu fasten und HE beschlossen die Initiative den Rabbinen zu überlassen. Eine ganze Sitzung füllte die Diskussion über das Gesetz vom 4. Juli 18o7 aus, welches eine Verfassung für die Gemeinden, non. fast ganz Italien enthält. Von allen Seiten erheben sich energische Klagen gegen mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes; von allen Seiten erkennt man die Fehler desselben an und die Nothwendigkeit dagegen zu wirken; allein es bedarf hierzu sehr complicirter und mühevoller Studien; die Commission erhielt daher den Auftrag, Beobachtungen in allen isr. Gemeinden anzustellen, dann, auf diese gegründet, eine Reform des betreffenden Gesetzes vorzuschlagen, um, wenn dieser Vorschlag die allgemeine Billigung erhält, ihn der Negierung zu. unterbreiten. Auf der Tagesordnung stand nun die gesetzliche Regelung der Ehescheidung; man beschloß dahin zu wirken, daß die gesetzlichen Bestimmungen im italienischen Codex nicht in die religiösen Bestimmungen einzelner Confessionen übergreife. Der Abgeordnete von Toscana, Herr Advocat Prospero d'Ancona macht auf den in Toscana herrschenden Judeneid aufmerksam und auf die Formel der öffentlichen Acte, welche den Juden thatsächlich hindert als Notar zu fungiren. Beide Gegenstände waren nicht auf der Tagesordnung vorgemerkt, wurden aber von der Versammlung der Commission zur Abhilfe überwiesen. Hierauf wurde eme Commission von 7 Mitgliedern bestimmt und mit der Ausführung der Beschlüsse des Congresses beauftragt, sobald diese die Genehmigung der Gemeinde erlangt haben werden; ferner, die Reklamationen unserer Glaubensgenoffen in Bezug auf allgemeine Fragen entgegenzunehmen und wenn es nüthig sein sollte, einen neuen Congreß zu berufen. Vorläufig wurde der neue Congreß auf das Früjahr 1866 bestimmt. Ehe die Versammlung sich trennte, votirte sie ihren Dank dem Vorstande der isr. Gemeinde zu Ferrara für den Eifer, welchen derselbe bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt hatte und sandte ihm eine Sümme zur Verkeilung an die isr. Armen; ebensovotirte sie ihren Dank ihrem Präsidenten für die herzliche, unparteiische und würdige Weise, in welcher derselbe die Diskussionen geleitet hat. Mt herzlichen Glückwünschen für König und Vaterland und für das italienische.Judenthum beschließt die Versammlung ihre Verhandlungen Hierauf ergreift der Präsident Prof. Giuseppi Levy aus Vercelli das Wort, dankt den Deputirten für ihren Eifer und schließt die Versammlung mit ^einem Hoch auf ben -König und däs- Väterland, in dcts die' Deputaten begeistert mit rinstrinrnen.;