Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1863)
- Date
- 1863-07-08
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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328 Holländer mit andern Nationen nicht auf die holländischen Juden anwendbar sein. Es erregte diese Handlungsweise um so mehr die allgemeine Verwunderung, weil man dies von einem so durchaus liberalen Kabinette, wie das jetzige, nicht erwartet hätte. Ein vornehmer jüdischer Kaufmann im Haag, dessen Geschäfte ihn oft nach der Schweiz führen, Herr Simons, wandte sich mit einer Petition an die Kammer, mit dem Ersuchen, daß diese hohe Versammlung den abgeschlossenen Vertrag verwerfen möchte. Auch die Haupt-Commission für die israelitischen Angelegenheiten hatte sich bei der Regierung für die Interessen der holländischen Juden in dieser Angelegenheit verwendet. Man dachte im Mgemeinen, daß es, wie in Belgien, bei einigen fruchtlosen Phrasen bleiben und man den Handelsvertrag bestätigen würde. Das Resultat war aber ein ganz anderes, indem die gesunden Prinzipien der Freiheit einen glänzenden Sieg errungen haben; in der That eine große Genugthuung für unsre Glaubensbrnder in der ganzen Welt und eine unvergängliche Ehre für die edeldenkende holländische Nation. Vorigen Donnerstag, 18. Juni, wurde der genannte Handelsvertrag in dem Hause der Abgeordneten aus die Tagesordnung gestellt, aber— mit 33 gegen 17 Stimmen verworfen, und zwar, weil man sich mit den mittelalterlichen Gesetzen der Schweiz, welche noch die Stirn hat, sich das klassische Land der Freiheit zu nennen, nicht vereinigen könne, und man mit einem Lande, das den Juden nicht gestattet, sich überall niederzulassen, christliche Bedienten zu haben, ihre Leichen zu begraben u. s. w., keinen Tractat abschließen wolle. Der Abgeordnete, früher Justizminister, Godesroi (ein Jude) hat sich sehr edel und tolerant bei diesen Verhandlungen benommen; er erklärte nämlich, daß er für den Traktat stimmen würde, wenn ihm nur durch den Minister die Versicherung gegeben werden könnte, daß dieser gegen die Verhältnisse in der Schweiz, insoweit sie die Juden betreffen, protestirt habe. Als man ihm später eine verneinende Antwort darauf gab, hat! er sich natürlich gleichfalls gegen den Vertrag erklärt, i Nicht allein die Opposition, sondern auch viele j Anhänger der Ministerialpartei haben dagegen votirt, j sodaß der Sieg vollkommen und glänzend genannt werden kann. ' Or. .jur. 8 ( «Ken Rußland. Aus Rußland. Die „Ostd. Ztg." erzählt: „Ein jüdischer Kaufmann in Warschau schließt mit der russischen Regierung einen Lieferungs-Contrakt ab. Unmittelbar darauf findet der Hochzeitstag seiner Tochter statt. An dem Morgen des Hochzeitstages erhält er ein Schreiben der National-Regierung, das ihm verbietet, den Lieferungs-Contract einzuhalten, widrigenfalls er sich selber die Folgen zuzuschreiben habe. Der Kaufmann antwortete sofort durch denselben Boten, er habe der russischen Regierung eine Caution von 40,000 Rubeln für die richtige Erfüllung des Contractes hinterlegt, die er doch unmöglich verfallen lassen könnte. Es würde ihm aus dem Geschäfte ein Gewinn von circa 10,000 Rubeln entstehen, von denen er die Hälfte der National-Regierung als patriotischen Beitrag für den Aufstand anbiete. Im klebrigen bitte er, ihm für dieses Mal noch die Erfüllung des Contractes zu gestatten. Vier Stunden darauf hatte er bereits die Antwort der National- Regierung. Dieselbe war von dem üblichen bebrüischen Glückwunsch zu Hochzeiten Ongeleitet, erkannte für diesen Fall zu berücksichtigende Umstände an, dispensirte ihn auch speciell hiefür von dem allgemeinen Verbot, nahm sein Anerbieten an, verbot ihm aber strengstens, nach Beendigung dieses Geschäfts sich in neue Geschäftsverbindungen mit den Russen einzulassen." Türkei. Konßantinopel, den 20 Juni. Der hiesige Oberrabbiner, das Haupt der Reformpariei*) wurde abgesetzt. *) Man hat bei diesem AusdruUe nicht an eine Nesormpartei im gewöhnlichen Sinne zu denken. (Hierbei eine Beilage.) Verantwortliche Redaktion: Dr. Lehmann. — Verlag der Le Ronx'schen Hofbuchhandlung. — Druck von I. etjoNKlelien in Mainz.